Für Personen, die aus einem Risikogebiet (gemäß Robert-Koch-Institut) nach Sachsen einreisen, gilt die Pflicht zur Testung, zur sofortigen häuslichen Absonderung und zur Meldung beim Gesundheitsamt am Wohn- bzw. Aufenthaltsort. Mit der Erklärung der tschechischen Hauptstadt Prag zum Risikogebiet unterliegen auch Grenzpendler, die sich beruflich zwischen Prag und Sachsen bewegen, diesen Regelungen.Ab dem 12. September wird es für diese Personengruppe sowie für Diplomaten eine Ausnahmeregelung geben. Die Sächsische Quarantäne-Verordnung wurde dafür entsprechend angepasst.Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Bereits im April war eine solche Regelung notwendig, die sich bewährt…