Viele Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in Deutschland erfordern in Sachsen größte Wachsamkeit und die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen in den Geflügelhaltungen. Entsprechend der bundesweiten Lage hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner aktuellen Risikoeinschätzung die Risiken für einen Eintrag in Geflügelbestände deutschlandweit als »hoch« eingestuft. Sachsens Staatsministerin Petra Köpping nimmt dies zum Anlass, alle Geflügelhalter im Freistaat Sachsen an die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen zu erinnern. Sie erklärt: »Unsere Krisenstrukturen sind auf einen möglichen Ausbruch der Geflügelpest vorbereitet. Das ist wichtig, damit wir im Fall der Fälle schnell handeln und mit den Kooperationspartnern vor Ort sowie den betroffenen Geflügelhaltern alle Maßnahmen umsetzen können. Die Folgen eines Ausbruchs sind gravierend und wir setzen gemeinsam alles daran, ein Ausbreiten der Krankheit zu verhindern. Dafür sind wir aber auch auf die Unterstützung der Geflügelhalter sowie der Bevölkerung angewiesen. Wer Vögel beobachtet, die möglicherweise erkrankt sind oder bereits verendete Tiere findet, sollte diese keinesfalls berühren, sondern dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt melden.«
Aktuell gibt es noch keine Fälle in Sachsen. Im Zusammenhang mit dem derzeitigen Vogelzug wird jedoch ein sehr dynamisches Seuchengeschehen bei Wildvögeln bundesweit registriert. Das Hauptrisiko besteht in einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation. Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung (auch Kleinsthaltungen!) und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen
in Geflügelhaltungen.
Mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrecht in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) wurde der Stellenwert von Biosicherheit grundlegend europaweit erhöht. Zudem wurden die Pflichten des Tierhalters auch in seuchenfreien Zeiten noch einmal ergänzt. Tierhalter sind nach aktuellem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet:
- Wissen über Gesundheit der Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen
- Tiergesundheitswissen (Seuchen, Biosicherheit, Tierwohl, Tierarzneimittelresistenzen) zu erwerben und damit
- mehr Vorbeugung, bessere Biosicherheit (besserer Tiergesundheitsstatus, weniger Tierarzneimitteleinsatz) umzusetzen.
Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht.
Mit Informationsmaterial zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Plakate und CityCards zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar. Ein Tierseuchen-Infobrief informiert regelmäßig über aktuellen Stand unter anderem der Geflügelpest und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.
Hintergrund:
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.
