Das heißt, es ist ab sofort nicht mehr möglich:
- Eingliederungsleistungen und andere Förderleistungen zur Aktivierung über den 31. Dezember 2023 zu bewilligen.
- Neue Maßnahmen zu bewilligen.
Damit werden bis zur Klärung der Bundesfinanzen weiterhin auch keine Bildungsgutscheine und keine Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausgegeben. Es werden keine neuen Ausschreibungen veröffentlicht. Den Trägern können aktuell keine Bewilligungsbescheide für neue Maßnahmen erstellt werden (zum Beispiel Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung).
Alle Jobcenter sind verpflichtet, diese haushaltswirtschaftliche Sperre vollständig umzusetzen und haben hier keinen Ermessensspielraum. Das Jobcenter des Landkreises Meißen hofft, dass die Überprüfung des Bundeshaushaltes schnell abgeschlossen werden kann und damit die Haushaltssperre möglichst zeitnah wieder aufgehoben wird.
Hinweis: Die Haushaltssperre umfasst die Mittel des Bundes im Bereich des Jobcenters. Die Mittel des Landkreises Meißen unterliegen keiner Haushaltssperre.