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Das Stadt- und Regionalportal

Abschluss der dritten Teilbaumaßnahme Kanalentschlammung 
 
Der Staatsbetrieb SIB führt seit dem Jahre 2015 unter Leitung des Ingenieurteams der Niederlassung Dresden 1 umfangreiche Entschlammungsarbeiten im Kanal der Fasanerie Moritzburg durch. Die Montage einer barocken Großvase am 18. 7. 2017 markiert den Abschluss des dritten Teilabschnittes im Bereich der sogenannten Großen Sichtachse zwischen Schloss Moritzburg und dem Fasanenschlösschen. Die beiden letzten der insgesamt fünf Abschnitte umfassenden Baumaßnahme schließen sich bis zum Jahre 2019 an.

Der Mitte des 18. Jahrhunderts künstlich angelegte Kanal zwischen Oberem Großteich (Mündungsbereich der sogenannten Darnellen) und dem Fasanenschlösschen besitzt eine Länge von 1.848 m und ist als wesentlicher Bestandteil der barocken Kulturlandschaft. Durch die so entstandene Sichtachse bot sich der Blick vom Speisesaal des Schlosses Moritzburg im 1. OG bis zum Fasanenschlösschen.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Venusbrunnen außer Betrieb genommen, was zum Stillstand des Gewässers führte. Durch Laubeintrag, Pflanzenwuchs und Schlammbildung drohte der schleichende Verlust.

Ziel der zum Schutz von Fauna und Flora in mehrere Jahresabschnitte unterteilten Baumaßnahme ist die Wiederherstellung der Sichtachse, die Wiederherstellung eines Gewässerprofils und einheitlichen Gewässerbildes sowie die Sicherung der Uferbereiche. Die Arbeiten unterliegen einer ökologischen Baubegleitung.

Die Sanierungsarbeiten beginnen jährlich jeweils im besucherschwachen Winterhalbjahr, welches im meteorologischen Mittel trockener als das Sommerhalbjahr ist. Zur Durchführung der Arbeiten sind die Gewässerabschnitte trocken zu halten ohne die Entwässerungsfunktion des gesamten Kanals anzugreifen.

Für die Maßnahme stellt der Freistaat Sachsen 1,738 Mio Euro zur Verfügung. Bisher wurde der Kanal auf ca. 1 km von Schlamm und Schlick mit einem Kostenvolumen von 720 TEuro befreit.

Die Baumaßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.



Hintergrund – Kanal – Fauna und Flora:

Seit der Außerbetriebnahme des Venusbrunnen Ende des 19.Jh. stand das Wasser im Kanal still. Es wurde brackig und der Grund des Kanals schlammig.

Im stehenden Gewässer bildete sich ein eigenes Habitat, das sogar einige Exoten gebar.

So siedelte sich die unter Schutz stehende Krebsschere an. Die seltene Wasserpflanze wurde während der Baumaßnahme zu ihrem Schutz umgesiedelt.

Vor der abschnittsweisen Trockenlegung wurden Fische, vorwiegend Schleien, Plötzen und Barsche und einige Hechte umgesetzt. Im ersten Entschlammungsabschnitt (2015/16) wurde der seltene Schlammpeitzger gefunden. Später konnte nur das südliche Ufer für die Befahrung zur Entschlammung genutzt werden, um die Zauneidechsen am nördlichen Ufer nicht zu stören. Bei der Entschlammung im Frühjahr 2017 wurden temporär Amphibien, wie Erdkröte, Springfrosch und Teichmolch geborgen und umgesetzt, die trotz Amphibienzaun in den Kanal gelangt waren.
Mittwoch, 12 Juli 2017 00:56

Wieder spürbare Erdbeben im Vogtland

Seit heute Mittag (11. Juli 2017) bebt im Vogtland wieder spürbar die Erde. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) aktuell in Dresden mit.
 
Die beiden stärksten Beben wurden in einer Tiefe von ca. 9 Kilometern registriert: 13:25 (MESZ) mit einer Magnitude von 3,1 auf der Richterskala und 13:58 (MESZ) mit einer Magnitude von 3,2. Das Herdgebiet liegt in der Tschechischen Republik nördlich von Luby, etwa 10 km von Bad Brambach entfernt.

Eine erhöhte Seismizität in der Region sei bereits seit Sonntag (9. Juli) beobachtet worden. Ob es sich bei diesen Erdbeben um einen Schwarm handele, könne jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden.

Die Region Vogtland/Nordwestböhmen ist bekannt für ihre Schwarmbeben. Dabei treten in dichter zeitlicher Reihenfolge kleine Erdbeben im gleichen Herdgebiet auf. Innerhalb weniger Monate könnten über zehntausend Einzelereignisse registriert werden. Die letzten größeren Erdbebenschwärme ereigneten sich dort von Oktober bis Dezember 2008, im August/September 2011 und die Erdbebenserie Mai bis August 2014.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund Sachsen, der vom LfULG koordiniert wird. Er betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, dem Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.
Die historische Strecke ist 15 Jahre nach der Jahrhundertflut komplett
 
Deutschlands dienstälteste Schmalspurbahn rollt wieder von Freital-Hainsberg durch den Rabenauer Grund bis in den Kurort Kipsdorf im Osterzgebirge. Sachsens stellvertretender Ministerpräsident und Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig durchschnitt heute gemeinsam mit Vertretern des Landes und der Kommunen in Dippoldiswalde das Band für die Inbetriebnahme des oberen Abschnitts der Bahn. Fast genau 15 Jahre nachdem das August-Hochwasser 2002 einen Großteil der Strecke zerstört hatte, und neun Jahre nach der Wiedereröffnung des unteren Abschnitts ist die 26 Kilometer lange Strecke nun wieder komplett.

„Bund und Freistaat haben in den Wiederaufbau gut 40 Millionen Euro investiert, davon rund 17 Millionen in den heute eingeweihten Abschnitt“, betont Martin Dulig. „Damit unterstreichen wir unser Bekenntnis zu Pflege und Erhalt der historischen Bahnen.“ Im Zuge der gut einjährigen Bauarbeiten entstanden zwei neue Brücken, fünf bestehende wurden saniert. Insgesamt wurden über 19 Kilometer Gleise auf 11.000 Tonnen Schotter verlegt. Zehn Gebäude entlang der Strecke wurden denkmalgerecht saniert.

„Besonders die Bevölkerung entlang der Strecke hat sich für den Wiederaufbau der Weißeritztalbahn stark gemacht“, sagte Michael Geisler, Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. „Der Wiederaufbau ist für die Bürger ein deutliches Zeichen, welch hohen Stellenwert die Schmalspurbahn für die Region hat.“ Die Strecke gilt durch ihre landschaftliche Vielfalt als eine der schönsten Strecken Deutschlands. Im vergangenen Jahr waren rund 145.000 Fahrgäste mit der Bahn unterwegs.

Zukünftig sind täglich planmäßig zwei Zugpaare zwischen Freital-Hainsberg und Kurort Kipsdorf unterwegs, ein  drittes Zugpaar zur Mittagszeit fährt zwischen Freital und Dippoldiswalde. An 16 Tagen mit besonders hoher Nachfrage, wie Himmelfahrt, Pfingsten oder zum Schmalspurbahn-Festival, werden zwei Züge eingesetzt. Diese Leistungen werden vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) bestellt. Die SDG – Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft betreibt den Zugverkehr auf der Strecke.
Montag, 08 Mai 2017 16:11

4,5 Millionen Euro für Fürstenhain

- Weiterer Ortsteil von Radebeul bekommt Hochwasserschutz -
 
Mit einem symbolischen ersten Baggerlöffel haben Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler und Umweltstaatssekretär Herbert Wolff heute (8. Mai 2017) den Bau der Hochwasserschutzlinie Radebeul-Fürstenhain (Landkreis Meißen) gestartet. Die Hochwasserschutzlinie wird aus einem rund 320 Meter langen und bis zu 4,5 Meter hohen Deich bestehen sowie aus einer etwa 40 Meter langen Hochwasserschutzwand. Für das Vorhaben werden etwa 4,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts eingesetzt.

Mit dem Baustart wird der zweite von drei Bauabschnitten umgesetzt,  die für den Hochwasserschutz von Radebeul erforderlich sind. Der erste Bauabschnitt wurde bereits Anfang dieses Jahres in Radebeul-Naundorf fertiggestellt. Die Landestalsperrenverwaltung hat hier nach zuvor erfolgten Medienverlegungen eine insgesamt 730 Meter lange Hochwasserschutzanlage errichtet, die aus einer Hochwasserschutzwand aus Spundwänden, einem Deichabschnitt, Entwässerungsanlagen sowie einer Überströmstrecke besteht. Für diesen Bauabschnitt wurden ebenfalls rund fünf Millionen Euro aufgewendet, aus Mitteln des Bundes und der Länder.

„Die drei Bauabschnitte in Radebeul gehören zu den wichtigsten Hochwasserschutzprojekten des Freistaates“, betont der Staatssekretär. Für den noch offenen Bauabschnitt in Radebeul-Altkötzschenbroda rief er zu einem konstruktiven Zusammenwirken aller Beteiligten auf. „Ich hoffe, dass wir auch für diesen Abschnitt endlich Baurecht erlangen. Bereits 2010 wurde der sogenannte Planfeststellungsantrag für die Genehmigung des Baus gestellt. Seitdem gibt es einen langwierigen Abstimmungs- und Planungsprozess, bei dem eine Vielzahl verschiedener Varianten für die Trassenführung der Hochwasserschutzanlage untersucht wurden“.

Die genannten elbnahen Ortsteile von Radebeul werden bisher bereits bei kleineren Hochwasserereignissen von Überflutungen betroffen. Mit den Hochwasserschutzmaßnahmen in den drei Ortsteilen soll auch hier ein Schutz bis zu statistisch einhundertjährlichen Ereignissen erreicht werden. Nach der Realisierung aller Bauabschnitte wird der Freistaat Sachsen mehr als 16 Millionen Euro in den Hochwasserschutz von Radebeul investiert haben.   

Sachsen hat seit dem Jahr 2002 rund 2,5 Milliarden Euro in den vorbeugenden Hochwasserschutz sowie in die Schadensbeseitigung an Gewässern investiert. Bis zum Jahr 2021 sind weitere 640 Millionen Euro dafür vorgesehen.
- Landesdirektion Sachsen informiert über neue Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten -

Die Nutzung von Drohnen und Flugmodellen wird mit einer neuen Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf eine gänzlich neue Grundlage gestellt. Hintergrund ist die sehr schnelle Ausbreitung der Nutzung von Drohnen in den vergangenen Jahren, mit der eine Reihe von ungelösten praktischen und rechtlichen Fragen, aber auch einer zunehmende Zahl von Zwischenfällen - und Unfallereignissen einherging. Die neue Verordnung trat nun am 7. April 2017 nach vorangegangener Anhörung der Bundesländer und Verbände sowie nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft.

Als die für den Vollzug und die Überwachung der Vorschriften in Sachsen zuständige Luftfahrtbehörde weist die Landesdirektion auf wesentliche Punkte in der Neuordnung des Umgangs mit Flugdrohen und Flugmodellen hin:
  1. Die mit der Verordnung erfassten unbemannten Fluggeräte – also Drohnen und Flugmodelle - dürfen nur in einer Höhe bis zu 100 Metern über Grund oder Wasser unterwegs sein. Davon ausgenommen ist der Betrieb mit Flugmodellen auf zugelassenen Modellfluggeländen.
  2. Generell dürfen unbemannte Fluggeräte nur in Sichtweite des Steuerers fliegen.
  3. Alle unbemannten Fluggeräte ab einer Masse von 250 Gramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
  4. Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm, müssen ab dem 1. Oktober 2017 die zur sicheren Durchführung des Betriebs notwendigen Kenntnisse durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen.
  5. Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als 25 Kilogramm ist – wie bisher –  verboten.
  6. Drohnen und Flugmodelle haben - wie bisher schon - den bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.

Beim Betrieb der Fluggeräte dürfen Vorschriften zum Datenschutz, zum Natur- und zum Lärmschutz nicht verletzt werden. Insbesondere darf durch den Betrieb in die private Lebensgestaltung Dritter nicht eingedrungen werden.

Ein Flugverbot für Drohnen und Flugmodelle besteht unter anderem grundsätzlich über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Naturschutzgebieten, Wohngrundstücken, Krankenhäusern, Liegenschaften von Bundes- und Landesbehörden sowie der Verfassungsorgane, über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften und über militärischen Anlagen.

Die zuständige Landesluftfahrtbehörde – in Sachsen die Landesdirektion Sachsen - kann von den vorgenannten Verboten und Einschränkungen Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zulassen.

Die Steuerer sind verpflichtet, zur Deckung von Schäden, die sich durch den Betrieb Ihres Fluggerätes ergeben können, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Deshalb sollten Drohnensteuerer nachfragen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung den Einsatz des Fluggerätes mit abdeckt oder ob sie diesen Fall zusätzlich versichern lassen müssen.

Aufgrund der umfassenden neuen Regelungen zum Betrieb mit Flugmodellen und un-bemannten Luftfahrtsystemen werden die Ausführungen und die Formulare zum Drohnen- und Flugmodellbetrieb auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen grundlegend überarbeitet.  Alle Steuerer von unbemannten Fluggeräten werden gebeten, sich mit den neuen luftrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen und diese einzuhalten, denn Verstöße können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

Einen leicht verständlichen Überblick zur neuen Flugdrohnen-Verordnung bietet das BMVI mit einem Flyer, der von der Webseite des Bundesministeriums oder der Internetseite der Landesdirektion Sachsen heruntergeladen werden kann.

- Kfz-Verkehr wird umgeleitet, Straßenbahnen fahren noch bis Sommer 2017 - 

Ab Dienstag, 18. April, lässt die Landeshauptstadt Dresden die Augustusbrücke denkmalgerecht sanieren. Dafür ist eine Bauzeit von etwa zwei Jahren eingeplant.  Das Vorhaben wird voraussichtlich rund 23 Millionen Euro kosten. Davon sind 17,6 Millionen Euro Fördermittel, die der Freistaat Sachsen zur Beseitigung von Hochwasserschäden beisteuert. Ausführende Firma ist die Hentschke Bau GmbH aus Bautzen.

Gegenwärtig sind bauvorbereitende Arbeiten im Gange. So wird am Theaterplatz die Baustelle eingerichtet und das Kunstwerk „Die Woge“ zurückgebaut und eingelagert. Außerdem werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die verhindern sollen, dass sich Brutvögel im Baustellenbereich niederlassen.  

Mit Baubeginn wird die Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr während der gesamten Bauzeit gesperrt. Straßenbahnen können ab Sommer 2017 für etwa 12 Monate nicht mehr über die Augustusbrücke fahren. Der Schiffsverkehr auf der Elbe wird in beiden Richtungen aufrechterhalten. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke jederzeit überqueren. Für den Neubau des Bogens 1 wird es mehrere Vollsperrungen des Terrassenufers überwiegend an Wochenenden geben.

Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden:

  • Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit der Bewegungsfugen,
  • Ersatzneubau Bogen 1 und Ersatz des Füllbetons im Bogen 7,
  • Instandsetzen aller Ansichtsflächen einschließlich verformter Brüstungen,
  • Trockenlegen der Hinterfüllbereiche,
  • grundhafter Ausbau aller Verkehrsanlagen einschließlich Straßenbahngleise auf der Brücke
  • Verengen des Einmündungsbereiches Sophienstraße/Theaterplatz durch die elbseitige Gehwegverbreitung am Schloßplatz
  • Instandsetzen der Treppenanlage auf der Seite des Blockhauses,
  • Erneuerung der elektrischen Beleuchtungsanlage sowie der Fahrleitungsanlage,
  • Erneuerung bzw. Änderungen an den Anlagen der Ver- und Entsorgung.
Wegen der einfacheren Genehmigungsverfahren konnte das Straßen- und Tiefbauamt einige angrenzende bauliche Anlagen bereits sanieren lassen. So wurden die Treppenanlage und die Arkadenstützwand an der Neustädter Brückenrampe sowie das Pegelhaus und die Stützwand am Altstädter Brückenkopf 2016 denkmalgerecht instandgesetzt und Hochwasserschäden beseitigt.







Das aufgrund der Geflügelpest bestehende Beobachtungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Dresden gilt am Sonnabend, 1. April 2017, als aufgehoben. Da es keine weiteren infizierten Tiere im Stadtgebiet Dresden mehr gab, ist es nunmehr möglich, alle Einschränkungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist aufzuheben.  

Die Landesdirektion Sachsen hatte am 20. März 2017 die landesweite allgemeine Stallpflicht für Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten aufgehoben. Dies bedeutet, dass nun auch in Dresden Geflügel wieder ins Freie darf.  

Auch Hunde und Katzen unterliegen keinen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Geflügelpest mehr.  

Ebenfalls aufgehoben wird die Allgemeinverfügung zum Verbot von Geflügelausstellungen vom 21. November 2016. 

Die in der „Verordnung über Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen" festgelegten hohen Biosicherheitsmaßnahmen sind allerdings weiterhin einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt, die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes sowie weitere Informationen stehen im Internet unter www.dresden.de/gefluegelpest.







Ab Montag, dem 27. März 2017, hat die Radebeuler Tourist-Information an ihrem neuen Standort auf der Hauptstraße 12 in Radebeul für Besucher geöffnet.

Touristen, Radebeuler und Neugierige werden ab sofort in einem modernen und freundlichen Servicebereich empfangen. Auf großräumigen Präsentationsflächen werden Informationen, Karten und Routen-Vorschläge rund um Radebeul, das Elbland und Dresden angeboten. Daneben können auch einzigartige Souvenirs, Veranstaltungstickets sowie Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr erworben werben. Das Servicepersonal informiert zudem gern in persönlichen Gesprächen über Ausflugsziele und Höhepunkte in der Region und vermittelt Gästezimmer.

Die neue Tourist-Information liegt in einem für Gäste besonders attraktiven Umfeld. In unmittelbarer Nähe befinden sich vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants, der Bahnhof Radebeul Ost, Anschlussmöglichkeiten zur Lößnitzgrundbahn, der Radebeuler Kultur-Bahnhof und die Erlebnisbibliothek. Auch das Karl-May-Museum und der Karl-May-Hain sind fußläufig gut zu erreichen.

Am 20. April um 18.00 Uhr wird die Tourist-Information offiziell eröffnet. Bis dahin befindet sie sich im Probebetrieb. Alle Serviceleistungen werden jedoch bereits uneingeschränkt angeboten.
Die Tourist-Information hat von April bis Oktober montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

Von November bis März sind die Öffnungszeiten montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Samstag, 18 März 2017 00:38

Sachsen hebt allgemeine Stallpflicht auf

Heute wurde in Abstimmung mit dem Sozialministerium von der zuständigen Landesdirektion Sachsen festgelegt, die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufzuheben.

Ministerin Barbara Klepsch erklärt zu dieser Entscheidung:
»Die Geflügelpest war in den vergangenen Monaten eine außergewöhnliche Belastung für alle. Da sich nun die Lage entspannt hat, kann die allgemeine Stallpflicht von der zuständigen Behörde aufgehoben werden. Das begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn es keine einfache Zeit war, kehrt jetzt in weiten Teilen der Geflügelhaltung wieder Normalität ein.«

Der Geflügelpestvirus H5N8 ist in dieser Saison besonders aggressiv und über einen sehr langen Zeitraum nachweisbar. Die vorübergehende Anordnung einer allgemeinen Stallpflicht war daher eine notwendige und unausweichliche Entscheidung. Nunmehr ist die Zahl der Funde von infizierten Wildtieren stetig rückläufig.

Mit der Aufhebung der Stallpflicht gilt die Geflügelpestverordnung des Bundes weiter. Nunmehr entscheiden die örtlichen Veterinärbehörden über im Einzelfall notwendige Maßnahmen. Bei neuen Funden von infizierten Tieren werden dann weiterhin Restriktionsgebiete ausgewiesen.

In den noch bestehenden Restriktionszonen bleiben die behördlich angeordneten Maßnahmen und damit auch die Stallpflicht in Kraft.

Die technische Umsetzung wird mit Wirkung zum 20.03.2017 durch die Landesdirektion Sachsen erfolgen.
Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht für Instandsetzung an der historischen Elbbrücke im Stadtzentrum

 Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen zur Beseitigung der durch das Hochwasserereignis 2013 entstandenen Schäden an der Dresdner Augustusbrücke abgeschlossen.

Die Brücke verbindet in zentraler Lage das Neustädter und das Altstädter Elbufer in der sächsischen Landeshauptstadt miteinander. An das Altstädter Widerlager schließen sich die Brühlsche Terrasse, der Schloßplatz, der Bereich um die Hofkirche und der Theaterplatz vor der Semperoper sowie die Sophienstraße an, die am Theaterplatz vorbei zum Zwinger führt. Auf der Neustädter Seite schließen sich Neustädter Markt und die als Fußgängerzone gestaltete Hauptstraße an. Die sich an das Neustädter Widerlager anschließende Treppenanlage unterstrom der Neustädter Rampe wird von der Sanierungsmaßnahme mit umfasst.

Gemäß einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr  2014 wird die Brücke nach der Sanierung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Lediglich die  Nutzung durch den ÖPNV und durch Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge  bleibt erhalten.

Dresden erhält damit nach Abschluss der Brückensanierung eine nur noch von wenigen Straßenquerungen unterbrochene Flanierstrecke, die vom Hauptbahnhof in der Altstadt über die Elbe hinweg bis zum Neustädter Albertplatz reicht.

Die Straßenbahnanlagen auf der Brücke einschließlich der Fahrleitungsanlagen werden erneuert. Die Gleistrasse bleibt in Mittellage auf der Brücke, der Achsabstand der Gleise wird jedoch auf drei Meter erweitert. Die Trassierung der Straßenbahn erfolgt für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Der noch zulässige Kraftfahrzeugverkehr nutzt den Gleisbereich mit.

Die Radfahrer werden auf der Fahrbahn geführt. Durch die Verwendung von speziell geglättetem Natursteingroßpflaster im Bereich der für die Radfahrer vorgesehenen Verkehrsräume
werden der Fahrkomfort und die Verkehrsqualität für diese Verkehrsteilnehmer verbessert. Zugleich soll der rechtswidrigen Nutzung der beiden stark von Fußgängern frequentierten Gehwege durch den Radverkehr  entgegengewirkt werden.

Zur Kompensation der durch die Instandsetzung der Augustusbrücke bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.

Als Ausgleichsmaßnahmen vor der eigentlichen Brückensanierung sind das Anbringen von Nistkästen und künstlichen Fledermausquartieren vorgesehen.

Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind die Wiederherstellung der baubedingt beanspruchten Boden- und Grünlandflächen, das Wiederherstellen von Fledermausquartieren an der Augustusbrücke sowie Anbringen von Nisthilfen für Haussperlinge nach Beendigung der Bauarbeiten.

Der festgestellte Plan „ Instandsetzung der Augustusbrücke“ wird für zwei Wochen  zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.