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Donnerstag, 16 September 2021 01:35

Corona - Situation im Landkreis Meißen (15.09.2021)

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Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 47,4. Gegenüber dem Vortag sind 45 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute damit insgesamt 17.576 positiv getestete Personen, von denen sich 196 in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Zudem sind 115 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 603 Personen.

Der Landkreis Meißen hat am Montag den fünften aufeinander folgenden Tag die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Damit ist ab heute zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Schutzmaßnahmen beim Zugang zu Veranstaltungen oder Einrichtungen bzw. bei der Nutzung von bestimmten Angeboten und Dienstleistungen die 3-G-Regel (Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises) einzuhalten und besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.

Nach § 4 Abs. 4 der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ein Testnachweis nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt dies nicht nur am Tag des Testes in der Schule, sondern generell. Weiter hat das SMS dem Landkreis auf Anfrage mitgeteilt, dass diese Regelung für alle Schülerinnen und Schüler, einschließlich Gymnasium, gilt. Besteht Zweifel an der Eigenschaft als Schülerin bzw. Schüler, kann dies – wenn vorhanden – durch einen Schülerausweis nachgewiesen werden. Es gibt jedoch keine Vorgaben hinsichtlich der Erforderlichkeit des Nachweises als Schülerin oder Schüler.

Weitere Informationen zu den im Landkreis Meißen aktuell geltenden Regelungen können den Hinweisen zur Bekanntmachung des Landkreises zur Überschreitung der Inzidenz von 35 entnommen werden. Diese wurde am 13. September 2021 auf der Homepage des Landkreises unter Aktuelles / Bekanntmachungen veröffentlicht. Zu finden ist die Bekanntmachung unter dem Link https://www.kreis-meissen.org/3345.html.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de