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Samstag, 26 Juni 2021 01:07

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Allgemeinverfügung zur Absonderung aktualisiert (25.06.2021)

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Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,1. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.268 positiv getestete Personen, gegenüber gestern sind 20 Fälle korrigiert worden. Aktuell befinden sich 15 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem neun Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Eine Person ist gegenüber gestern verstorben. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich auf 600.

Der Landkreis Meißen hat die 16. Allgemeinverfügung zur Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen, welche die bisherige 15. Allgemeinverfügung ersetzt. Die 16. Allgemeinverfügung zur Absonderung tritt am Montag, 28. Juni 2021 in Kraft. Neu ist, dass Personen, welche die Corona-Warn-App heruntergeladen haben und positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, dringend empfohlen wird, das positive Testergebnis mittels Corona-Warn-App zu teilen.

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist zwar freiwillig. Dennoch wurde dies in die 16. Allgemeinverfügung aufgenommen, um möglichst viele potenzielle Kontaktpersonen zu warnen und die Nutzung der Corona-Warn-App zu befördern. In der ab 1. Juli 2021 geltenden neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung findet sich eine entsprechende Stelle, wonach Veranstalter und Betreiber vorrangig digitale Systeme, insbesondere die Corona-Warn-App, für die Kontakterfassung einsetzen sollen (§ 6a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der ab 1. Juli geltenden Fassung, siehe www.corona.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen).

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de