Nach Beschluss des Bundestages tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft. Der Bundesrat verzichtete in seiner heutigen (22.04.2021) Sitzung darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sachsen hat eine Protokollerklärung abgegeben.Das geänderte Bundesgesetz gilt unmittelbar im gesamten Freistaat Sachsen. Es sieht insbesondere inzidenzabhängige Maßnahmen vor: a) Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt über der Marke von 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag folgende Maßnahmen. Da dies flächendeckend im Freistaat…