Auf Basis der gemeinsamen Vereinbarungen der Bundesländer und der Bundesregierung über den Umgang mit Reisenden aus Landkreisen und Städten mit einer stark erhöhten Zahl von Coronavirus-Infektionen erlässt der Freistaat Sachsen eine entsprechende Regelung. Demnach dürfen Personen aus einem Landkreis, einer Kreisfreien Stadt im Freistaat Sachen oder im Bundesgebiet oder Personen aus Stadtstaaten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage in einer Beherbergungsstätte oder einem Beherbergungsbetrieb nur dann untergebracht werden, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt,…