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Donnerstag, 26 August 2021 23:59

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten (26.08.2021)

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Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen sieben positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 10,3 und liegt damit erstmals seit Mitte Juni wieder über dem Schwellenwert von 10.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 17.340 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 49 Personen – sowie auch 49 Kontaktpersonen – in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell drei Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 603 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.

Heute ist eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten, die bis zum 22. September 2021 gültig ist. Die grundlegenden Hygiene- und Abstandsempfehlungen haben weiterhin Bestand. Die neue Verordnung orientiert sich neben den Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts auch an der Krankenhausbettenbelegung durch Covid-19-Patienten in Sachsen.

Die Inzidenzwerte, bei deren Über- oder Unterschreiten jeweils neue Regelungen gelten, liegen bei 10 und 35. Es gilt die 5+2-Regel: wird die niedrigere oder höhere Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht, treten am übernächsten Tag Lockerungen bzw. Verschärfungen ein.

Zusätzlich zu den Inzidenzwerten sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung aufgrund der Bettenbelegung in den sächsischen Kliniken eine Vorwarnstufe und eine Überlastungsstufe vor. Die Vorwarnstufe greift, wenn 650 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 180 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind. Die Überlastungsstufe gilt, sobald mindestens 1.300 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind. Die 5+2-Regel kommt bei der Bettenbelegung analog den Inzidenzwerten zur Anwendung.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finden Interessierte auf der Website: www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen. Die aktuellen Regelungen für den Landkreis Meißen werden im Lauf des heutigen Tages auf der Website des Landkreises aktualisiert und können dort unter www.kreis-meissen.org/15946.html (Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus) nachgelesen werden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de