ARAG Experten über die Wahrung von Ansprüchen vor Ablauf der Verjährung (lifePR) (Düsseldorf, 01.11.18) Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es jetzt an der Zeit, zu prüfen, ob es offene Forderungen gibt und wann diese verjähren, um sie dann auf den letzten Drücker noch geltend zu machen. ARAG Experten erläutern, was zu tun ist, damit Ansprüche nicht mit dem Silvesterfeuerwerk gemeinsam verpuffen und in Rauch aufgehen.Was bedeutet Verjährung?Verjährung bedeutet, dass…