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Freitag, 26 Januar 2024 22:35

Verdacht der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

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Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungsverfahren ein 
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein gegen unbekannte Beschuldigte geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
 
Aufgrund mehrerer Strafanzeigen hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen unbekannte Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren geführt. In den Strafanzeigen wurde der Vorwurf erhoben, diese hätten am 10. Januar 2024 die Inschrift zur Erinnerung an die Opfer der Bombardierung des 13. Februar 1945 an der Sandsteinbank auf dem Altmarkt rechtswidrig entfernt. 

Im Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt.

Zwar handelte es sich bei der entfernten Inschrift sowohl um ein Grabmal als auch um ein öffentliches Denkmal, da die Inschrift als Gedächtniszeichen zur Erinnerung an die Opfer der Bombenangriffe auf Dresden vom 13. bis zum 15. Februar 1945 genutzt wurde und grundsätzlich auch ein öffentliches Interesse an deren Erhaltung bestand.

Die Entfernung der Inschrift war jedoch nicht rechtswidrig, da sie in Absprache der hierfür verantwortlichen und zuständigen Stellen erfolgte und insbesondere auch die vor der Entfernung zu beteiligende Denkmalschutzbehörde ordnungsgemäß beteiligt worden war.

Im Ergebnis der Ermittlungen steht fest, dass das Entfernen der Inschrift Teil der Neugestaltung und des Umbaus des Altmarktes war. Die Bank, an der sich die Inschrift befand, steht im Eigentum des Tiefgaragenbetreibers. Im Rahmen des Umbaus des Altmarktes wurde bereits im Jahr 2019 in Absprache zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Arbeitsgemeinschaft 13. Februar entschieden, die Mahnmale zur Erinnerung umzugestalten und zu ersetzen, da diese wiederholt in die Kritik geraten sind, weil sie mehrfach beschädigt und durch Graffiti verunstaltet worden waren. Ein Ergebnis dieser Absprache war die Entfernung der Inschrift, die mit dem Betreiber der Tiefgarage abgesprochen worden war.

Auch der Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener war vorliegend nicht erfüllt, da mit der nach Beteiligung aller zu beteiligenden Stellen erfolgten Entfernung der Inschrift im Rahmen der von der Landeshauptstadt Dresden geplanten Neugestaltung des Erinnerungsortes keine Herabsetzung des verdienten Geltungsanspruchs der Verstorbenen verbunden war und auch nicht im Entferntesten bezweckt wurde.

Weitere Informationen

  • Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden