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Mittwoch, 15 März 2023 23:32

Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022

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Heute starten die 24 sächsischen Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022. Voraussichtlich Ende März werden die ersten Steuerbescheide versendet und Rückerstattungen ausgezahlt.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Für viele ist es zur Routine geworden und einige andere schieben es bis zur letzten Sekunde heraus. Die jährliche Steuererklärung steht an. Ich möchte Sie noch einmal zur fristgerechten Abgabe ermuntern und insbesondere für unsere Serviceangebote in Ihrem Finanzamt vor Ort oder auch im Internet werben. Weiterhin stehen Ihnen unsere hochmotivierten und aussagefähigen Kolleginnen und Kollegen an unserem Info-Telefon für allgemeine Fragen zur Steuererklärung gern zur Verfügung. Mein Tipp übrigens: Am einfachsten geht die Übermittlung der Steuererklärung digital über das Steuerportal Mein ELSTER.«

Die Steuererklärungen sind in diesem Jahr bis 2. Oktober einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Juli 2024. Insgesamt erwarten die sächsischen Finanzämter für das Jahr 2022 rund 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen.

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepauschale für Rentenbeziehende durch den Renten Service der Deutschen Post AG (gesetzliche Rentenversicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten haben, brauchen den ausgezahlten Betrag nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 angeben. Das zuständige Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und berücksichtigt die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2022.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, können die »Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre« nutzen. Für sie bietet einfachELSTER eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Steuererklärung online einzureichen. Alternativ kann der nur zweiseitige Papiervordruck verwendet werden. So können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt vor und müssen daher nicht eintragen werden.

Steuererklärung online über »Mein ELSTER«
Generell empfiehlt die sächsische Steuerverwaltung, die Steuererklärung online mit »Mein ELSTER« abzugeben. Dort lassen sich elektronisch vorliegende Bescheinigungen wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen direkt in die Steuererklärung übernehmen. Daten aus dem Vorjahr stehen ebenfalls zur Verfügung. So müssen oft nur noch wenige Änderungen vorgenommen werden. Das spart viel Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung. Außerdem ermöglicht die elektronische Abgabe auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den in den Finanzämtern vorliegenden Daten kommt.

Rund 75 Prozent der im Jahr 2022 bearbeiteten Steuererklärungen sind bereits elektronisch eingegangen.



Service

Allgemeine Informationen zu einfachELSTER gibt es auf der Internetseite www.einfach.elster.de unter »Hilfe«. Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2022 steht in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.
Wer allgemeine Fragen zur Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.

Weitere Informationen

  • Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen