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Montag, 23 Mai 2022 22:11

Corona-Situation im Landkreis Meißen (23.05.2022)

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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 157,3. Im Vergleich zu vergangenem Montag (16. Mai 2022) sind 488 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 95.654 positiv getestete Fälle.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind (Stand 19. Mai 2022) 37 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden zwei auf der Intensivstation behandelt. Alle hospitalisierten Personen sind als ungeimpft erfasst. Mit drei weiteren seit dem 16. Mai 2022 verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 969.

Tagesaktuelle Zahlen zur Corona-Situation in den Landkreisen können Interessierte auf dem Dashboard des RKI abrufen: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/ Informationen zu Bettenkapazität und Hospitalisierungsrate bietet das DIVI-Register auf folgender Website: www.divi.de/register/tagesreport.

Sowohl in der Einwohnerfragestunde des zurückliegenden Kreistages Meißen als auch im Tagesordnungspunkt „Anfragen der Kreisrätinnen und Kreisräte“ war die einrichtungsbezogene Impfpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich erneut Thema.

Landrat Ralf Hänsel hat dazu noch einmal seine Position verdeutlicht: „Ich bin ein Befürworter der allgemeinen Impfpflicht und habe – beim Vorherrschen der Delta-Variante – auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen – Kranke und Pflegebedürftige – für nachvollziehbar gehalten.

Allerdings wurde diese einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Vorherrschen der Omikron-Variante von der aktuellen Entwicklung eingeholt und ist aus meiner Sicht nicht mehr sinnvoll, denn mit dieser Variante schützt eine Impfung zwar vor schweren Krankheitsverläufen, jedoch nicht vor einer Ansteckung oder Weitergabe des Virus. So hatten sich alle sächsischen Landräte in zwei Pressemitteilungen bereits am 25. Januar und 3. Februar 2022 gemeinsam positioniert.

Gleichwohl handeln wir im Landkreis Meißen nach den rechtlichen Bestimmungen und setzen dieses Bundesgesetz entsprechend um, zumal das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai 2022 dessen Rechtmäßigkeit bestätigte. Nach dem Eingang der Meldungen der Einrichtungen im Gesundheitsamt erhalten die Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Anschluss findet jeweils eine Einzelfallprüfung statt. Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung ist in jedem Fall – wie in ganz Sachsen einheitlich – immer die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit für die von der jeweiligen Einrichtung oder Praxis mit pflegerischen oder ärztlichen Leistungen versorgten Menschen. Ich gehe nicht davon aus, dass Praxen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen im Landkreis Meißen vor diesem Hintergrund auf nur eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten verzichten können.“

Beim Gesundheitsamt Meißen haben bis zum heutigen Tag 277 Einrichtungen aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich 1.708 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet. Bislang sind im Landkreis Meißen keine Betretungsverbote ausgesprochen worden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de