Der Landkreis Meißen hat heute auf seiner Website eine Allgemeinverfügung „Sperrung des Waldes“ veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag, 13. August 2022, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.Damit ist ab morgen auf dem Territorium des Landkreises Meißen das Betreten der Wälder nur auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf nichtöffentlichen Waldwegen und auf zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Von der Einschränkung ausgenommen sind nur einige Personengruppen, wie unter anderem Waldbesitzer, zur Jagdausübung Berechtigte oder Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke im Waldgebiet liegen oder…