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Das Stadt- und Regionalportal

Die sächsischen Landräte haben sich am 25. Januar 2022 noch einmal zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen ausgetauscht und sind dabei zu nachfolgender Einschätzung gekommen.

Impfen ist die beste Möglichkeit, schnellstmöglich aus der Corona-Pandemie eine Corona-Endemie werden zu lassen. Diese Einschätzung teilen die sächsischen Landräte auch mit Blick auf den weiteren Jahresverlauf.

Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Sinne und zum Schutz besonders von den Auswirkungen einer Corona-Infektion betroffener Gruppen im Infektionsschutzgesetz für bestimmte Einrichtungen ab 16. März 2022 eine Impfpflicht vorgesehen. Daraus folgt jedoch kein automatisches Tätigkeitsverbot für heute bereits in den betroffenen Einrichtungen Tätige. Vielmehr hat der Gesetzgeber die Letztentscheidung in die Abwägung der Gesundheitsämter vor Ort gestellt. Diese müssen insbesondere abwägen, welche Auswirkungen zum Beispiel das Aussprechen eines Tätigkeitsverbots auf die regionale Versorgungssicherheit haben würde.

Nach Einschätzung der sächsischen Landräte würde die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu größeren Problemen in der Versorgung und Betreuung kranker und hilfebedürftiger Menschen führen – insbesondere angesichts der niedrigen Impfquote im Freistaat Sachsen. Die Landräte haben sich deshalb bereits Anfang Januar 2022 an den sächsischen Ministerpräsidenten und die sächsische Gesundheitsministerin gewandt und um Unterstützung gebeten. Die vom Sächsischen Landkreistag geforderten ermessensleitenden Hinweise liegen leider bis heute nicht vor.

Diskussionen auf Bundesebene zur verfassungsrechtlichen Haltbarkeit der Impfpflicht und die plötzliche Verkürzung der Gültigkeit des Genesenenstatus tragen vielmehr zur weiteren Verunsicherung und zur Verschärfung der Gefährdung der Versorgungslage bei.

Bund und Land sind jetzt gefordert, schnellstmöglich ihre Vorstellungen von der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit den praktischen Möglichkeiten abzugleichen und unterstützende Hinweise zu geben, um Verunsicherungen abzubauen und eine einheitliche Verwaltungspraxis zu befördern. Die sächsischen Gesundheitsämter brauchen klare Regeln für die vom Gesetzgeber zusätzlich auferlegten Aufgaben.


Pressemitteilung des Sächsischen Landkreistages vom 25. Januar 2022
Im Vergleich zum Vortag sind 390 neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 450,6.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang insgesamt 48.060 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern zwei Fälle korrigiert wurden. 1.775 positiv getestete Personen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 61 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 15 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 61 hospitalisierten Personen sind sieben geimpft und 54 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine Person geimpft und 14 sind ungeimpft. Die Zahl der Verstorbenen bleibt im Vergleich zum Vortag unverändert und beläuft sich auf 888 Personen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 378,6. Gegenüber dem Vortag sind 107 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit seit Beginn der Pandemie 47.672 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig befinden sich 1.499 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 56 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 14 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 56 hospitalisierten Personen sind sieben geimpft und 49 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine Person geimpft und 13 sind ungeimpft. Mit vier weiteren verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 888.

Der Landkreis Meißen hat auf seiner Website eine neue Übersicht zu den aktuell geltenden Absonderungs- und Quarantäneregeln veröffentlicht: Landkreis Meißen - Coronavirus (kreis-meissen.org). In der FAQ-Liste finden Interessierte und Betroffene unter der Frage „Ihr Test ist positiv! Was ist zu tun?“ ein einfaches Ablaufschema für die verschiedenen Szenarien (positiver Schnelltest, positiver PCR-Test etc.) sowie die notwendigen Kontakte.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 367,8. Gegenüber gestern sind 48 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang insgesamt 47.566 positiv getestete Fälle, wobei im Vergleich zum Sonntag ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig befinden sich 1.548 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 57 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 15 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 57 hospitalisierten Personen sind sieben geimpft und 50 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine geimpft und 14 sind ungeimpft. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich weiterhin unverändert 884 Personen.
Dienstag, 25 Januar 2022 00:19

Polizeieinsatz in Dresden und dem Umland

Stand: 24.01.2022, 20:58 Uhr

Die Polizeidirektion Dresden führte am Montagabend einen Einsatz durch. Hintergrund waren die Absicherung des Versammlungsgeschehens sowie die Durchsetzung der aktuellen Corona-Regeln.

Landeshauptstadt Dresden

Montagabend startete ein Autokorso in Dresden, führte nach Radeberg und endete wieder in Dresden. Eine weitere angezeigte Versammlung von Kritikern der Corona-Maßnahmen gab es an der Wurzener Straße. Am Schillerplatz sicherte die Polizei eine angezeigte Versammlung unter dem Motto „Haltung zeigen! Mahnwache für Vernunft und Solidarität“ ab. Die Versammlungen verliefen störungsfrei.

Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem auf dem Altenberger Platz, der Bautzner Landstraße, der Hauptstraße, am Hebbelplatz sowie der Wilsdruffer Straße statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.


Landkreis Meißen

Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Meißen, Moritzburg, Nünchritz, Radeburg, Radebeul, Riesa, Weinböhla und Zabeltitz statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Bei der Protestaktion von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Coswig sind Medienschaffende offenbar von Teilnehmern attackiert worden. Später machten Polizeibeamte einen Tatverdächtigen ausfindig und machten ihn dingfest. Gegen den 40-jährigen Deutschen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

In Radebeul fanden sich über 1.000 Kritiker der Corona-Maßnahmen zu einer Protestaktion zusammen. Polizeibeamte sprachen die Teilnehmer wiederholt an und forderten sie auf, sich zu entfernen. Mehrere Ordnungswidrigkeiten-verfahren nach der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung wurden eingeleitet.

Zudem sicherten Polizeibeamte am Montagabend sieben angezeigte Versammlungen im Landkreis ab.


Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge


Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Bad Schandau, Dippoldiswalde, Glashütte, Heidenau, Kreischa, Neustadt in Sachsen, Freital, Pirna, Schmiedeberg, Sebnitz, Stolpen und Wilsdruff statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Zudem sicherten Polizeibeamte am Montagabend vier angezeigte Versammlungen im Landkreis ab.


Einsatzkräfte

Bei ihrem Polizeieinsatz wurde die Dresdner Polizei von der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Insgesamt 582 Beamte waren im Einsatz. Interventionskräfte zum Schutz von Medienvertretern waren ebenfalls vor Ort. (ml)
Letzte Änderung am Dienstag, 25 Januar 2022 00:22
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 331,2. Gegenüber dem Vortag sind 174 weitere positiv getestete Personen zu verzeichnen.

Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang insgesamt 47.250 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern drei Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig befinden sich 1.427 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 55 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 15 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 55 hospitalisierten Personen sind sechs geimpft und 49 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine geimpft und 14 sind ungeimpft. Mit einer weiteren verstorbenen Person erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 883.

Der Landkreis Meißen hat heute die 22. Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen veröffentlicht. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Montag, 24. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 13. März 2022. Sie ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.

Die Änderungen zur bisherigen Absonderungspraxis wurden aufgrund der Omikronvariante und der möglichen Auswirkungen im Infektionsgeschehen vorgenommen. Wesentliche Neuerungen sind insbesondere: die Aufnahme einer Definition für als immunisiert geltende Personen, die Verkürzung des regelhaften Absonderungszeitraums auf zehn Tage, die Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung, verkürzte Abstände für empfohlene Schnelltests, die Konkretisierung von Pflichten für Teststellen für eine digitale Fallbearbeitung und die Erweiterung der sogenannten „Arbeitsquarantäne“.

Aufgrund einer wieder besseren Liefersituation ist in den kommunalen Impfstellen des Landkreises Meißen ab dem kommenden Montag eine durchgehende Impfung mit dem Impfstoff von Biontech möglich. In den Impfstellen Radebeul und Coswig wird bereits seit Mitte dieser Woche wieder mit Biontech geimpft. Eine Impfung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Informationen zu den Öffnungszeiten der Standorte in Coswig, Großenhain, Radebeul und Riesa finden Impfwillige auf der Website des Landkreises Meißen: www.kreis-meissen.org/15946.html.
Alle Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen werden die Regelungen für auf das SARS-CoV-2 positiv getestete Personen sowie enge Kontaktpersonen einheitlich am 23. Januar anpassen. Das heißt, ab dem 24. Januar gelten die Regelungen in Sachsen. Damit wird ein Beschluss umgesetzt, auf den sich die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Januar verständigt hatte und für den am 14. Januar die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Zum 15. Januar wurde die Gültigkeitsdauer des Genesenenzertifikats und die Einstufung des Impfstoffs Johnson und Johnson als einmalige Impfung und nicht als vollständiger Impfschutz angepasst. Die neuen Regelungen wurden notwendig, weil die Virusvariante Omikron leichter zu Infektionen bei geimpften und genesenen Personen führt. Daher werden sich nun teilweise auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen (in der Regel die Hausstandsangehörigen) absondern müssen.

Ausnahmen davon wird es nur noch für folgende Personen geben
  • »geboosterte« Personen (drei Impfungen),
  • Personen, die einfach oder zweifach geimpft und genesen sind und
  • Personen in den ersten drei Monaten nach der SARS-CoV-2 Infektion oder der 2. Impfung.

Die Absonderungszeit für Infizierte wird von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt, weil nach ersten Erkenntnissen der Infektionszeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer als bei der Delta-Variante ist. Für die Berechnung der Absonderung zählt der erste volle Tag nach dem Test oder dem Beginn von Symptomen als Tag 1. Das trifft auch beim Antigenschnelltest zu.
Personen, die aufgrund einer Infektion abgesondert sind, können sich am 7. Tag der Absonderung mittels Antigenschnelltest »freitesten« lassen, wenn sie für mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Auch Kontaktpersonen können sich am 7. Tag der Absonderung mittels Antigenschnelltest »freitesten« lassen.

Für Schülerinnen und Schüler, die Kontaktpersonen sind, gelten kürzere Zeiten. Sie können sich schon am 5. Tag der Absonderung mit einem Antigenschnelltest »freitesten« lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich regelmäßig in der Schule testen.

Beschäftigte in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe, die infiziert wurden, können auch schon nach 7 Tagen wieder arbeiten gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie für 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test vorliegt.

Die neuen Regelungen gelten dann für die Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt werden und für die Personen, deren Absonderung vor dem 24. Januar 2022 begonnen hat und nach dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung noch andauert. Das heißt, diese Personen können die Absonderungszeit entsprechend der Neuregelung verkürzen.

Die Gesundheitsämter informieren in der Regel nur die infizierte Person über die notwendige Absonderung. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Gebietskörperschaften gilt die Pflicht zur Absonderung für positiv getestete Personen und ihre Hausstandsangehörigen sowie Verdachtspersonen sofort – auch ohne Anordnung vom Gesundheitsamt



Hintergrund:
Die Ministerpräsidenten hatten im Rahmen ihrer Konferenz am 7. Januar die Vereinheitlichung der Regelungen beschlossen. Am 13. und 14. Januar wurden im Bundestag und Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungen geschaffen. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut haben mit Gültigkeit zum 15. Januar 2022 die Voraussetzungen für den Impfnachweis und den Genesenennachweis angepasst.
Die Ausnahmen von der Absonderung für Kontaktpersonen wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen. Berücksichtigt wurden bei der Auswahl auch die Auswirkungen der befürchteten massenhaften Absonderung auf die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur.
Das Sozialministerium hat eine Muster-Allgemeinverfügung angefertigt und diese nach Abstimmung per Erlass den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Absonderung ist der Oberbegriff für die Isolation von positiv getesteten Personen und die Quarantäne von Kontaktpersonen.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/quarantaene-sachsen.html. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt in der Anlage an diese Medieninformation und unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Infoblatt-absonderung-neu-2022-01-21.pdf.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 308,3. Gegenüber gestern sind 168 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 47.079 positiv getestete Fälle, wobei im Vergleich zum Vortag drei Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig halten sich 1.389 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der Großteil der Infektionen ist nach wie vor in der Altersgruppe der 15- bis 59-Jährigen zu beobachten. Allerdings steigen auch die Infektionszahlen in der Gruppe der 7- bis 15-Jährigen stark an.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 62 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 16 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 62 hospitalisierten Personen sind fünf geimpft und 57 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine geimpft und 15 sind ungeimpft.

Ein deutlicher Rückgang ist bei den Todesfällen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion zu beobachten. So liegt die Zahl der Verstorbenen seit Wochenbeginn unverändert bei 882 Personen.

Im kommunalen Impfpunkt des Landkreises Meißen in Coswig (Sportzentrum Olympia, Weinböhlaer Straße 31 A) werden bis zum 29. Januar 2022 auch Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren geimpft. Verimpft wird der spezielle Impfstoff für Kinder von Biontech. Die Impfung nehmen Kinderärzte vor. Termine können über das Buchungsportal https://sachsen.impfterminvergabe.de/ reserviert werden. Es sind jedoch auch Impfungen ohne Anmeldung möglich.

In den kommunalen Impfstellen sind in den zurückliegenden sieben Tagen 1.674 Personen geimpft worden. Davon waren 127 Erst-, 332 Zweit- sowie 1.215 Booster-Impfungen. In allen kommunalen Impfstellen des Landkreises Meißen – Coswig, Radebeul, Großenhain und Riesa – sind freie Kapazitäten für Impfungen vorhanden. Eine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung und ohne Wartezeit ist nahezu jederzeit möglich. Alle Informationen zu den kommunalen Impfstellen finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen: https://www.kreis-meissen.org/15946.html.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 280,0. Im Vergleich zu gestern sind 210 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es damit seit Beginn der Pandemie 46.914 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern vier Fälle korrigiert worden sind. Gegenwärtig befinden sich 1.317 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 69 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 18 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 69 hospitalisierten Personen sind fünf geimpft und 64 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen ist eine geimpft und 17 sind ungeimpft. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 882 Personen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 260,4. Gegenüber gestern sind 60 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 46.708 positiv getestete Fälle, wobei im Vergleich zum Vortag sieben Fälle korrigiert worden sind. 1.301 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 75 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden aktuell 19 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 75 hospitalisierten Personen sind neun geimpft und 66 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 17 ungeimpft. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich weiterhin unverändert auf 882.