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Mittwoch, 14 Oktober 2026 00:34

Neue Öffnungs- und Telefonservicezeiten in den sächsischen Finanzämtern

Die sächsischen Finanzämter passen zum 1. November 2026 ihre Öffnungs- und Telefonservicezeiten an die Entwicklung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern in steuerlichen Angelegenheiten an.

Das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung hat sich durch die fortschreitende Digitalisierung gewandelt. Dem stetigen Wachstum an Anrufen und elektronischer Kommunikation, insbesondere über »Mein ELSTER« unter www.elster.de, stehen rückläufige Besucherzahlen vor Ort in den Finanzämtern gegenüber.

Die Öffnungszeiten der sächsischen Finanzämter für den Besucherverkehr werden daher bedarfsgerecht angepasst, da sich das jährliche Besucheraufkommen deutlich verringert hat. So sprachen in den sächsischen Finanzämtern im Jahr 2010 noch rund 700.000 Bürgerinnen und Bürger vor, wohingegen sich die Besuche bis zum Jahr 2025 auf rund 200.000 Besucherinnen und Besucher verringerten.

Auf diese Entwicklung hat die sächsische Steuerverwaltung reagiert und die Erreichbarkeit der sächsischen Finanzämter angepasst.


Die sächsischen Finanzämter sind ab dem 1. November 2026 einheitlich wie folgt erreichbar:

Öffnungszeiten für den Besucherverkehr

Montag 9:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr


Telefonservicezeiten

Montag 8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr


Außerhalb der Öffnungszeiten steht den Bürgerinnen und Bürgern künftig die Möglichkeit für individuelle Terminvereinbarungen zur Verfügung. Die Möglichkeiten, elektronisch im ELSTER-Portal über »Mein ELSTER« oder das Online-Kontaktformular für steuerliche Fragen sowie per E-Mail oder postalisch mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten, bestehen unverändert fort.

Darüber hinaus kann für allgemeine Fragen das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 7999 7888 genutzt werden. Hierfür gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landesamt für Steuern und Finanzen