IARAG Experten erörtern, welche Rentenansprüche Hinterbliebene haben Düsseldorf, 04.06.2018 (lifePR) - Witwen- und Witwerrente – altes und neues Recht Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es zwei Regelungen für die Witwen- und Witwerrente. Die alte, günstigere Regel gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Oder wenn der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der beiden Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Wer nicht zu…