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Dienstag, 28 Dezember 2021 02:17

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gelten ab morgen (27.12.2021)

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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 569,5. Im Vergleich zum Vortag sind 128 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 44.015 positiv getestete Fälle, von denen sich gegenwärtig 3.615 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 188 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 30 auf der Intensivstation behandelt. Von den 188 hospitalisierten Personen sind 28 geimpft und 160 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Patientinnen und Patienten sind zwei geimpft und 28 ungeimpft. Mit zwei weiteren Verstorbenen erhöht sich die Zahl der bislang verstorbenen Personen auf 821.

Die Sächsische Staatsregierung hatte vor Weihnachten eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese tritt am morgigen 28. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 9. Januar 2022. Die bestehenden Schutzmaßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt.

Änderungen gibt es unter anderem bei der Maskenpflicht: So muss ab morgen in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Atemschutzmaske) getragen werden. Private Zusammenkünfte geimpfter und genesener Personen werden auf zehn Teilnehmende beschränkt.

Die geänderte Verordnung ist auf der Website des Freistaates Sachsen zum Coronavirus unter Bekanntmachungen zu finden: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de