Im Landkreis Meißen (Städte Radebeul und Meißen) sind bei am 17., 18. und 21.01.2017 verendet aufgefundenen Wildvögeln (Graugans, Stockente, Schwan) Geflügelpesterreger des Typs H5N8 nachgewiesen worden. Durch das Veterinäramt sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei Wildvogelgeflügelpest vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Neu ist die Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes in Meißen um die Fundorte der infizierten Wildvögel. Der seit dem 20.01.2017 geltende Sperrbezirk um Radebeul und Moritzburg mit dem dazugehörigen Beobachtungsgebiet wurde erweitert. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Geflügel darf für die Dauer von…