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Das Stadt- und Regionalportal

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 280,0. Im Vergleich zum Vortag sind 97 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemien 46.655 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. 1.510 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 76 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 18 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 76 hospitalisierten Personen sind neun geimpft und 67 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 16 ungeimpft. Die Zahl der Verstorbenen bleibt zum Vortag unverändert und beträgt 882 Personen.
Dienstag, 18 Januar 2022 01:14

Polizeieinsatz in Dresden und dem Umland

Stand: 17.01.2022, 21:09 Uhr
 
Vergangene Woche ist die neue Sächsische Corna-Notfall-Verordnung in Kraft getreten, die unter anderem neue Regeln mit Blick auf das Versammlungs-geschehen beinhaltet. Insbesondere ergibt sich daraus, dass Versammlungen aktuell mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich sind. Diese können auch als Aufzüge stattfinden.
 
Neben der Durchsetzung der aktuellen Corona-Regeln bleibt die Absicherung des Versammlungsgeschehens weiterhin eine Kernaufgabe der Polizei. Damit einher geht die Gewährleistung eines Protestes in Sicht- und Hörweite. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Polizei ein Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Lager zu verhindern.


Landeshauptstadt Dresden

Am Montagabend startete ein Autokorso gegen 18 Uhr in Dresden und führte mit über 100 Fahrzeugen nach Meißen. Zudem sicherten die Polizeibeamten weitere fünf angezeigte Versammlungen im Stadtzentrum ab. Sie verliefen störungsfrei.

Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem auf der Altenburger Straße, der Bautzner Landstraße, am Hebbelplatz, am Schillerplatz sowie der Teplitzer Straße statt. Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurden nicht festgestellt.


Landkreis Meißen

Am Montagabend sicherten Polizeibeamte sechs angezeigte Versdammlungen in Meißen, Nünchritz, Radebeul, Riesa und Weinböhla ab. Die Versammlungen verliefen allesamt störungsfrei.

In Radebeul fanden sich über 1.000 Kritiker der Corona-Maßnahmen zu einer Protestaktion zusammen. Polizeibeamte sprachen die Teilnehmer wiederholt an und forderten sie auf, sich zu vereinzeln. Dem kamen die Personen letztlich nach und entfernten sich in unterschiedliche Richtungen.
Eine Teilnehmerin (30) der Protestaktion wurde beim Passieren der Kreuzung Meißner Straße/Schildenstraße verletzt. Ersten Ermittlungen zufolge ist ihr dort ein Autofahrer über die Füße gefahren. Die Verkehrspolizei ermittelt.

Weitere Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Radeburg, Riesa und Zabeltitz statt. Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurden nicht festgestellt.


Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Polizeibeamte sicherten am Montagabend sechs angezeigte Versammlungen in Freital, Heidenau, Pirna und Sebnitz ab. Sie verliefen störungsfrei.

Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Bad Schandau, Dippoldiswalde, Neustadt in Sachsen und Wilsdruff statt. Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurden nicht festgestellt.

Im Zusammenhang mit den nicht angezeigten Versammlungen leitete die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Bei ihrem Polizeieinsatz wurde die Dresdner Polizei von der sächsischen Bereitschaftspolizei sowie der Bundespolizei unterstützt. Insgesamt 799 Polizeibeamte waren im Einsatz. Unter anderem hatte die Dresdner Polizei erneut Interventionskräfte zum Schutz von Medienvertretern vor Ort. (ml)
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 280,4. Im Vergleich zum Vortag sind 113 weitere positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 46.412 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern zwölf Fälle korrigiert worden sind. 1.592 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 102 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 17 Personen auf der Intensivstation behandelt. Von den 102 hospitalisierten Personen sind zwölf geimpft und 90 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 15 ungeimpft. Mit zwei weiteren Verstorbenen erhöht sich die Gesamtzahl der verstorbenen Personen auf 879.

Der Landkreis Meißen hat gestern auf seiner Website www.kreis-meissen.de – unter Aktuelles/Bekanntmachungen – die Unterschreitung der Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bekannt gegeben. Im Zusammenspiel mit der Unterschreitung der weiteren Schwellenwerte im Freistaat Sachsen (Belastungswert Normalstation und Belastungswert Intensivstation betten) können damit im Landkreis Meißen Lockerungen in Kraft treten.

Damit können beispielsweise Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu maximal 1.000 Teilnehmenden stattfinden und sind nicht am Verbleib an einen Versammlungsort gebunden. Gastronomische Einrichtungen dürfen von 6 bis 22 Uhr sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter den Maßgaben der Notfall-Verordnung öffnen. Auch Sportanlagen, Fitnessstudios, Saunen und Bäder können unter Einhaltung gewisser Vorgaben wieder genutzt werden.

Alle Lockerungen sowie die konkreten Regelungen (Testnachweise, Kontaktnachverfolgung, Kapazitätsbeschränkungen etc.) enthält die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Diese ist auf der Website des Freistaates Sachsen www.coronavirus.sachsen.de/index.html unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden und bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist durch die Landkreise und Kreisfreien Städte wieder das Verbot des Alkoholkonsums und der Alkoholabgabe auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Meißen heute ebenfalls auf der Website unter Aktuelles-Bekanntmachungen veröffentlicht.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen ist weiter gesunken und beträgt heute 267,5. Gegenüber dem Vortag sind 115 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 46.311 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern sechs Fälle korrigiert wurden. 1.600 positiv getestete Personen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne. 62 Prozent der Infektionen sind in den Altersgruppen der 15- bis 34-Jährigen sowie der 35- bis 59-Jährigen zu verzeichnen. Bislang wurde im Landkreis Meißen in 22 Fällen die Omikron-Variante nachgewiesen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 107 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 20 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 107 hospitalisierten Personen sind zwölf geimpft und 95 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind zwei geimpft und 18 ungeimpft. Mit drei weiteren Verstorbenen erhöht sich die Zahl der bislang verstorbenen Personen auf 877.

In den kommunalen Impfpunkten ist nach wie vor nur der Impfstoff von Moderna vorhanden. Seit Inbetriebnahme der kommunalen Impfstellen Mitte Dezember wurden insgesamt 7.291 Impfungen verabreicht, darunter 622 Erst-, 829 Zweit- sowie 5.840 Booster-Impfungen.

Die in Sporteinrichtungen untergebrachten Impfstellen in Coswig (Olympia) und Radebeul (Krokofit) werden auch nach der Öffnung der Sportanlagen in den kommenden Tagen weiterhin ihren Betrieb fortführen. Terminbuchungen können über das Serviceportal https://sachsen.impfterminvergabe.de/ vorgenommen werden. Gegenwärtig ist aber auch jederzeit eine Impfung ohne Termin möglich.

Zudem sind im Landkreis Meißen momentan 71 Testzentren in Betrieb. Von den 26.323 in den vergangenen sieben Tagen durchgeführten Schnelltests waren 175 positiv. Dies entspricht einer Quote von 0,7 Prozent.

Die Sächsische Staatsregierung hat gestern eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese tritt am morgigen 14. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum 6. Februar 2022 gültig. Die geänderte Corona-Notfall-Verordnung ist im Verlauf des heutigen Tages auf der Website des Freistaates Sachsen https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden.
Im Vergleich zum Vortag sind 156 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt daher heute 304,9.
 
Mit gegenüber gestern fünf korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 46.202 positiv getestete Fälle. Von diesen halten sich gegenwärtig 1.619 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 121 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Von diesen sind 16 Personen geimpft und 105 ungeimpft.

22 der hospitalisierten Personen werden auf der Intensivstation behandelt. Von diesen Patientinnen und Patienten sind zwei geimpft und 20 ungeimpft. Gegenüber dem Vortag sind keine weiteren verstorbenen Personen zu verzeichnen, die Gesamtzahl der Verstorbenen beläuft sich auf 874.
Die Staatsregierung hat in der der heutigen Kabinettssitzung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind
– geboosterte Personen,
– Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
– Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
– Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
– vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Wie bei 2G und 3G auch, sind die Betreiber der Einrichtungen und Angebote zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise oder alternativ eines fälschungssicheren, personengebundenen, nicht übertragbaren und nur an dem Tag der Prüfung gültigen Zutrittsberechtigungskennzeichen (sogenannte »Bändchenlösung«) verpflichtet.

Die Zahl der Personen, die an einer Versammlung teilnehmen können, liegt fortan bei maximal 200 Personen. Körpernahe Dienstleistungen können unter Berücksichtigung der 2G-Regel in Anspruch genommen werden, für Friseure wird ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt. Der Zugang zur Innengastronomie ist allein unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich, für die Außengastronomie bleibt ein Impf- oder Genesenennachweis ausreichend. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 2G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung öffnen. Für den Zutritt zu Bibliotheken, Archiven sowie den Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten wird ein Nachweis nach 3G-Regel benötigt.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.

Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens

Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1500, den Belastungswert Normalstationen den Wert von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Normalstationen sowie den Belastungswert Intensivstationen den Wert von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Intensivstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen in verschiedenen Bereichen Lockerungen in Kraft.

Es handelt sich hierbei um die folgenden Maßnahmen:
– Versammlungen sind ohne Ortsfestigkeit mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich;
– Dienstleister wie Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister o. ä. können unter Beachtung der 2G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen;
– die Öffnung der Gastronomie ist zwischen 6 und 22 Uhr unter Beibehaltung der 2Gplus- bzw. 2G-Regel zulässig;
– die Öffnung der übrigen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bedingt zusätzlich die Umsetzung der 2Gplus-Regel sowie einer Kapazitätsbegrenzung der Besucherzahl von entweder 50 Prozent der Maximalkapazität und maximal 500 Personen zeitgleich oder aber 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen; Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen;
– der Zutritt zu Solarien erfordert einen Impf- oder Genesenennachweis sowie die Kontakterfassung;
– Bäder und Saunen können für den Publikumsverkehr öffnen, wenn eine Kontrolle des Nachweises nach der 2Gplus-Regel sowie eine Kontakterfassung erfolgt;
– Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich, die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbringen, eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt;
– die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen nicht gelten
o für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung durch den Betreiber
o bei Außensportanlagen, z. B. Skiliften, reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus und ebenfalls ist eine Kontakterfassung vorzusehen; ausgenommen von der Kontakterfassung sind die Skilifte;
– Übernachtungen, touristischer wie nicht-touristischer Art, in Hotels, Ferienwohnung u. a. bzw. touristische Bustouren oder Bahnfahrten sind zulässig, wenn bei Anreise bzw. Fahrtantritt ein Nachweis nach der 2Gplus- Regel erbracht wird; die Betreiber haben die Kontakterfassung sicherzustellen und
– Präsenzveranstaltungen in Einrichtungen der außenschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung ü. ä. Einrichtungen bedürfen die Beachtung der 2G-Regel und die Kontakterfassung
– Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen sind möglich, wenn alle Beteiligten über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen.

Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet. Für die Aufhebung der Einschränkungen auf Landkreisebene gilt ebenfalls die »3+2-Regel«.

Sonderregelungen

Sobald in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Schwellenwert von 1.500 erreicht, müssen zusätzlich zur Rücknahme der Erleichterungen weiterhin Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt werden, von denen Geimpfte und Genesene ausgenommen sind.

Die Verordnung wird morgen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 349,0. Gegenüber gestern sind 96 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 46.051 positiv getestete Fälle, wobei gegenüber gestern 14 Fälle korrigiert worden sind. 1.632 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 119 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 21 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 119 hospitalisierten Personen sind 16 geimpft und 103 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind drei geimpft und 18 ungeimpft. Mit sechs weiteren Verstorbenen erhöht sich die Zahl der verstorbenen Personen auf 874.

Ab dieser Woche veröffentlicht der Landkreis Meißen auf der Website www.kreis-meissen.de (unter Gesundheitsamt - Coronavirus Statistiken) wieder am Dienstag und Freitag die Übersicht über die Infektionscluster. Die Erstellung der Infektionscluster und der Übersicht der betroffenen Einrichtungen war aufgrund der damals eingeschränkten Aussagekraft im November eingestellt worden.

Die Übersichten zeigen nun wieder die betroffenen Einrichtungen im Bereich der Pflege, der Behinderten- sowie die Kindertageseinrichtungen. Enthalten sind jeweils die im Zeitraum von Freitag bis Montag bzw. von Dienstag bis Donnerstag erfassten Fälle. Nicht enthalten sind die Daten zu Schulen im Landkreis Meißen. Die Erfassung der betroffenen Schulen läuft über das Staatsministerium für Kultus.
Dienstag, 11 Januar 2022 01:20

Polizeieinsätze in Dresden und dem Umland

Stand: 10.01.2022, 21:30 Uhr

Versammlungsgeschehen

Im Zusammenhang mit einem Autokorso am Montagabend führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz durch. Dieser startete gegen 18 Uhr in Dresden und führte mit ca. 130 Fahrzeugen nach Pirna.

Weiterhin sicherten Einsatzbeamte elf angezeigte Versammlungen in Dresden (3), Großenhain (1), Freital (1), Meißen (1), Nünchritz (1), Radebeul (2) sowie in Pirna (2) ab. An den Versammlungen nahmen bis zu zehn Personen teil. Sie verliefen störungsfrei.



Unzulässige Versammlungen und unerlaubte Zusammenkünfte

Aufgrund neuerlicher Aufrufe in den sozialen Netzwerken zu Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen war die Polizei in der Landeshauptstadt Dresden sowie den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge präsent.


Landeshauptstadt Dresden

Gegen 18 Uhr stellten Polizeibeamte rund 200 Personen auf der Wurzener Straße fest, die gegen die Corona-Maßnahmen protestierten. Polizeibeamte sprachen sie auf die Einhaltung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung an. Die Teilnehmer der unzulässigen Versammlung reagierten nicht und liefen in Richtung Leipziger Straße. Dort befanden sich etwa 100 Personen, die dem Gegenprotest zuzuordnen waren. Die Einsatzbeamten verhinderten ein Aufeinandertreffen der beiden Lager und hielten die Gruppen getrennt. Die Identitäten von mehreren Beteiligten wurden festgestellt.

Nahezu zeitglich versammelten sich etwa 150 Personen am Schillerplatz. Auch diese Gruppe wurde von Polizeibeamten angesprochen. Gleichwohl setzten sich die Teilnehmer der unzulässigen Versammlung in Bewegung, wurden aber an der Naumannstraße von den Einsatzbeamten gestoppt. Letztlich stellten die Polizisten die Identitäten von 42 Personen fest und leiteten gegen sie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ein.

Weitere Protestaktionen gab es auf dem Altmarkt (ca. 100 Personen), der Bautzner Landstraße (ca. 300 Personen), dem Neumarkt (ca. 200 Personen), der Leubener Straße (ca. 200 Personen), am Wasaplatz (ca. 200 Personen) sowie am Wiener Platz (ca. 20 Personen).

Am Rande des Geschehens in Dresden ist ein Schweizer Journalist (54) auf der Bautzner Landstraße von Unbekannten geschlagen worden. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.


Landkreis Meißen

In Radebeul versammelten sich Montagabend etwa 1.100 Menschen, um gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung zu protestieren. Vor Ort sicherten Einsatzbeamte die angezeigten Versammlungen des Gegenprotestes ab und verhinderten ein Aufeinandertreffen der beiden Lager.

Weitere Protestaktionen von Corona-Kritikern stellten die Einsatzbeamten in Coswig (ca. 100 Personen), Großenhain (ca. 300 Personen), Meißen (ca. 450 Personen), Moritzburg (ca. 100 Personen), Nünchritz (ca. 40 Personen), Radeburg (ca. 400 Personen), Riesa (ca. 100 Personen), Weinböhla (ca. 400 Personen) sowie in Zabeltitz (ca. 40 Personen).

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen im Landkreis Meißen leitete die Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sowie gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.


Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

In Pirna versammelten sich am Montagabend etwa 200 Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Anschließend lief die Gruppe durch die Innenstadt, wurde aber von der Polizei gestoppt. In der Folge stellten die Beamten die Personalien von mehr als 100 Teilnehmern fest. Sie erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Die polizeilichen Maßnahmen vor Ort dauern zur Stunde noch an.

Weitere Protestaktionen gab es am Abend in Bad Schandau (ca. 360 Personen), Bannewitz (ca. 350 Personen), Dippoldiswalde (ca. 400 Personen), Freital (ca. 300 Personen), Heidenau (ca. 130 Personen), Kreischa (ca. 400 Personen), Neustadt in Sachsen (ca. 300 Personen), Rabenau (ca. 160 Personen), Ruppendorf (ca. 150 Personen), Wilsdruff (ca. 600 Personen), Schmiedeberg (ca. 250 Personen), Sebnitz (ca. 200 Personen) sowie in Stolpen (ca. 120 Personen).

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen im Landkreis Sächsische Schweiz-Ostergebirge leitete die Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sowie gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Insgesamt 718 Polizeibeamte waren im Einsatz. Dabei wurde die Polizeidirektion Dresden von der Sächsischen Bereitschaftspolizei sowie der Bundespolizei unterstützt. Ein Medienschutzteam der Dresdner Polizei war ebenfalls im Einsatz. (ml)
Letzte Änderung am Dienstag, 11 Januar 2022 01:24
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 347,8. Gegenüber dem Vortag sind 27 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 45.969 positiv getestete Fälle, von denen sich gegenwärtig 1.840 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 131 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 25 auf der Intensivstation behandelt. Während von den 131 hospitalisierten Personen 19 geimpft und 112 ungeimpft sind, sind bei den ITS-erfassten Personen sind vier geimpft und 21 ungeimpft. Mit einer weiteren verstorbenen Person erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 868.
Letzte Änderung am Dienstag, 11 Januar 2022 01:24
Dienstag, 11 Januar 2022 00:50

Information zur Biotonne

Aufgrund der zahlreichen Ab- bzw. Ummeldungen von Biotonnen kommt es zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung. Sobald der Auftrag bearbeitet wurde, wird eine Auftragsbestätigung versandt.

Wenn die Biotonne abbestellt und diese in 2022 auch tatsächlich nicht benutzt wurde, besteht die Abmeldung rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das ist unabhängig davon, wann die Biotonne tatsächlich am Grundstück abgezogen wurde.
Letzte Änderung am Dienstag, 11 Januar 2022 01:24