Seit Kurzem sind im Landkreis Meißen neue Rettungswagen unterwegs. Während sieben von ihnen bereits seit September vergangenen Jahres im Einsatz sind, wurden sechs weitere zum Jahresende an die Nutzer übergeben. Ein zusätzliches Fahrzeug der Serie wurde als Prototyp schon im Januar 2025 in Riesa in Betrieb genommen. Landrat Ralf Hänsel freut sich über die neuen Fahrzeuge: „Das ist neben den neuen Rettungswachen eine weitere lohnende Investition in die Gesundheits- und Notfallversorgung der Menschen im Landkreis Meißen.“
Rund 3,65 Millionen Euro Investition in die Gesundheitsversorgung
Die gesamte Neufahrzeugflotte ist erstmals mit elektrischen Fahrtragen ausgestattet – ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Der überwiegende Teil der Fahrzeuge verfügt auch über elektrifizierte Tragestühle. Die weitere medizinische Ausstattung sind unter anderem ein Monitor/Defibrillator, Beatmungsgerät, Absaugpumpe, Spritzenpumpe und ein tabletbasiertes medizinisches Dokumentationssystem.
Der Aufbau des Patientenraumes im Kofferaufbau wurde bereits mit der Kreisfusion 2008 für alle Rettungswagen des Landkreises Meißen standardisiert, um eine bestmögliche und identische Arbeitsumgebung für das Rettungsdienstfachpersonal zu gewährleisten, was wiederum den Bedarfen der Patientinnen und Patienten Rechnung trägt.
Mit der nun abgeschlossenen Beschaffung konnten 14 der aktuell 16 im Landkreis eingesetzten Rettungswagen durch Neufahrzeuge ersetzt werden, diese 14 Fahrzeuge absolvieren jährlich rund 30.000 Einsätze. Die Nutzer sind alle derzeit im Landkreis Meißen mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport beauftragten Leistungserbringer: Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst.
Als Aufgabenträger des Rettungsdienstes hat der Landkreis Meißen die Fahrzeuge europaweit ausgeschrieben und die Beschaffung bis zur Übergabe an die Nutzer durchgeführt. Alle 14 Fahrzeuge haben für den Landkreis ein Investitionsvolumen von rund 3,65 Millionen Euro. Die Refinanzierung erfolgt vollständig über die Kostenträger des Rettungsdienstes, weit überwiegend die gesetzlichen Krankenkassen.
