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Donnerstag, 23 November 2023 23:43

Haushaltswirtschaftliche Sperre für Eingliederungs- und Förderleistungen der Jobcenter ab 2024

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Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ergibt sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage und eine Umplanung des Bundeshaushalts in Höhe von 60 Milliarden Euro. Daher hat das Bundesministerium für Finanzen am 21. November 2023 mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch für Eingliederungsleistungen der Jobcenter ab 2024 erlassen. 

Das heißt, es ist ab sofort nicht mehr möglich: 
  • Eingliederungsleistungen und andere Förderleistungen zur Aktivierung über den 31. Dezember 2023 zu bewilligen. 
  • Neue Maßnahmen zu bewilligen. 
Bereits eingekaufte Maßnahmepakete, bei denen noch nicht alle Einzelmaßnahmen aufgebraucht wurden, dürfen jedoch weiter herangezogen werden, bis alle eingekauften Maßnahmen aufgebraucht sind. 

Damit werden bis zur Klärung der Bundesfinanzen weiterhin auch keine Bildungsgutscheine und keine Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausgegeben. Es werden keine neuen Ausschreibungen veröffentlicht. Den Trägern können aktuell keine Bewilligungsbescheide für neue Maßnahmen erstellt werden (zum Beispiel Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung).

Alle Jobcenter sind verpflichtet, diese haushaltswirtschaftliche Sperre vollständig umzusetzen und haben hier keinen Ermessensspielraum. Das Jobcenter des Landkreises Meißen hofft, dass die Überprüfung des Bundeshaushaltes schnell abgeschlossen werden kann und damit die Haushaltssperre möglichst zeitnah wieder aufgehoben wird.

Hinweis: Die Haushaltssperre umfasst die Mittel des Bundes im Bereich des Jobcenters. Die Mittel des Landkreises Meißen unterliegen keiner Haushaltssperre.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de