Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen.Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße acht barocke Figuren, zwei Vasen aus der gleichen…