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Das Stadt- und Regionalportal

Aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit nimmt die Waldbrandgefahr zu. Für die Region Riesa-Großenhain besteht derzeit die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr) und für die übrigen Teile des Landkreises Meißen die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr). Bislang sind im Landkreis Meißen 19 Waldbrände zu verzeichnen.

Der dringend benötigte Regen ist nicht in Sicht. Die Forstbehörde möchte angesichts dessen nochmals an wichtige Verhaltensregeln erinnern:

Der Umgang mit offenem Feuer im und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald ist strengstens verboten. Auch beim Grillen ist eine sichere Entfernung zu Waldflächen einzuhalten. Bei starkem Wind ist äußerste Vorsicht geboten.


Im Wald besteht unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe Rauchverbot. Bei der Fahrt durch den Wald oder am Waldrand gilt: Bloß keine Zigarettenasche oder –kippen aus dem Fenster werfen!
Fahrzeuge sollten keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund abgestellt werden. Der Katalysator eines Autos kann sehr heiß werden und trockenes Gras entzünden. Deshalb unbedingt nur ausgewiesene Parkflächen benutzen.
Bitte auch keine Glasflaschen liegengelassen. Sie könnten wie ein Brennglas wirken und damit einen Brandherd erzeugen.

Sollte es dennoch zu einem Waldbrand kommen, dann sofort die 112 anrufen.
Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigwassersituation in der Elbe hat das Landesumweltamt Sachsen (LfULG) vorsorglich das Sondermessprogramm Niedrigwasser der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ausgelöst. Es dient der Untersuchung der Wasserbeschaffenheit in Extremsituationen.
 
Dazu werden im 14-tägigen Rhythmus an insgesamt elf Sondermessstellen im nationalen Elbeverlauf und in einigen Nebenflüssen - von der deutsch-tschechischen Grenze bis nach Hamburg - an ausgewählten Messstellen Proben entnommen. Auf sächsischem Gebiet wurde die Elbemessstelle in Schmilka ausgewählt. Untersucht werden allgemein-physikalische, chemische und biologische Parameter. Anschließend werden die Messergebnisse mit den elbetypischen Verhältnissen bei normalen Wasserständen und den Befunden aus der extremen Niedrigwassersituation des Jahres 2015 verglichen und bewertet.

In Sachsen werden die Untersuchungen durch das Umweltlabor der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt. Mit ersten Analysenergebnissen rechnet das LfULG am Montag.

Hoch- und Niedrigwasser markieren nicht nur in hydrologischer Hinsicht Extremsituationen für Gewässer, sondern auch im Hinblick auf den Stofftransport Durch Starkregen, Schneeschmelze oder Dürre können sprunghafte, kritische Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit eintreten. Mit dem abgestimmten Messprogramm der Elbeanlieger Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Hamburg sollen in erster Linie akute Risiken auf Grund der stofflichen und hygienischen Veränderungen dokumentiert werden, um Risiken abwenden zu können.

Die Ergebnisse des Sondermessprogramms werden im Internet veröffentlicht.
Infolge der anhaltenden Trockenheit haben Landwirte in einigen Regionen Sachsens mit beträchtlichen Ernteausfällen und hohen finanziellen Verlusten zu rechnen. Zur Unterstützung der betroffenen Landwirte sind auch steuerliche Maßnahmen geboten.

Die sächsischen Finanzämter werden die Belange der betroffenen Landwirte angemessen berücksichtigen. Bei Einzelfallentscheidungen über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen (z.B. Stundungen) oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, die in den Folgen der Trockenheit begründet sind, werden die Finanzämter den Betroffenen größtmöglich entgegenkommen.

Betroffenen Landwirten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Auf Grund der seit Wochen andauernden trockenen und heißen Witterung hat sich die Wasserführung in den Gewässern im Landkreis Meißen extrem reduziert.
 
Die kritischen mittleren Niedrigwasserstände werden oftmals unterschritten, Kleinstgewässer sind bereits trocken. Fische und andere Wassertiere, auch Pflanzen, sind belastet. Die Selbstreinigungskraft der Gewässer ist stark gemindert, dadurch wachsen vermehrt Algen.

Wasserentnahmen mit Pumpen und Ausleitungen an Stauvorrichtungen verstärken die Gefahr der Zerstörung der Gewässerbiozönose. Gemäß der Wetterprognosen ist mit einer Entspannung der Situation in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Abflüsse bei Gewittern können nur kurzzeitige Bessering bringen.

Die Wasserbehörde fordert daher alle Nutzer von Grundstücken an Gewässern sowie Kleingärtner und Kleingartenvereine auf, mit Wasser äußerst sorgsam umzugehen. Auf keinen Fall darf der Bach durch das Wasserentnehmen austrocknen.

Mit wasserrechtlichem Bescheid zugelassene Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind einzuschränken oder wenn möglich zu unterlassen. Die Untere Wasserbehörde behält sich vor, Einstellungen bzw. Regelungen im Einzelfall zu verfügen.

Wasserentnahmen, die ohne Erlaubnis im Rahmen des Anliegergebrauchs gemäß § 26 WHG ausgeübt werden konnten, gelten bei den derzeitigen Verhältnissen mit geringem Abfluss als unzulässig, da diese den Lebensraum der wassergebundenen Lebewesen und Vegetation bedrohen. Wasserentnahmen sind daher bis zur entsprechenden Änderung der Abflusssituation nicht mehr vorzunehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde, gern telefonisch unter 03522 303 2375 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Nisthilfen laden zum Bleiben ein
 
Flockenblumen-Blattschneiderbiene (Megachile apicalis) heißt sie. In Sachsen galt sie jahrzehntelang als ausgestorben. Doch 2016 wurde sie zufällig auf einer Baubrache am Weißeritz-Grünzug entdeckt. Sie nistet dort stabil in mehreren Bauschutthügeln. Um die lokale Existenz dieser besonderen Wildbiene zu bewahren, errichtete nun das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden gemeinsam mit dem Imkerverein Dresden e. V. und der Lehrausbildung des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen am benachbarten Radweg eine Nisthilfe. Diese besteht aus drei mit sandigem Lehm und flachen Pläner-Sandsteinen gefüllten Drahtgerüsten (Gabionen), die in U-Form aufgestellt sind. In der Mitte werden Flockenblumen als zusätzliche Nahrungsquelle ausgesät. Eine Tafel aus dem Bienenlehrpfad des Imkervereins Dresden e. V. informiert über das neue Zuhause und die Gewohnheiten des Tieres.

„Das Insektensterben hat in den vergangenen Jahren immer bedrohlichere Ausmaße erreicht. 90 Prozent aller Pflanzen können aber nur durch die Bestäubung überleben und sind deswegen auf Insekten angewiesen. Daher haben wir beschlossen, dieses neue Zuhause für die Biene zu bauen, denn auf der bisherigen Brache des ehemaligen Kohlebahnhofs entsteht ein neues Schulgebäude. Das Aufstellen von Nisthilfen gehört zu einer Reihe von Maßnahmen der Stadtverwaltung, um Artenvielfalt zu fördern und das Insektensterben zu begrenzen. Dazu gehört auch, Wiesen länger wachsen zu lassen, sie seltener zu mähen und auf Pestizide weitestgehend zu verzichten. Ich freue mich sehr über dieses gelungene Projekt und bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten. Es ist wirklich etwas Besonderes, einer so bedrohten Tierart ein Zuhause schaffen können“, erklärt Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen.

Harald Wolf, Artenschutzexperte im Umweltamt, ergänzt: „Die Schüler werden Artenvielfalt und Wildnis in der Stadt erleben. Flockenblumen-Blattschneiderbienen sind völlig ungefährlich. Sie stechen nicht. Wir freuen uns sehr, dass diese Wildbiene ihren Weg zurück nach Sachsen gefunden hat. Ungeachtet dessen, dass Dresden eine relativ hohe Artenvielfalt aufweist – allein 200 Wildbienenarten im Großen Garten – sind viele hochgradig gefährdet. Sie benötigen spezielle Lebensräume, wie zum Beispiel offene Lehmwände oder Sandflächen.“

Wildbienen nisten nicht in einem Insektenstaat. Jedes Wildbienen-Weibchen baut sich eigene Nester und kümmert sich allein um deren Pflege. An geeigneten Plätzen können sich auch Nester mehrerer Weibchen befinden. Die Weibchen der Flockenblumen-Blattschneiderbiene bauen ihre Brutzellen in Hohlräumen, wie Ritzen und Spalten in Steilwänden und Geröll, in Löchern im Erdboden und in hohlen Pflanzenstängeln. Die Zellen bestehen aus kreisrunden Blattabschnitten, die die Biene mit ihren Mundwerkzeugen aus dem Laub von Bäumen und Sträuchern herausschneidet und zum Nest trägt. Die runden Blattabschnitte fügt sie dann zigarrenförmig zusammen. Im Inneren befinden sich die einzelnen Brutzellen, die wiederum durch Blattstücke voneinander getrennt sind. Der Pollen, mit dem die Flockenblumen-Blattschneiderbiene ihre Brut ernährt, wird bevorzugt von Flockenblumen und Disteln gesammelt. Viele Flockenblumen an der Weißeritz bieten ausreichend Nahrung für eine erfolgreiche Fortpflanzung. Aber auch andere, auf Flockenblumen spezialisierte Wildbienen-Arten fühlen sich auf dem Grünzug wohl. So ist zum Beispiel die sehr seltene bedrohte Mauerbiene (Osmia spinulosa) ebenfalls dort heimisch. Sie besiedelt leere Schneckenhäuser. Der größte Teil der über 400 alleinlebenden Wildbienen-Arten in Sachsen nistet in ebenen, vegetationsarmen Bodenstellen oder in lehmigen Steilhängen.

Bürgermeisterin Jähnigen weiß, dass die Stadtverwaltung allein das Problem des Insektensterbens nicht lösen kann: „Alle Dresdnerinnen und Dresdner können etwas für den Schutz von Insekten oder auch Vögeln tun. Nutzen Sie für Balkon und Garten pollenreiche, heimische Pflanzen. Lassen Sie altes Holz oder Sand auch mal in einer Ecke liegen und lassen Sie einen Teil Ihres Rasens zu einer arteinreichen Blühwiese wachsen. Gemeinsam können wir Dresden so vielfältiger machen.“

Besonderer Dank für den Bau des neuen Bienennistplatzes gilt der Hoy Geokunststoffe GmbH, der Humuswirtschaft Kaditz GmbH und den Dresdner Bienenfreunden Kathleen Strey und Gerd Kleber, durch deren Materialspenden der Bau der Nisthilfe realisiert werden konnte.
818 000 Euro Fördermittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“
 
Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat heute (22. Juni 2018) gemeinsam mit Landrat Arnd Steinbach das neue Notfallzentrum am Elblandklinikum Meißen eröffnen. Der Umbau der interdisziplinären Notaufnahme in ein Notfallzentrum wurde in Höhe von 818 000 Euro aus Mitteln des Programms „Brücken in die Zukunft“ gefördert. Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro.

„Die Notfallaufnahme hat eine wesentliche Bedeutung für ein Krankenhaus, sie stellt die Visitenkarte des Krankenhauses dar. Mit dem Erweiterungsbau wird die medizinische Versorgung deutlich verbessert. Die Inbetriebnahme zeigt einmal mehr, wie sehr Krankenhäuser und der Freistaat Sachsen ihre Verantwortung wahrnehmen, um eine erstklassige medizinische Versorgung zu ermöglichen“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch bei der feierlichen Eröffnung des Notfallzentrums.

Die Erweiterung der Notaufnahme wurde aufgrund der steigenden Patientenkontakte notwendig. Das Notfallzentrum umfasst nun eine Notfall-Triage-Praxis, zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungsräume sowie eine angeschlossene Beobachtungsstation im stationären Bereich.

Der Landkreis Meißen hat aus dem Programm „Brücken in die Zukunft für die Elblandklinken über 50 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 10 Millionen Euro angemeldet.

Das Programm „Brücken in die Zukunft“ wurde vom Sächsischen Landtag im Dezember 2015 aufgelegt. Mit insgesamt 800 Millionen Euro ist es das größte Investitionsprogramm in die kommunale Infrastruktur seit dem Jahr 1990. Es dient der weiteren Verbesserung der Infrastruktur in den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die sächsischen Kommunen hatten im Vorfeld des Förderverfahrens Maßnahmepläne erstellt, die durch die Staatsregierung bestätigt wurden.
Etwa 156 Millionen Euro des Programms stammen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes. Jeweils 322 Millionen Euro stammen von der kommunalen Seite sowie auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen. Bei einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent werden insgesamt Investitionen von mehr als eine Milliarde Euro ermöglicht.
Der seit dem 10. Mai 2018 beobachtete Erdbebenschwarm im Vogtland ist immer noch aktiv. Nach einer fast dreiwöchigen Ruhephase wurde in den frühen Morgenstunden des 19.06.2018 um 01:10 Uhr wieder ein Erdstoß mit der Magnitude 3.0 registriert. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) aktuell in Dresden mit.

Die letzten deutlich spürbaren seismischen Ereignisse wurden am 01. Juni 2018 mit einer Magnitude von 2.5 gemessen. Seit dem wurden immer wieder kleinere Erschütterungen erfasst, die jedoch die Magnitude 2.0 nicht überschritten haben. Im Allgemeinen werden Erdbeben erst mit einer Magnitude über 2.0 wahrgenommen. Seit Beginn des Erdbebenschwarms wurden über 120 Ereignisse aufgezeichnet, die darüber lagen. Der höchste Ausschlag wurde am 21. Mai 2018 mit einer Magnitude von 3,8 auf der Richterskala registriert.

Die Region Vogtland/Nordwestböhmen ist bekannt für Schwarmbeben. Dabei treten in dichter zeitlicher Reihenfolge kleine Erdbeben im gleichen Herdgebiet auf. In den letzten Jahren hat sich das Auftreten von Erdbebenschwärmen in dieser Region offensichtlich erhöht. Die Ursachen dafür werden weiter untersucht.
Die letzten größeren Erdbebenschwärme ereigneten sich von Oktober bis Dezember 2008, im August/September 2011, von Mai bis August 2014 und im Juli 2017.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund Sachsen, der vom LfULG koordiniert wird. Er betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, dem Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.
IARAG Experten erörtern, welche Rentenansprüche Hinterbliebene haben
Düsseldorf, 04.06.2018 (lifePR) -
 
Witwen- und Witwerrente – altes und neues Recht
 
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es zwei Regelungen für die Witwen- und Witwerrente. Die alte, günstigere Regel gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Oder wenn der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der beiden Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, bekommt weniger Rente und muss höhere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Wer nach dem 1. Januar 2002 geheiratet hat, bekommt die Witwen- und Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr Bestand hatte, es sei denn, der Verstorbene ist durch einen Unfall ums Leben gekommen. Grundsätzlich können Hinterbliebene eine Rente beziehen, wenn sie bis zum Tod des Partners verheiratet waren, die Ehe also nicht geschieden oder für nichtig erklärt wurde. Ob man während der Ehe zusammen oder getrennt lebt, ist nach Angaben der ARAG Experten unerheblich. Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stehen einer gültigen Ehe gleich. Für verlobte Paare gibt es keine Witwen- und Witwerrente, auch nicht für Paare, die in so genannter wilder Ehe ohne Trauschein zusammenleben oder in Deutschland nur kirchlich getraut wurden. Darüber hinaus muss der Verstorbene eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder selbst bereits eine Rente bezogen haben.


Kleine und große Witwenrente

Wer noch keine 47 Jahre alt, noch nicht erwerbsgemindert ist und keine Kinder erzieht, bekommt die so genannte kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner bekommen hat oder hätte. War der Verstorbene noch keine 65 Jahre alt, wird die Rente um einen Abschlag – je nach Lebensalter zwischen 0,3 und 10,8 Prozent gemindert. Die kleine Witwenrente wird nach neuer Regelung auf zwei Jahre begrenzt. Nach altem Recht ist sie hingegen unbegrenzt. Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr bereits vollendet haben, bekommen die große Witwenrente. Auch wer erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig ist oder ein Kind erzieht, das noch nicht 18 Jahre alt ist, bekommt die große Rente. Dabei kann das Kind das eigene sein oder das des Verstorbenen. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen nach Auskunft der ARAG Experten auch Stief- oder Pflegekinder, Enkel und Geschwister dazu, die im Haushalt des hinterbliebenen Partners leben. Allerdings gibt es auch bei der großen Witwen- und Witwerrente eine Anhebung der Altersgrenzen von 45 auf 47 Jahre. Sie steigt stufenweise um einen Monat jährlich (ab dem Jahr 2024 um zwei Monate jährlich). Die Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig und gilt für Todesfälle ab 2012. Ein Beispiel: Hinterbliebene, die ihren Partner 2012 verloren haben, bekommen die große Witwen- und Witwerrente erst, sobald sie 45 Jahre und einen Monat alt sind. Wer 2013 verwitwet ist, musste 45 Jahre und zwei Monate alt sein. Wer 2017 seinen Partner verloren hat, bekommt erst die große Witwen- und Witwerrente, wenn er 45 Jahre und sieben Monate alt ist. Nach dieser komplizierten Rechnung findet daher die Altersgrenze von 47 Jahren erst Anwendung, wenn der Todeszeitpunkt im Jahre 2029 oder später liegt. Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, gilt noch das alte Recht, sind es 60 Prozent. Dafür gibt es nur nach neuem Recht einen Zuschlag, wenn man ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzieht oder erzogen hat. Ist die große Witwenrente damit allerdings höher als die volle Monatsrente des Verstorbenen, wird der Zuschlag begrenzt.


Das Sterbevierteljahr

Um Hinterbliebenen den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt zumindest finanziell zu ebnen, erhalten sie die Witwen- und Witwerrente für die folgenden drei Kalendermonate in Höhe der vollen Rente des Versicherten. Das eigene Einkommen wird während dieser Zeit nicht angerechnet.


Welches Einkommen wird angerechnet?

Wer neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte hat, muss nach dem Sterbevierteljahr mit Abzügen rechnen. Dabei gibt es Freibeträge, die nicht auf die Witwen- und Witwerrente angerechnet werden. In den alten Bundesländern liegt dieser derzeit bei 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 783,82 Euro. Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag in den alten Bundesländern um 173,77 Euro, in den neuen Bundesländern um 166,26 Euro. Alle Nettoeinkünfte, die darüber hinaus gehen, werden zu 40 Prozent auf die Witwen- und Witwerrente angerechnet. Angerechnet wird nach Auskunft der ARAG Experten zunächst eigenes Erwerbseinkommen wie etwa Arbeitsentgelt oder Beamtenbezüge. Auch eine eigene gesetzliche Rente oder eine Beamtenversorgung, so genanntes Erwerbsersatzeinkommen, wird angerechnet. Darüber hinaus werden eigene Einkünfte aus Vermögen, Betriebsrenten, privaten Renten und das Elterngeld bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Erträge aus sogenannten Riester-Renten werden dagegen nicht angerechnet. Die Abzüge ergeben sich aus dem vom Rentenversicherungsträger ermittelten Nettoeinkommen. Hierbei werden vom Bruttoeinkommen Pauschalwerte, beispielsweise für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, abgezogen. Demnach bleibt bei hinterbliebenen Ehepartnern in den alten Bundesländern ein monatlicher Bruttoverdienst von 1.365,32 Euro von diesen Abzügen unangetastet und in den neuen Bundesländern 1.306,37 Euro.


Waisenrente

Auch leibliche und adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden, haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf eine Rente. Diese Waisenrente wird mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich das hinterbliebene Kind in der Schul- oder Berufsausbildung oder leistet einen Freiwilligendienst, wird die Rente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Auch behinderte Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können erhalten so lange die Waisenrente.


Das Ende der Witwen- und Witwerrente

Die kleine Rente endet nur nach neuem Recht mit Ablauf des 24. Kalendermonats nach dem Tod des Ehepartners. Nach altem Recht wird sie ebenso wie die große Rente unbegrenzt gezahlt. Sobald der überlebende Partner allerdings wieder heiratet oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingeht, ist die Witwen- und Witwerrente in diesen Fällen futsch. Allerdings gibt es dann eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresbeiträgen der Witwen- oder Witwerrente, die in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich gezahlt wurde. Wer eine kleine Rente nach neuem Recht bezieht und vor Ablauf der 24 Monate eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft eingeht, erhält immerhin noch den nicht verbrauchten Restbetrag bis zum Ende der Rentenlaufzeit. Die Abfindung muss nach Auskunft der ARAG Experten allerdings beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung mit Versicherungsnummer des verstorbenen Partners sowie der neuen Ehe- oder Partnerschaftsurkunde.
Staatsminister Martin Dulig konnte heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro an den Radebeuler Oberbürgermeister Bernd Wendsche überreichen. Die Mittel stehen für den grundhaften Ausbau der Meißner Straße zwischen Dr.-Külz-Straße und Rennerbergstraße zur Verfügung. Der Freistaat fördert die Straßenbaumaßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
 
„Die Meißner Straße ist eine der wichtigsten Straßen im Stadtgebiet und verbindet als zentrale Verkehrsachse Dresden und Meißen. Mit der Sanierung können die Stadt Radebeul und die Dresdner Verkehrsbetriebe nun endlich den maroden Zustand der Fahrbahn inklusive Gehwege und des Gleisbetts beenden“, so Verkehrsminister Martin Dulig bei der Übergabe.

Die Meißner Straße erhält jeweils eine separate Fahrspur neben dem Gleisbereich sowie Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr. Der Gleisbereich ist dabei befahrbar ausgebildet und wird in den Bereichen zwischen den Haltestellen auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die Knotenpunkte Dr.-Külz-Straße, Zillerstraße, Körnerweg, Weintraubenstraße und Rennerbergstraße werden dabei ebenfalls ausgebaut. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 860 Meter. Im Rahmen der Baumaßnahme werden durch die DVB AG auch die Straßenbahngleise der Linie 4 erneuert. Der Zuwendungsbescheid für die DVB AG in Höhe von ca. 2 Millionen Euro wurde bereits im September letzten Jahres ausreichen.

Über die Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale erhält Radebeul im Jahr 2018 weitere rund 311.000 Euro für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtlänge der Straßen und Radwege. Die Verwendung dieser Mittel liegt in der Eigenverantwortung der Stadt.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen stellt für die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes jährlich Fördermittel zur Verfügung. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden je zur Hälfte in eine Instandsetzungspauschale und in Einzelmaßnahmen (z.B. Neubau und grundhafter Ausbau) aufgeteilt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stehen 2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Fortführungsmaßnahmen und Neubeginne finanziert. Das ist die höchste Summe seit zehn Jahren, welche die Staatsregierung den Landkreisen und Kommunen bereitstellt.

• Die Mittel stammen aus dem von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalt.
Mittwoch, 23 Mai 2018 00:15

Erde im Vogtland bebt weiter

Bisher höchste Magnitude: 3,8 auf der Richterskala
 
Gestern Abend um 23:04 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) wurde das bisher stärkste Beben des aktuellen Erdbebenscharms im sächsischen Vogtland registriert. Die offiziell bestätigte Magnitude habe bei 3,8 auf der Richterskala gelegen, wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) soeben in Dresden mitteilte. Das Herdgebiet befand sich wieder östlich von Luby in der Tschechischen Republik.

Der Erdbebenschwarm hat am 10. Mai 2018 begonnen. Seitdem traten mindestens neun Beben mit einer Magnitude über 3,0 auf der Richterskala auf.

Eine Bitte an die Bevölkerung:

Alle Wahrnehmungen zu diesem Erdbeben sind wichtig. Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie einen Fragebogen ausfüllen und per Mausklick zurücksenden:

Die Region Vogtland/Nordwestböhmen ist bekannt für ihre Schwarmbeben. Dabei treten in dichter zeitlicher Reihenfolge kleine Erdbeben im gleichen Herdgebiet auf. Innerhalb weniger Monate könnten über zehntausend Einzelereignisse registriert werden, so die Erdbebenexperten des Landesamtes.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund Sachsen, der vom LfULG koordiniert wird. Er betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, dem Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.