Piwarz: »Mehr Schutz für unsere Kinder rechtfertigen Impfpflicht und Bürokratie« Ab dem 1. März gilt die Masernimpflicht in Schulen und Kitas. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder in eine Kindertageseinrichtung die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung in der Kindertagespflege muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Erzieher, Tagespflegepersonen, Lehrer und weitere tätige Personen in Kitas und Schule, wie z. B. Hausmeister, Sekretärin,…