Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, auf Grund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar 2022. Bis dahin müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Pandemiebedingt wird empfohlen, sich…