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Donnerstag, 28 September 2023 01:12

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist auch an Feier- und Brückentagen für Sie da!

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Sie sind krank und die Arztpraxis hat geschlossen? Auch am Wochenende, am kommenden Brückentag, dem 2. Oktober, sowie am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, stehen Ihnen Ärzte im Bereitschaftsdienst bei akuten gesundheitlichen Beschwerden zur Verfügung.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist immer dann für die Patienten da, wenn diese sich mit nicht lebensbedrohlichen Symptomen außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen vorstellen müssen und die Behandlung nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) organisiert den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Klaus Heckemann, selbst niedergelassener Arzt: „Die sächsischen Vertragsärzte in ihren Praxen sind eine feste und unverzichtbare Größe für die medizinische Versorgung der Patienten. Auch außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen können die ambulant tätigen Vertragsärzte im Zusammenwirken unserer Bereitschaftspraxen mit dem zu den Bereitschaftsdienstzeiten vorgehaltenen Hausbesuchsdienst eine flächendeckende ambulante Versorgung im Freistaat gewährleisten.“

Bereitschaftspraxen der KV Sachsen:
Informationen zu Adressen und aktuelle Öffnungszeiten aller Bereitschaftspraxen in Sachsen finden Sie hier online: https://bereitschaftspraxen.116117.de/#/

Hinweis: Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit.


Patientensteuerung durch die Ärztliche Vermittlungszentrale:

Unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 ist die Ärztliche Vermittlungszentrale für Patienten telefonisch erreichbar. Nach einem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren wird entweder der Besuch in einer Bereitschaftspraxis bzw. bei vorrangig nicht mobilen Patienten ein Hausbesuch empfohlen oder eine telefonische Konsultation mit einem Beraterarzt durchgeführt. Wenn das Erfordernis eines Hausbesuches festgestellt wird, veranlasst die Ärztliche Vermittlungszentrale den Hausbesuch durch einen Bereitschaftsarzt. Die Reihenfolge der Hausbesuche wird nach medizinischer Dringlichkeit festgelegt. Das Aufsuchen der Bereitschaftspraxen ist natürlich auch ohne Terminanmeldung innerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hinweis: Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Vergiftungen ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.

Weitere Informationen bietet das „Patienten-Navi“: https://www.116117.de/de/patienten-navi.php

Weitere Informationen

  • Quelle: KV Sachsen - www.kvsachsen.de