Angesichts des aktuellen Auftretens in Deutschland (Brandenburg, Bayern) sowie den wiederholten und großflächigen Ausbrüchen im Nachbarland Polen seit September 2024 informiert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Meißen alle Geflügelhaltenden und hält zur konsequenten Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen an:
- Biosicherheitsmaßnahmen (unter anderem strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung und Desinfektion der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes) konsequent einhalten
- Vorgaben hinsichtlich Stallhygiene und Schutzkleidung strikt beachten
- erhöhte Tierverluste oder Krankheitsanzeichen umgehend dem LÜVA Meißen melden
- Einhaltung der Impfpflicht bzw. Impfstatus der eigenen Tiere unverzüglich überprüfen
Im Gegensatz zur Aviären Influenza besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen ND. Alle Geflügelhaltende – auch Halter privater, kleiner Hobbyhaltungen – sind verpflichtet, Hühner und Puten regelmäßig impfen zu lassen. Weitere Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfung gegen die ND-Krankheit auch für nicht gewerbsmäßige Geflügelhalter erhalten Interessierte auf der Homepage des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts Meißen (LÜVA).
