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Samstag, 31 Mai 2025 01:12

Angriff auf Polizeibeamte am 11. Januar 2025 in Riesa

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Stand: 13.06.2025, 10:00 Uhr

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Riesa

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 25-jährigen Deutschen u. a. wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der versuchten Körperverletzung.

Der Beschuldigte soll sich am 11. Januar 2025 gegen 12:30 Uhr an der Kreuzung Poppitzer Straße/Felgenhauerstraße in Riesa an einer Sitzblockade mit dem Ziel beteiligt haben, die Anreise von Delegierten der AfD zum AfD-Parteitag zumindest zu erschweren. Als die Sitzblockade durch Polizeibeamte bereits aufgelöst war, soll der Beschuldigte mit einer Sturmhaube vermummt gegen den Oberkörper eines Polizeibeamten gesprungen sein. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls zurückgedrängt, aber – entgegen der Vorstellung des Beschuldigten – nicht verletzt.

Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Riesa beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 6.000 Euro zu verhängen.




Stand:  30. Mai 2025

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Riesa 

 
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Riesa – Strafrichter – wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der versuchten gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11. Januar 2025 gegen 07:30 Uhr auf der Rostocker Straße / Ecke Lommatzscher Straße in Riesa am Rande des AfD-Parteitages einen brennenden Bengalo auf sieben Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt geworfen zu haben. Entgegen der Vorstellung des Beschuldigten wurde durch den Wurf keiner der Beamten verletzt.

Bei der anschließenden Ergreifung und Durchsuchung des Beschuldigten wurden noch weitere Feuerwerkskörper sichergestellt.

Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Amtsgericht Riesa wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Riesa bestimmt.

Weitere Informationen

  • Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Letzte Änderung am Samstag, 14 Juni 2025 00:28