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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1.176,5. Gegenüber gestern sind 269 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen. Ab sofort wird im Tagesbericht des Landkreises der Impfstatus mit ausgegeben.
 
Bislang gibt es im Landkreis Meißen 24.064 positiv getestete Fälle. Gegenwärtig befinden sich 4.263 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 119 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 111 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 31 Personen auf der Intensivstation behandelt. Von den 111 hospitalisierten Personen sind 16 geimpft und 95 ungeimpft. Von den auf der Intensivstation erfassten Personen sind drei geimpft und 28 ungeimpft.

Gegenüber gestern sind drei weitere verstorbene Personen zu verzeichnen, sodass sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 646 erhöht.

In der Pressemitteilung des Landkreises vom 11. November 2021 hat sich ein Fehler zur Absonderung von engen Kontaktpersonen eingeschlichen. Richtig ist: Nach der geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises, Punkt 2.1.1 müssen sich enge Kontaktpersonen nur nach Anordnung des Gesundheitsamtes absondern. Ohne Anordnung vom Gesundheitsamt müssen sich nur die Hausstandsangehörigen des Quellfalles in Absonderung begeben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 941,9. Gegenüber gestern sind 449 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Mit fünf im Vergleich zum Vortag korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen bislang 23.001 positiv getestete Fälle. Gegenwärtig befinden sich 3.482 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 178 Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 95 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 21 Personen auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern sind zwei weitere verstorbene Personen zu verzeichnen, sodass sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 637 erhöht.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 859,5. Gegenüber gestern sind weitere 487 positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 22.557 Fälle positiv getesteter Personen, wobei im Vergleich zum Vortag zwei Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig gilt für 3.185 positiv getestete Personen eine behördlich angeordnete Quarantäne. 216 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 99 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon liegen 22 Personen auf der Intensivstation. Gegenüber dem Vortag sind fünf weitere Todesfälle zu verzeichnen. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich damit auf insgesamt 635 Personen. Bei den über 80-jährigen Erkrankten ist derzeit eine Todesrate von sieben Prozent festzustellen.

Die Hauptinfektionsfälle sind im Alter der 18- bis 59-Jährigen zu verzeichnen, wobei gegenwärtig ein sprunghafter Anstieg an positiven Fällen in der Gruppe der 5- bis 14-Jährigen festzustellen ist. Zwei Schulen im Landkreis Meißen sind durch das Landesamt für Schule und Bildung geschlossen worden, eine Grundschule in Großenhain und die Oberschule „Anne Frank“ Stauchitz.

Das Gesundheitsamt appelliert eindringlich an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger: „Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des Testergebnisses absondern. Sie sind verpflichtet, ihre Hausstandangehörigen und weiteren engen Kontaktpersonen über das positive Testergebnis zu informieren. Wichtig ist, dass dies so schnell wie möglich erfolgt. Nach der geltenden Allgemeinverfügung müssen sich die Hausstandangehörigen von Infizierten absondern, auch wenn ihnen hierzu keine Information durch das Gesundheitsamt vorliegt. Zudem sollten sich auch ohne vorliegenden Quarantäne-Bescheid alle engen Kontaktpersonen sofort in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung sind geimpfte und genesene Hausstandangehörige und Kontaktpersonen.“

Das Gesundheitsamt erhält seit dieser Woche erneut Unterstützung durch die Bundeswehr. Zehn Soldatinnen und Soldaten sind dort im Einsatz. Voraussichtlich ab nächster Woche werden auch die Elblandkliniken wieder an allen drei Standorten – Meißen, Radebeul und Riesa – durch die Bundeswehr unterstützt.

Drei Kontrollteams sind seit dem gestrigen Mittwoch im gesamten Landkreis Meißen unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Schutz-Maßnahmen, insbesondere die 2G-Regel, zu kontrollieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und des Kreisordnungsamtes arbeiten dazu mit Kollegen der Polizeidirektion Dresden zusammen. Im Fokus der Kontrollen stehen Veranstaltungen, Einrichtungen von Freizeit, Kultur und Gastronomie, aber auch Erbringer körpernaher Dienstleistungen. Die Städte und Gemeinden im Landkreis wurden angefragt, inwieweit die Kontrollen unterstützt werden können.

Das Landratsamt Meißen wird seine Standorte weiterhin geöffnet lassen. Vorzugsweise sollte vor dem Besuch ein Termin vereinbart werden. Vor dem Hintergrund, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Fachbereichen jetzt das Gesundheitsamt unterstützen, kann es sein, dass die eine oder andere Auskunft oder Bearbeitung ein wenig mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dafür bittet das Landratsamt um Verständnis.

Landrat Ralf Hänsel fordert alle Einwohnerinnen und Einwohner zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht auf: „Um die aktuell schwierige Situation zu meistern, gilt es für uns alle die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Zudem ist das Impfen die wichtigste Form, sich und andere – vor allem Kinder und Menschen, für die es keine Impfempfehlung gibt – zu schützen. Insbesondere in der heute beginnenden Karnevalszeit sollte jeder prüfen, ob und in welcher Form gefeiert werden sollte.“
Gegenüber gestern sind 530 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 718,9.
 
Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie 22.072 positiv getestete Personen, von denen sich derzeit 2.859 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. 242 Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 23 Personen auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zum Vortag sind sechs weitere Verstorbene zu verzeichnen. Insgesamt sind bislang 630 Personen verstorben.

Seit dem heutigen Mittwoch ist im Landkreis Meißen wieder eine zentrale Hotline für alle Anfragen rund um das Thema Corona geschalten. Die Rufnummer 03834 345 006 5 ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr besetzt. Aus technischen und organisatorischen Gründen erfolgt die Einwahl zur Hotline über eine externe Vorwahl. Anfragen per E-Mail können weiterhin an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden. Mit Anliegen außerhalb von Corona kann sich weiterhin direkt an das Gesundheitsamt gewandt werden.

In einem gemeinsamen Pressegespräch informierten Landrat Ralf Hänsel, der Vorstand der Elblandkliniken Rainer Zugehör sowie Krankenhaushygieniker Christoph Kutschker heute zu der Situation in den Elblandkliniken. „Die aktuelle Lage ist schlechter als vor einem Jahr und die weitere Entwicklung besorgniserregend. Planbare OPs werden verschoben, um damit Personal für die Betreuung der Covid-Patienten zu haben“, so Rainer Zugehör.

„Krankheitsverläufe sind immer stark vom Alter, von Vorerkrankungen und dem Zeitpunkt der Einweisung in die Klinik abhängig“, so Christoph Kutschker, „aber auch wenn wir bei 30 bis 40 Prozent der Patienten Impfdurchbrüche haben, zeigt sich, dass der Verlauf ohne Impfung schlimmer ist und länger zurückliegende Impfungen aufgefrischt werden sollten.“

Er verdeutlichte noch einmal die Bedeutung des Impfens: „Neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist das Impfen – Grundimmunisierung wie Auffrischungsimpfung – wichtig, für den individuellen Schutz, als gesamtgesellschaftliche Komponente, aber auch, um die Krankenhäuser vor Überlastung zu bewahren.“ Neben den Hausärzten und den mobilen Impfteams des DRK impfen auch die Elblandkliniken an den Standorten Meißen und Riesa, wobei dort die Kapazitäten ausgebaut werden sollen.

Landrat Ralf Hänsel machte noch einmal deutlich, dass „auch die nunmehr in vielen Bereichen geltende 2G-Regel eine trügerische Sicherheit bietet.“ Er mahnte zur Einhaltung der aktuellen Regelungen und erklärte, dass verstärkte Kontrollen im Landkreis begonnen haben. Rainer Zugehör versicherte abschließend: „Die medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Elblandkliniken wird aufrechterhalten, das Personal gibt sein Bestes dafür. Mein Dank geht an der Stelle an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit nunmehr langer Zeit unter sehr hohem Druck arbeiten und immer wieder sehr hohen emotionalen Belastungen ausgesetzt sind.“
328 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind im Vergleich zum Vortag hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 723,5. 
 
Im Landkreis Meißen sind bislang 21.542 Personen positiv getestet worden, wobei gegenüber gestern zwei Fälle korrigiert wurden. Gegenwärtig gilt für 2.542 positiv getestete Personen behördlich angeordnete Quarantäne. 224 Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 89 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 19 Personen auf der Intensivstation behandelt. 624 Personen sind insgesamt verstorben. Damit ist seit dem Vortag eine weitere verstorbene Person zu verzeichnen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 616,5. Gegenüber gestern sind 148 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 21.216 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 2.413 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. 191 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 78 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 20 auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zum Vortag ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 623 Personen.

Ab dieser Woche Mittwoch – 10. November 2021 – 9 Uhr ist im Landkreis Meißen wieder eine zentrale Hotline für alle Anfragen rund um das Thema Corona geschalten. Die Rufnummer 03834 345 006 5 ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr besetzt. Anfragen per E-Mail können weiterhin an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden.
Sonntag, 07 November 2021 12:15

Neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat in einer Sondersitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Sie tritt mit dem 8. November 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig.

In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen.
In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch:
  • Innengastronomie,
  • Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
  • den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken,
  • sämtliche Großveranstaltungen.

Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesem Fall nicht – vielmehr Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, Kontakterfassung sowie Abstandsgebot und sich daraus ergebende Kapazitätsbeschränkungen. Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung, sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten.
Sowohl in der Vorwarn- als auch in der Überlastungsstufe bleiben unter 16-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können von der 2G-Vorgabe wie bislang auch ausgenommen.

Landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Bergparaden sind unter Einhaltung der bereits bestehenden Regelungen in Vorwarn- und Überlastungsstufe weiterhin möglich. Jedoch gilt hier bei einer ausbleibenden Einteilung in Verweil- und Flanierbereiche und mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern anstelle der bisherigen 3G-Regelung zukünftig die 2G-Regelung. Bei Aufteilung in Verweil- und Flanierbereiche hat 2G ebenso Anwendung zu finden, wenn sich mehr als 1.000 zeitgleiche Besucher in den Verweilbereichen aufhalten. Bei Erreichen der Überlastungsstufe treten keinerlei weitere Einschränkungen in Kraft.

Eine weitere grundlegende Veränderung betrifft den Mechanismus des Inkrafttretens von Vorwarn- und Überlastungsstufe. Eine kürzere Frist, die »3+2-Regelung«, ersetzt hier die bisherige »5+2-Regelung«. Damit müssen die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten sein, bevor am übernächsten Tag die Vorwarn- oder Überlastungsstufe gilt bzw. nicht mehr gilt. Im Falle der 7-Tage-Inzidenz von 35 findet weiterhin die »5+2-Regelung« Anwendung.

Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt eine FFP-2-Maskenpflicht. Schüler sind hiervon ausgenommen und benötigen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Grundsätzlich sollen die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office anbieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Ab Erreichen der Vorwarnstufe ergeht die Empfehlung an die Arbeitgeber, allen Beschäftigten dreimal wöchentlich einen kostenfreien Test anzubieten und an die Arbeitnehmer, diese Möglichkeit anzunehmen. Selbstständige sollten sich ebenfalls dreimal in der Woche testen lassen.

Die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen ab der Vorwarnstufe werden fortgeführt, wobei neben den Genesenen/vollständig Geimpften jetzt auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (bislang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) nicht mitzählen.

In Pflegeeinrichtungen muss sämtliches Personal – auch externe Dienstleister o. ä. – künftig täglich einen Testnachweis führen. In Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt diese tägliche Testpflicht für Personal, das am Patienten tätig ist. Es wird zudem dringend empfohlen, dass auch genesene/geimpfte Beschäftigte getestet werden.
Träger von Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen darüber hinaus künftig den Impf- und Genesenenstatus von Bewohnern und Personal in anonymisierter Form wöchentlich an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sozialministerium übermitteln.

Um die Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Corona-Schutz-Verordnung landeseinheitlich zu intensivieren, hat das Sozialministerium die Landkreise und Kreisfreien Städte mittels Erlass verpflichtet, ergänzend zu den bereits laufenden Kontrollmaßnahmen, jeweils mindestens drei Corona-Schutzmaßnahmen-Kontrollteams aufzustellen und täglich einzusetzen. Die Teams bestehen aus jeweils einem Vertreter des Gesundheitsamtes, Ordnungsamtes sowie des Polizeivollzugsdienstes. Sie sollen insbesondere zur Kontrolle der Einhaltung von 3G- bzw. 2G-Zutrittsberechtigungen verwendet werden. Der Einsatz der Kontrollteams soll mit dem Inkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung ab 8. November 2021 beginnen.

Die neue Verordnung wird in Kürze unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 551,2. Gegenüber gestern sind 270 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 20.701 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig befinden sich 2.065 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 265 Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 74 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon liegen 19 Personen auf der Intensivstation. 620 Personen sind insgesamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben, das ist eine weitere Person im Vergleich zu gestern.
Freitag, 05 November 2021 16:11

Polizeieinsatz nach versuchtem Mord

Zeit: 04.11.2021, gegen 22:30 Uhr
Ort:  Dresden-Pieschen
 
Stand: 05.11.2021, 10:30 Uhr

  • Beschuldigter vorläufig festgenommen
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 23-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.11.2021 gegen 22:30 Uhr einen 28-jährigen Deutschen auf der Rehefelder Straße in Dresden-Pieschen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Im Vorfeld soll der Geschädigte den Beschuldigten und dessen Begleiter aufgefordert haben, mit dem Zerstechen von Autoreifen aufzuhören.

Der Geschädigte wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und wird dort stationär behandelt.

Der Beschuldigte wurde durch die Polizei in der Nähe des Tatortes vorläufig festgenommen und befindet sich im Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten stellen.

Die Ermittlung des genauen Tathergangs und des Tatmotivs sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Nähere Angaben hierzu sind auch aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich.

Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (ml)
Gegenüber gestern sind 313 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 506,3.
 
20.432 Personen wurden seit Beginn der Pandemie im Landkreis Meißen positiv getestet, wobei gegenüber dem Vortag neun Fälle korrigiert wurden. Für 1.904 positiv getestete Personen gilt gegenwärtig eine behördlich angeordnete Quarantäne. 247 Kontaktpersonen wurden abgesondert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 74 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 16 auf der Intensivstation behandelt. Drei weitere Personen sind verstorben. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich damit auf insgesamt 619 Personen.

Am morgigen Freitag erreicht der Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass zum 5. November 2021 weitere Einschränkungen greifen.

Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen, die bereits mit Erreichen einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.

Alle aktuellen Regelungen sind auf der Website des Freistaates Sachsen zu finden: Startseite - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de.