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Das Stadt- und Regionalportal

Ulbig: „Planungen jetzt in die Tat umsetzen“

Der Ausreisegewahrsam zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber wird in Dresden an der Hamburger Straße entstehen. Das vorgesehene Objekt dient als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer Abschiebungshaftanstalt (mit Ausreisegewahrsam). Vorgesehen sind derzeit 30 Plätze. Ein Zeitpunkt für die Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist gegenwärtig dabei, die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam zu schaffen.
In dem Gebäudekomplex an der Hamburger Straße befindet sich bereits seit Herbst 2015 eine Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit der Standortentscheidung setzen wir unsere Planungen jetzt in die Tat um. Sachsen braucht dringend einen solchen Gewahrsam, um die Ausreisepflicht konsequent zu vollstrecken. Wir haben zunehmend Probleme damit, dass Ausreisepflichtige untertauchen oder Familien nicht gemeinsam angetroffen werden.“

Mit der Ablehnung eines Asylantrages wird ein Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist (zwischen sieben und 30 Tagen) zu verlassen. Für den Fall, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird ihm die Abschiebung angedroht.

Nicht selten versuchen Betroffene, etwa durch Untertauchen oder Trennung der Familie, sich der Abschiebung zu entziehen. Der Ausreisegewahrsam (§ 62b Aufenthaltsgesetz) soll als ein kurzfristiges Mittel die Durchführung einer Abschiebung sichern. Die Vollstreckungsmaßnahme darf für bis zu vier Tage durch einen Richter angeordnet werden.

Das in Sachsen notwendige Vollzugsgesetz für den Ausreisegewahrsam befindet sich in der Anhörung bei den zu beteiligenden Stellen.
Leere Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Trommeleinheiten können ab sofort auf dem Wertstoffhof Saugrund in Freital abgegeben werden.

Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Trommeleinheiten sollten unbedingt in einer Plastikfolie oder Tüte eingewickelt sein und dürfen nicht in die Sammeltonne geworfen werden. Dadurch werden Schäden an den Druckerpatronen und eine Staubentwicklung vermieden.

Druckerpatronen, die nicht wieder befüllt werden können, werden von dem Recyclingunternehmen Cartridge-Space stofflich verwertet. Damit können wertvolle Kunststoffe, Eisen und Aluminium zurückgewonnen werden.
Donnerstag, 21 Juli 2016 01:13

Huhn Gerda in Sicherheit!

Stand: 20.07.2016, 11:30 Uhr

Die Geschichte um das Autobahn-Huhn Gerda hat ein glückliches Ende genommen.

Das Huhn, das sich -der Gefahr trotzend- seit einigen Wochen auf der A4 zwischen den Anschlussstellen Altstadt und Neustadt eingerichtet hatte, ist eingefangen worden.

Einem Autofahrer (31) ist gestern Abend das gelungen, was den Beamten trotz einiger Bemühungen verwehrt blieb. Der Mann war mit einem Seat in Richtung A 17 unterwegs und entdeckte das Federvieh auf dem Mittelstreifen in Höhe des Brabschützer Berges. Da er nach eigenem Bekunden „die Nacht hätte nicht schlafen können, wenn er das Tier dort zurückließe“, fuhr er eine Schleife und kehrte zur besagten Stelle zurück. Dort angekommen, hielt er auf dem Standstreifen nach dem Huhn Ausschau. In diesem Moment schien sich auch Huhn Gerda von ihrem lebensgefährlichen Dasein verbschieden zu wollen und rannte schnurstracks von der Mitte der Autobahn an den Fahrbahnrand. Die Chance nutzte der 31-Jährige, griff beherzt zu und bugsierte das Tier in seinen Wagen.

Hinzugerufene Polizeibeamte nahmen das Huhn zunächst mit auf das Autobahnpolizeirevier. Dort übergaben es die Beamten in die Obhut einer Tierschützerin. Die 37-jährige Frau hat Huhn Gerda vorübergehend in Betreuung und wird dafür Sorge tragen, dass es nicht, wie zu befürchten stand, auf einem Kühlergrill endet.

Die Polizei wünscht Huhn Gerda einen friedvollen und vor allem gefahrlosen Lebensabend. (ml)
Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes  (EuGH) vom Januar 2016 zur Auslegung des Europäischen Naturschutzrechts hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht nun die praktischen Folgen in seinem Urteil zur Dresdner Waldschlößchenbrücke erörtert. 

Das Gericht hat die wesentlichen noch offenen Streitfragen im Sinne des Freistaats geklärt. Die Forderung nach einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wurde zurückgewiesen. Ebenso bleibt die Zulassung entgegen der Forderung des klagenden Naturschutzvereins vollziehbar und die Brücke in Betrieb. Auch die Forderung des Naturschutzvereins, dem Europäischen Gerichtshof nun erneut Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, wurde abgewiesen.

Das Gericht hat klargestellt, dass die naturschutzrechtlichen Prüfungen zu jedem Zeitpunkt dem jeweiligen Stand der Rechtsprechung entsprachen. Insbesondere steht fest, dass der im Februar 2004 erlassene Planfeststellungsbeschluss für das Verkehrsvorhaben den damals geltenden naturschutzrechtlichen Anforderungen genügte.

Allerdings hat das Gericht erwartungsgemäß auch klargestellt, dass aufgrund des EuGH-Urteils nun eine ergänzende Prüfung erforderlich wird, da das Elbtal zwischenzeitlich als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen wurde. Eine solche Prüfung war zwar auf Grundlage umfangreicher Fachgutachten bereits durchgeführt worden. Diese Prüfung konnte aber die nun vom EuGH und dem Bundesverwaltungsgericht präzisierten zeitlichen Maßstäbe noch nicht berücksichtigen.

Ob die Landeshauptstadt Dresden zur Vornahme zusätzlicher Schutzmaßnahmen verpflichtet werden muss, kann aber endgültig  erst nach Auswertung der Unterlagen beurteilt werden, zu deren Vorlage die Landeshauptstadt Dresden nach den Urteilen des EuGH und des BVerwG nun verpflichtet ist. Die Unterlagen werden von der Landesdirektion sorgfältig und ergebnisoffen geprüft werden.
Freitag, 08 Juli 2016 22:09

„Verrücktes Huhn“

Stand: 08.07.2016, 13:30 Uhr

Seit knapp zwei Wochen macht ein Huhn die Bundesautobahn 4 zwischen den Anschlussstellen Altstadt und Neustadt „unsicher.“ Sicher ist, dass das wagemutige Federvieh bislang allen Einfangversuchen erfolgreich trotzte. Wie lange es noch sein „vogelfreies“ Leben genießen kann, bleibt indes ungewiss… (ir)
Mit der Unterkunft in der Bremer Straße in Dresden geht am 20. Juni 2016 ein bislang im Standby-Betrieb gehaltenes Quartier der Erstaufnahme für Asylsuchende in der Landeshauptstadt in Betrieb.

In den vergangenen Wochen waren die provisorischen Unterkünfte der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden geschlossen worden. Nun jedoch machen es einzelne, in der Unterkunft Hamburger Straße aufgetretene Masernfälle erforderlich, getrennte Unterbringungsmöglichkeiten zu organisieren. Andernfalls wäre die Weiterverteilung aller in Dresden neu ankommenden Asylbewerber bis zum Ende der durch Inkubationsfristen bedingten Verteilsperre blockiert.  

Die Erstaufnahmeeinrichtung in der Bremer Straße war im vergangenen Jahr als Zeltstadt in Betrieb gegangen. Inzwischen wurde sie mit Leichtbauhallen und gesicherten Bodenflächen neu gestaltet. Als Betreiber wird der DRK-Landesverband fungieren. Ein dauerhafter Betrieb ist aktuell nicht beabsichtigt.
Mittwoch, 15 Juni 2016 23:15

Weinbauverband Sachsen e. V. wird 80

Minister Schmidt würdigt Arbeit des Verbandes

Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat heute (15.06.2016) dem Weinbauverband Sachsen e. V. zum 80-jährigen Jubiläum gratuliert und dessen Arbeit gewürdigt. Auf der Festveranstaltung, die am Gründungsort, dem Weingut Hoflößnitz in Radebeul, stattfand, sagte der Minister: „Mit viel Engagement setzen sich die sächsischen Winzer dafür ein, die vom Weinbau geprägten Traditionen des oberen Elbtals, das Kulturgut Wein und die einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten. Der Weinbauverband leistet als wichtiger Partner der Winzer und der Verwaltung dabei einen maßgeblichen Beitrag.“

Der Freistaat Sachsen unterstütze die Winzer auf vielfältige Weise. So sei es im vergangenen Jahr bei den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern gelungen, dass die Rebfläche in Sachsen jährlich um mindestens fünf Hektar wachsen kann, also etwa ein Prozent. Diese von der EU erlaubte Erweiterung sollte zuvor in Deutschland auf nur 0,3 Prozent beschränkt werden. Zudem habe der Freistaat allein in der aktuellen Förderperiode die Sanierung von Weinbergsmauern bisher mit mehr als 2,4 Millionen Euro unterstützt.

Zur aktuellen Diskussion um den Einsatz verbotener Pflanzenschutzmittel durch einzelne Winzer sagte der Minister: „Das gemeinsame Miteinander, wie zum Beispiel das Auftreten der sächsischen Winzer außerhalb Sachsens, verdient große Anerkennung. Daher ist es sehr ärgerlich, wenn einzelne schwarze Schafe den guten Ruf einer ganzen Branche aufs Spiel setzen“. Die zuständigen Behörden hätten ihren Beitrag geleistet, um die Vorfälle aufzuklären. Die Einhaltung der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen im Weinbau werde ein Schwerpunkt bei der Kontrolltätigkeit der Behörden sein.



Hintergrund:

In Sachsen bewirtschaften derzeit 2 368 Winzer eine Fläche von ca. 464 Hektar. Hauptrebsorten sind Müller Thurgau (75 ha), Riesling (70 ha), Weißburgunder (57 ha), Ruländer (45 ha) sowie Blauer Spätburgunder (40 ha). Im Schnitt der letzten zehn Jahre lag der Ertrag bei 44 Hektolitern pro Hektar. Zu mehr als 90 Prozent werden die Weinernten zu Qualitätsweinen bzw. Qualitätsweinen mit Prädikat ausgebaut.

In Deutschland werden rund 102 000 Hektar Rebfläche bewirtschaftet. EU-weit sind es fast 3,4 Millionen Hektar, weltweit fast 7,5 Millionen.

Der Weinbauverband Sachsen e. V. wurde am 27. Mai 1936 auf dem Weingut Hoflößnitz in Radebeul gegründet. Heute hat der Verband 75 Mitglieder.
Ulbig: „Kapazitäten behutsam und mit Besonnenheit umstrukturieren“ 

Der Freistaat Sachsen wird sich in den kommenden Wochen von drei weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge trennen. So werden die Zeltstadt auf dem Gelände der Leipziger Messe (1.700 Plätze/Belegung: 524) sowie der Standort Neue Mensa in Dresden (250 Plätze/Belegung: 27) zum 30. Juni dieses Jahres aufgelöst. Die Zelte an der August-Bebel-Straße in der Landeshauptstadt (350 Plätze/Belegung: 17) sollen bereits in der kommenden Woche komplett freigezogen werden.

„Mit der Entscheidung, die Standorte in Dresden und Leipzig aufzulösen, wollen wir uns bei der Erstaufnahme für Asylsuchende in Sachsen weiter konsolidieren“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Alle drei Objekte waren ohnehin nur als Übergangslösung vorgesehen und sind zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen weniger geeignet. Außerdem ist es uns wichtig, dass die ursprünglichen Nutzer ihre Objekte wieder zurückbekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich insbesondere bei der Messe Leipzig, der TU Dresden, aber auch beim Betreiber aller drei Standorte, dem DRK Sachsen, für ihre sehr gute Kooperation in den vergangenen Monaten bedanken“, so Ulbig weiter.

Gleichzeitig verwies der Minister darauf, dass die wegfallenden Unterbringungsplätze teilweise durch andere ersetz werden. „Mit Blick auf die unklare Entwicklung des Flüchtlingszustroms strukturieren wir die Erstaufnahmekapazitäten im Freistaat behutsam und mit Besonnenheit um. Von genereller Entwarnung kann noch keine Rede sein. Langfristig steuern wir unverändert auf unser Drei-Standorte-Konzept in den drei Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz zu“, betonte Ulbig.

Derzeit betreibt die Landesdirektion Sachsen mit Unterstützung verschiedener Hilfsorganisationen noch insgesamt 37 Erstaufnahmeeinrichtungen mit rund 18.000 Plätzen im Freistaat, von denen knapp 3.000 belegt sind. Das Innenministerium bewertet derzeit die Unterbringungssituation - gemessen am prognostizierten Zustrom von Flüchtlingen - neu. Eine entsprechende Überarbeitung des Unterkunftskonzeptes ist noch in der ersten Jahreshälfte 2016 vorgesehen.

Im vergangenen Jahr kamen rund 70.000 Flüchtlinge und Asylbewerber nach Sachsen. 2016 suchten bisher 6.440 Menschen Schutz und Asyl im Freistaat.
Ulbig: „Pilotprojekt großer Erfolg und wichtiges Signal“ 

Sachsen hat am 7. April 2016 als erstes deutsches Bundesland mit einem eigenen Charterflug 24 ausreisepflichtige Asylbewerber nach Tunesien abgeschoben. Darunter befinden sich neben 21 größtenteils straffällig gewordenen Personen aus Sachsen jeweils eine Person aus Bayern, Niedersachen und Berlin. Die Maschine verließ am Nachmittag den Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Enfidha im Nordosten von Tunesien. Erstmals wurde damit eine so große Personenzahl aus Deutschland in einen Maghreb-Staat abgeschoben.

„Damit ist das Pilotprojekt zur beschleunigten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit der tunesischen Regierung im Rahmen seiner Maghreb-Reise vereinbart hat, ein Erfolg“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Wir senden das wichtige Signal, dass sich für tunesische Bürger der Weg nach Europa mangels Bleibeperspektive nicht lohnt. Ich danke der tunesischen Regierung sowie der tunesischen Botschaft in Deutschland für die gute Zusammenarbeit hinsichtlich der zügigen Beschaffung von Passersatzdokumenten. Diese Kooperation ist auch zukünftig wichtig, um Abschiebungen konsequent durchführen zu können.“

Im Freistaat Sachsen befinden sich mit Stand 29. Februar 2016 insgesamt 7.337 vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, davon 610 Personen aus Tunesien. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 986 abgelehnte Asylbewerber aus Sachsen abgeschoben bzw. im Dublin-Verfahren in andere Mitgliedstaaten überstellt – darunter 12 Tunesier. Angaben zu überwachten Ausreisen (im Sinne des §58(3) AufenthG) für den Monat März liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Der Freistaat Sachsen ist neben Baden-Württemberg für die Aufnahme von Asylbewerbern aus Tunesien zuständig.
Donnerstag, 28 Januar 2016 00:03

Nur noch mit IBAN

Die Sparkasse Meißen wird ab dem 29. Januar 2016 Überweisungsaufträge nur noch dann bearbeiten, wenn diese die vollständige IBAN des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen enthalten. IBAN ist die Internationale Kontonummer (International Banking Account Number).

Kunden der Sparkasse Meißen finden diese auf der Rückseite ihrer SparkassenCard und auf ihrem Kontoauszug.
Hintergrund ist die entsprechende EU-Gesetzgebung zu SEPA, wonach ab Februar 2016 Zahlungen nur noch über SEPA und damit mit IBAN abgewickelt werden dürfen. Um dies sicherzustellen, bearbeitet die Sparkasse Meißen ab dem 29. Januar 2016 eingehende Überweisungsaufträge nur noch dann, wenn diese die IBAN des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen enthalten.