- Meldung vom 17.11.2016 - Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) i.d.F. vom 29.Juni 2016.Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest im Freistaat SachsenDie Landesdirektion Sachsen erlässt folgendeAllgemeinverfügung:Gemäß § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Geflügelpest-Verordnung und § 4 Absatz 2 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) wird zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände durch Wildvögel folgendes angeordnet:1. Im gesamten Gebiet des Freistaates Sachsen dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,…