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Mittwoch, 15 November 2023 23:07

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2024 beantragen

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Arbeitnehmer können bereits jetzt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug des Jahres 2024 bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Freibetrag kann zum Beispiel für erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer,
die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss deshalb nicht separat beantragt werden.

Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren voraussichtlich in etwa gleichbleibende Aufwendungen hat, kann den Freibetrag auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigen lassen. Hat das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 bereits einen Freibetrag mit Wirkung für 2023 und 2024 anerkannt, braucht man nur dann tätig werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Damit die Lohnsteuer-Freibeträge möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2024 berücksichtigt werden können, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, den Antrag bis zum 30. November 2023 zu stellen.

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag in Anspruch genommen werden kann, enthält die Publikation »Lohnsteuer 2024 – Ein kleiner Ratgeber«.

Der Ratgeber steht im Steuerportal unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zum kostenlosen Download bereit. Dort findet sich auch der Link zu den Antragsformularen des Bundesministeriums der Finanzen (Link: »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«). Zum Papierformular gibt es eine elektronische Alternative: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt »Mein ELSTER« (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.

Antworten auf allgemeine Fragen, auch rund um das Thema »Lohnsteuer-Freibeträge«,
geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter. Das Info-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

Weitere Informationen

  • Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen