Im Landkreis Meißen hat heute am fünften Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 überschritten. Daher gelten ab dem 15. September 2021 strengere Corona-Schutzmaßnahmen.
Zusätzlich zu den ohnehin bereits bestehenden Schutzmaßnahmen ist beim Zugang zur Veranstaltungen und Einrichtungen bzw. bei der Nutzung von bestimmten Angeboten und Dienstleistungen u. a. die 3-G-Regel (Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises) einzuhalten und es besteht die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Strengere Schutzmaßnahmen gelten zudem bei der Durchführung von Großveranstaltungen.
Die nach § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO erforderliche Bekanntgabe ist heute durch den Landkreis Meißen erfolgt. Sie finden diese auf der Homepage des Landkreises unter "Bekanntmachungen".