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Das Stadt- und Regionalportal

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.078,3. Im Vergleich zu gestern sind 503 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 41.532 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern 15 Fälle korrigiert worden sind. 8.354 positiv getestete Personen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

„Damit ist ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen, auch wenn das Infektionsniveau weiterhin hoch ist“, so die Leiterin des Meißner Gesundheitsamtes Simone Bertuleit im heutigen Krisenstab. „Der Hauptteil der Infektionen ist nach wie vor in den Altersgruppen der 15- bis 59-Jährigen zu beobachten.“

Auch der Vorstand der Elblandkliniken Rainer Zugehör sprach von einer leicht entspannteren Situation in den Elblandkliniken. Konkret lauten die Zahlen zur Hospitalisierung wie folgt: Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 204 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 36 auf der Intensivstation behandelt. Von den 204 hospitalisierten Personen sind 27 geimpft und 177 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 34 ungeimpft. Mit sechs weiteren verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 785.

Thema im Krisenstab waren die nunmehr gestarteten kommunalen Impfstellen im Landkreis Meißen. 70 Ärzte und 45 Krankenschwestern sind für den Betrieb der Stellen im Einsatz. Morgen startet die Impfstelle im Krokofit in Radebeul, am kommenden Dienstag geht dann auch die Impfstelle im Riesenhügel in Riesa in Betrieb. In Coswig und Großenhain wird bereits geimpft.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Impfstellen sind auf der Website des Landkreises https://www.kreis-meissen.org/15946.html unter dem Punkt „Wo kann ich mich impfen lassen?“ zu finden. Die Terminbuchung für die kommunalen Impfstellen erfolgt über das Portal https://sachsen.impfterminvergabe.de/.

Von Seiten der Polizei gab es im Krisenstab einen Überblick über die zunehmende Zahl der sogenannten Spaziergänge im Landkreis. So waren in dieser Woche in allen fünf Großen Kreisstädten Versammlungen, teilweise mit bis zu 300 Teilnehmenden, zu verzeichnen. Die Polizei hat die Spaziergänge beendet oder begleitet, Personalien aufgenommen und erste Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Der heutigen Pressemitteilung ist – wie am Dienstag angekündigt – noch einmal eine Tabelle beigefügt, der nun auch die Aufteilung der ITS-Patienten der zurückliegenden Wochen nach dem Impfstatus zu entnehmen ist. Dabei zeigt sich eine ähnliche Verteilung von geimpften und ungeimpften Patientinnen und Patienten wie bisher mitgeteilt.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.084,6. Im Vergleich zum Vortag sind 589 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es insgesamt 41.044 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern zehn Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig befinden sich 9.019 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 194 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon sind 30 Personen geimpft und 164 ungeimpft. Von den 194 hospitalisierten Personen liegen 31 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation. Von diesen sind zwei geimpft und 29 ungeimpft. Mit vier verstorbenen Personen beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 779.

Der Landkreis Meißen hat heute eine neue Allgemeinverfügung auf der Website veröffentlicht (https://www.kreis-meissen.org/3345.html), die das Verbot des Alkoholkonsums und Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen anordnet. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

Für die Impfstelle in Großenhain haben sich für die kommenden Tage die Öffnungszeiten konkretisiert:

Mittwoch, 15. Dezember bis Samstag, 18. Dezember 2021: 10 Uhr bis 17 Uhr

Montag, 20. Dezember bis Donnerstag, 23. Dezember 2021: 9 Uhr bis 15.30 Uhr

Montag, 27. Dezember bis Donnerstag, 30. Dezember 2021: 9 Uhr bis 15.30 Uhr

Ab 2022 sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen: Dienstag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 12 Uhr bis 18.30 Uhr sowie Samstag von 9 Uhr bis 15.30 Uhr.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Impfstellen sind auf der Website des Landkreises Landkreis Meißen - Coronavirus (kreis-meissen.org) unter dem Punkt „Wo kann ich mich impfen lassen?“ zu finden. Die Terminbuchung für die kommunalen Impfstellen erfolgt über das Portal https://sachsen.impfterminvergabe.de/.
Ermittlungen gegen Mitglieder der Telegram-Chat-Gruppe »Dresden Offlinevernetzung«
 
In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), durchsuchen Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen auf Grund von richterlichen Anordnungen des Amtsgerichts Dresden derzeit Wohnungen und weitere Objekte im Großraum Dresden.
Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte deutscher Nationalität, fünf Männer im Alter von 32, 34, 42, 45 und 64 Jahren und gegen eine 34 Jahre alte Frau. Diese sind verdächtig, als Mitglieder der Telegram-Chat-Gruppe mit dem Namen »Dresden Offlinevernetzung« eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Die Mitglieder der Chat-Gruppe, welche die Ablehnung gegen Impfungen, den Staat und die gegenwärtige Coronapolitik verbindet, äußerten in der genannten Chat-Gruppe und bei nichtvirtuellen Treffen unter anderem Mordpläne an dem sächsischen Ministerpräsidenten und weiteren Vertretern der sächsischen Staatsregierung.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt. Dabei handelt es sich insbesondere um mehrere Armbrüste und Waffen. Die sichergestellten Beweismittel werden einer dezidierten Auswertung unterzogen.

Die Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.190,2. Gegenüber dem Vortag sind 204 positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit elf korrigierten Fällen im Vergleich zu gestern gibt es im Landkreis Meißen bislang insgesamt 40.465 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 9.363 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 209 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 32 Personen geimpft und 177 ungeimpft. 35 der hospitalisierten Patientinnen und Patienten liegen auf der Intensivstation. Von diesen sind drei Personen geimpft und 32 ungeimpft.

Eine am Wochenende durchgeführte Qualitätsprüfung der Daten hat einen Berechnungsfehler bei den ITS-erfassten Patienten ergeben. So sind ab dem 15. November 2021 auf die Normalstation zurückverlegte Patientinnen und Patienten durch das System weiterhin versehentlich als ITS-Patienten erfasst worden. Dieser Berechnungsfehler ist auf die Erstellung der neuen Auswertung – Ausgabe der geimpften/ungeimpften Patienten – zurückzuführen. Dieser Fehler wurde gestern behoben. Die der Pressemitteilung angehängte Tabelle zeigt die tatsächliche Zahl der ITS-Patienten in dem Zeitraum.

Die Differenz der ITS-Hospitalisierten betrifft ausschließlich nur den Tagesbericht und nicht die Hospitalisierungsmeldung an das RKI oder das Divi-Register. Die Gesamtzahl der hospitalisierten Personen war durchgängig korrekt. Es wird angestrebt, die Aufschlüsselung der ITS-Patienten nach Geimpften und Ungeimpften für diese zurückliegenden Tage zeitnah nachzuliefern. Mit einer weiteren verstorbenen Person beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 775.

Seit heute hat die erste kommunale Impfstelle im Landkreis Meißen geöffnet. In der Großen Kreisstadt Coswig – im OLYMPIA Coswig, Weinböhlaer Straße 31 A – wird ab sofort von Dienstag bis Samstag 10 bis 18 Uhr, jedoch nur nach Terminvereinbarung geimpft. In der Großen Kreisstadt Großenhain startet das kommunale Impfzentrum am morgigen Mittwoch. Im Kulturschloss Großenhain am Schlossplatz 1 wird dann ebenfalls nach Terminvergabe von Dienstag bis Samstag von 10 bis 18 Uhr geimpft.

Die geplanten Öffnungszeiten können sich jedoch je nach der Personalverfügbarkeit etwas verändern. Im Terminbuchungssystem werden die aktuellen Termine eingestellt. Die Terminbuchung für die kommunalen Impfstellen erfolgt über das Portal https://sachsen.impfterminvergabe.de.

Der Start der kommunalem Impfstelle in Radebeul (Sport- und Freizeitzentrum KROKO-FIT, Richard-Wagner-Straße 5) ist für diesen Freitag, in Riesa (Wohnungsgesellschaft Riesa, Riesenhügel, Bahnhofstraße 42) für Dienstag kommender Woche avisiert. Im Laufe dieser Woche wird sich entscheiden, ob die Impfstelle in Meißen durch den Landkreis oder das DRK betrieben und wann diese eröffnen wird.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.535,1. Gegenüber gestern sind 76 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit drei korrigierten Fällen gegenüber dem Vortag gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 40.272 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 9.764 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 213 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 29 Personen geimpft und 184 ungeimpft. Aufgrund einer technischen Umstellung kann die Zahl der ITS-Patienten heute nicht ermittelt werden. 774 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind vier weitere verstorbene Personen seit gestern.
Dienstag, 14 Dezember 2021 01:28

Polizeieinsätze in Dresden und dem Umland

Stand: 13.12.2021, 21:30 Uhr

Versammlungsgeschehen in Dresden

Im Zusammenhang mit einer Versammlung in der Landeshauptstadt Dresden führte die Polizeidirektion Dresden am Abend einen Einsatz durch. Hintergrund war ein Autokorso von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Dieser startete gegen 18.00 Uhr auf der Pieschener Allee. Danach führte der Korso mit 119 Fahrzeugen nach Radebeul und endete gegen 19.40 Uhr wieder in Dresden.

Unzulässige Versammlungen und unerlaubte Zusammenkünfte

In den sozialen Netzwerken ist wiederum zu Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen aufgerufen worden. Vor diesem Hintergrund war die Polizei sowohl in der Landeshauptstadt Dresden sowie den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge präsent.


Landeshauptstadt Dresden

Gegen 16 Uhr fanden sich etwa 150 Menschen am Postplatz ein, die offenbar gegen die Corona-Maßnahmen protestieren wollten. Kurz darauf setzten sie sich in Bewegung, wurden aber nach wenigen hundert Metern auf der Schweriner Straße von Beamten gestoppt. Die Polizei wertete die Protestaktion als unzulässige Versammlung und löste sie auf. Die Teilnehmer wurden wiederholt aufgefordert den Bereich zu verlassen. Dem kamen sie nach. Später stellten Einsatzbeamte wiederum 18 Personen auf dem Postplatz fest und leiteten gegen sie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Gegen 17 Uhr fanden sich mehrere Menschen vor dem Krankenhaus an der Friedrichstraße ein. Polizeibeamte sprachen etwa 50 Personen an, die sich kurz darauf entfernten.

Kurz nach 18 Uhr versammelten sich etwa 40 Menschen auf der Prager Straße. Polizeibeamte stellten die Identitäten von 35 Personen fest und fertigten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung.
Landkreis Meißen

In Coswig und Radebeul versammelten sich etwa 300 bzw. 150 Menschen und liefen danach durch die Innenstädte. Polizeibeamte videografierten die Situationen. Ermittlungen wegen der Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung und das Sächsische Versammlungsgesetz werden folgen.

In Großenhain versammelten sich etwa 120 Menschen auf dem Marktplatz. Die Protestaktion wurde als unzulässige Versammlung gewertet und nach mehrfachen Aufforderungen aufgelöst. In der Folge fertigten die Polizeibeamten gegen 24 Teilnehmer Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Weiterhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und einem Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz eingeleitet.

Weitere Protestaktionen gab es am Abend in Meißen (ca. 150 Menschen), Nossen (ca. 25 Menschen), Nünchritz (ca. 30 Menschen), Radebeul (ca. 150 Menschen), Radeburg (ca. 70 Menschen) und Riesa (ca. 20 Menschen) ein. In diesem Zusammenhang führte die Polizei mehrere Identitätsfeststellungen durch und leitete Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ein. Weiterhin wird wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ermittelt.


Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

In Pirna versammelten sich etwa 150 Personen auf dem Marktplatz. Die Protestaktion wurde von der zuständigen Versammlungsbehörde als unzulässige Versammlung gewertet und aufgelöst. Gleichzeitig forderten Polizeibeamte die Teilnehmer wiederholt auf den Bereich einzeln zu verlassen. In der Folge stellten sie die Personalien von mindestens 80 Teilnehmern fest und leiteten gegen diese Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ein. Hinzu kamen mehrere Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Aktuell dauert diese polizeiliche Maßnahme noch an.

In Sebnitz versammelten sich etwa 70 Menschen auf dem Marktplatz. Auch diese unzulässige Versammlung wurde aufgelöst und die Teilnehmer aufgefordert, sich zu entfernen. Das Gros entfernte sich daraufhin. Fünf Personen, die den Anforderungen nicht nachkamen, erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Weiterhin wird wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ermittelt.

Weitere Protestaktionen gab es in Altenberg (ca. 20 Menschen), Bad Schandau (ca. 120 Menschen), Heidenau (ca. 80 Menschen), Freital (ca. 100 Menschen), Kreischa (ca. 50 Menschen) sowie in Schmiedeberg (ca. 50 Menschen). Die Personen wurden von Einsatzbeamten mit Blick auf die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung angesprochen und aufgefordert, die Orte zu verlassen.

Insgesamt 541 Polizeibeamte waren im Einsatz. Dabei wurde die Polizeidirektion Dresden von der Sächsischen Bereitschaftspolizei sowie Polizisten aus Berlin und Niedersachsen unterstützt. (ml)
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2.514,9. Gegenüber gestern sind 572 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit 14 korrigierten Fällen im Vergleich zum Vortag gibt es im Landkreis Meißen bislang 38.850 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 9.649 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 202 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 28 Personen geimpft und 174 ungeimpft. 59 der hospitalisierten Personen werden auf der Intensivstation behandelt, von diesen sind fünf geimpft und 54 ungeimpft. Mit fünf weiteren verstorbenen Personen erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 757.

Im heutigen Krisenstab teilte das Gesundheitsamt mit, dass nunmehr die Nacherfassung von Fällen aus der zurückliegenden Zeit abgeschlossen ist. Die heutigen Zuwachszahlen zeigen damit die tatsächliche Corona-Situation im Landkreis Meißen. „Über 500 neue Fälle sind zwar nach wie vor hoch, aber ein leichter Rückgang ist zu beobachten“, so Gesundheitsamtsleiterin Simone Bertuleit. Die meisten Fälle sind in den Altersgruppen der 15- bis 34- Jährigen sowie der 35- bis 59-Jährigen zu erkennen. Bei den über 80-Jährigen ist eine Zunahme an Fällen zu verzeichnen.

Der Vorstand der Elblandkliniken Rainer Zugehör ergänzte das Bild der Lage: „Es ist eine Stagnation auf sehr hohem Niveau zu erkennen, die Situation in den Kliniken bleibt weiter angespannt.“ Die Elblandkliniken haben ihre Impfkapazitäten trotz der Belastung an allen Standorten erhöht. Immer wieder wird auch an Samstagen, wie zuletzt in Riesa und am kommenden Wochenende in Weinböhla, mit Sonderaktionen geimpft.

„Die erste kommunale Impfstelle des Landkreises Meißen wird Mitte kommender Woche in Coswig eröffnen“, das konnte Ronald Voigt, Leiter des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, bekannt geben. In weiteren kurzen Abständen werden dann Impfstellen in den anderen Großen Kreisstädten starten. „Als größtes Problem hat sich die Beschaffung einer Software erwiesen, aber nunmehr haben wir eine Lösung gefunden“, so Ronald Voigt.

Die Terminvergabe für die kommunalen Impfstellen wird über das zentrale Buchungsportal des DRK erfolgen. Die Öffnungszeiten werden anfangs noch kurzfristig bekannt gegeben und flexibel gestaltet sein, je nach Kapazität des medizinischen Personals. Alle konkreten Informationen – Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten – teilt das Landratsamt Meißen am Anfang der nächsten Woche nach einem Probelauf mit.

Weitere Themen im Krisenstab waren die Zahl der zunehmenden montäglichen Spaziergänge, die gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Landratsamt sowie die Schülerbeförderung. Dabei informierte der Zweite Beigeordnete Andreas Herr, dass auch bei geschlossenen Schulen diese mitunter aus logistischen Gründen angefahren werden.
Landespolizeipräsident Kretzschmar: "Die Polizei wird die Corona-Regeln konsequent durchsetzen"
 
Rund 400 Studierende der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) werden ab Dienstag, 14. Dezember 2021, die Dienststellen der sächsischen Polizei verstärken. Durch diese Maßnahme sollen die Polizeireviere im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung unterstützt werden.

Zu diesem Zweck wird das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz bis zum 7. Januar 2022 unterbrochen. In diesem Zeitraum ursprünglich geplante Studienzeit und -inhalte gehen dabei nicht verloren, sondern werden im Laufe des Studienjahres nachgearbeitet.

Zum Einsatz kommen etwa 400 Studierende, die sich im zweiten und abschließenden dritten Jahr ihres Bachelorstudiums befinden. Rund 160 von ihnen sind bereits fertig ausgebildete und diensterfahrene Polizisten, sogenannte Aufstiegsbeamte, die sich im Rahmen des Studiums für einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst qualifizieren.

Der Fokus des Einsatzes liegt darin, die Kontrolltätigkeit zur Einhaltung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung zu unterstützen. Die Studierenden kommen sachsenweit in den Polizeidienststellen, dort vorwiegend in den Polizeirevieren und möglichst wohnortnah zum Einsatz. Über den konkreten Einsatz und die damit verbundene Aufgabenwahrnahme entscheiden die Polizeidirektionen in eigener Zuständigkeit.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar:

"Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die sächsische Polizei in dieser dramatischen Pandemie-Lage ihren Beitrag im Freistaat Sachsen leistet. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf ihre Polizei verlassen.

Ich bin den Studierenden unserer Hochschule dankbar für ihren Einsatz, aus dem sie sicherlich auch wertvolle Praxiserfahrungen wieder zurück mit in ihr Studium nehmen werden. Betonen möchte ich, dass der Einsatz unserer Studierenden nichts mit etwaigen personellen Engpässen in den Dienststellen zu tun hat. Das Infektionsgeschehen hat zwar auch vor der sächsischen Polizei nicht Halt gemacht, aber bislang war und ist unsere Handlungs- und Einsatzfähigkeit gegeben.

Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die bestehenden Regelungen und unterstützen damit am besten unsere Polizeiarbeit.

Gleichwohl sind wir in diesen Tagen vor allem bei einer Vielzahl unzulässiger Versammlungen gefragt und gefordert. Bei allem Unmut darüber wissen meine Kolleginnen und Kollegen, dass das Versammlungsrecht derzeit eingeschränkt, aber nicht außer Kraft gesetzt ist. Wir schauen deshalb nicht weg! Vielmehr setzen wir in unseren Einsätzen auf Kommunikation und die Vernunft der Menschen. Dort, wo diese nicht gegeben sind, müssen die Teilnehmer damit rechnen, dass die geltenden Regelungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit konsequent durchgesetzt werden. Die Polizei lässt sich nicht an der Nase herumführen und wird bei denen, die es nicht begreifen oder akzeptieren wollen, robust und entschieden handeln. Wer an solchen Demonstrationen teilnimmt und Ordnungswidrigkeiten begeht, muss wissen: Es wird teuer!"



Hintergrundinformationen, Zahlen und Fakten

* Im Freistaat Sachsen erfolgen die Kontrolltätigkeiten des Polizeivollzugsdienstes zur Durchsetzung der Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnungen bzw. der Corona-Notfall-Verordnung grundsätzlich in Umsetzung des Amts- und Vollzugshilfeersuchens des Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

* Für die Kontrolltätigkeiten wurden von der sächsischen Polizei Einsatzkonzeptionen für gemeinsame Kontrollen mit der Bundespolizei und den Ordnungsämtern entwickelt. Die Kontrolltätigkeiten erfolgten lageangepasst und nach regionalen Schwerpunkten. Dies waren insbesondere Versammlungen, Großveranstaltungen und Amtshilfemaßnahmen aus konkretem Anlass, wie beispielsweise die Kontrolle der Einhaltung angewiesener Quarantänemaßnahmen. Mit Erlass der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 und der damit verbundenen teilweisen Einführung des 2G-Optionsmodells waren auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Forderungen nach mehr Kontrollen weiterführende Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen der Corona-Notfall-Verordnung einzuleiten.

* Der Polizeivollzugsdienst wurde mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern angewiesen, die Kontrolltätigkeiten zusätzlich durch die Bildung gemeinsamer Kontrollteams zu unterstützen. Unter Federführung der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte wurden pro Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt mindestens je drei gemeinsame Kontrollteams mit Vertretern der zuständigen Ordnungsämter, der Gesundheitsämter sowie der Landespolizei gebildet. Zielstellung war und ist eine für die Bevölkerung spürbare und öffentlichkeitswirksame Erhöhung der Präsenz im Zusammenhang mit den Kontrollen der 2G-/3G-Regeln der Corona-Notfall-Verordnung.

* Im Ergebnis wurden zwischen der 46. und 48. Kalenderwoche sachsenweit 1.756 Kontrollen durch die sächsische Polizei im Rahmen alltäglichen Streifentätigkeit vollzogen und 250 Kontrollen in gemeinsamen Kontrollteams durchgeführt. Dabei wurden 2.269 mündliche Verwarnungen ausgesprochen, 87 Verwarngelder erhoben sowie 1.215 Bußgeldverfahren eingeleitet.

* Soweit polizeilich bekannt, fanden am vergangenen Montag, 6. Dezember 2021, im Freistaat Sachsen insgesamt 82 Versammlungen/Ansammlungen mit Corona-Bezug mit insgesamt 6.800 Teilnehmern statt. Es wurden 1.033 Ordnungswidrigkeiten, überwiegend wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfallverordnung, sowie 60 Straftaten angezeigt. Insgesamt hatten die Polizeidirektionen zur Absicherung etwa 2.440 eigene und unterstellte Kräfte im Einsatz. Am vergangenen Dienstag wurden sachsenweit sieben Versammlungen mit rund 250 Teilnehmern festgestellt, dabei wurden 25 Bußgeldanzeigen gefertigt. Am gestrigen Mittwoch wurden im gesamten Freistaat neun Versammlungen mit insgesamt rund 80 Teilnehmern polizeibekannt, die durch Ansprache, Belehrungen und Platzverweisen aufgelöst worden.

* Mit Stand vom 9. Dezember 2021 befanden sich 723 Bedienstete der sächsischen Polizei (dazu zählen neben Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst auch Beamtinnen und Beamte in Ausbildung/Studium, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie tarifbeschäftigtes Personal) in Quarantäne. Von den heute 780 in Quarantäne befindlichen Polizeibediensteten waren nachweislich 505 mit dem Corona-Virus infiziert.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2.897,6. Gegenüber gestern sind 803 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit im Vergleich zu gestern sechs korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen bislang 38.292 positiv getestete Fälle. Von diesen befinden sich gegenwärtig 9.577 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Sechs Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 215 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 29 Personen geimpft und 186 ungeimpft. 62 der hospitalisierten Patienten werden auf der Intensivstation behandelt. Von diesen sind sechs Personen geimpft und 56 ungeimpft. Insgesamt sind bislang 752 Personen verstorben. Dies sind drei weitere Verstorbene gegenüber dem Vortag.

Die Nacherfassung von Fällen aus den vorangegangenen Tagen ist nunmehr nahezu abgeschlossen. Durch eine technische Systemumstellung waren die vereinfachte Eingabe und die Aufarbeitung möglich. Die täglichen Zuwachszahlen in den kommenden Tagen spiegeln dann auch die aktuelle Corona-Situation im Landkreis wider.

In den nächsten Tagen werden durch das Gesundheitsamt allerdings noch Absonderungs­informationen an positiv getestete Personen aus dem Zeitraum vor dem 30. November 2021 versandt. Wichtig ist zu wissen, dass nur noch die positiv getestete Person eine solche Absonderungs­information erhält und sich die Hausstandsangehörigen nach der 21. Allgemeinverfügung – diese gilt wie ein Bescheid – eigenverantwortlich und ohne Anordnung des Gesundheitsamtes in Absonderung begeben müssen. Die 21. Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.

Auch der bislang übliche Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr. Die Absonderungs­information erhalten die Betroffenen schriftlich. Die Absonderungszeit beginnt ab dem Tag nach dem ersten positiven Test. Bei einem Selbsttest ist dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und unmittelbar im Anschluss ein PCR-Test vornehmen zu lassen.
Personen ohne Impf- und Genesenen-Status benötigen keinen triftigen Grund mehr
 
Am heutigen Montag, 6. Dezember 2021, unterschreitet die Landeshauptstadt Dresden den Schwellenwert von 1.000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Damit tritt ab dem morgigen Dienstag, 7. Dezember 2021, die Ausgangssperre für Personen ohne Impf- und Genesenen-Status wieder außer Kraft. Das Verlassen der Unterkunft ist ab morgen für sie wieder ohne triftigen Grund möglich. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeschützte hatte seit dem 1. Dezember 2021 bestanden.