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Das Stadt- und Regionalportal

Betriebsbedingt sind am 6. November einige Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet geschlossen. Das sind im Landkreis Meißen die Höfe in Groptitz und Gröbern; im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind es die Höfe in Freital und Kleincotta. Dies trifft auch auf das Humuswerk im Saugrund zu.

Alle anderen Wertstoffhöfe sind an dem Tag wie gewohnt von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Cunnersdorf, Großenhain, Meißen, Neustadt, Nossen, Pirna-Copitz und Weinböhla.
40 weitere positiv getestete Personen sind im Vergleich zum Vortag zu verzeichnen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen steigt wieder über 50 und beträgt heute 54,5.
 
Mit einem gegenüber gestern korrigierten Fall gibt es im Landkreis Meißen bislang 17.919 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 234 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne – ebenso wie 76 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell acht Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Keine dieser Personen wird auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich auf 603.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 48,3. 25 weitere positiv getestete Personen sind gegenüber gestern zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.880 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 210 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Diese gilt auch für 62 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell acht Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon liegt keine Person auf der Intensivstation. 603 Personen sind bisher insgesamt verstorben.

Das Elblandklinikum Meißen wird ab dem 12. Oktober 2021 Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten. Anmeldungen sind täglich von 8 bis 16 Uhr über die Telefonnummer 03521 7434345 möglich. Die Impfungen werden immer dienstags und donnerstags jeweils von 14 bis 16 Uhr in der Klinikambulanz durchgeführt.

Gleichzeitig mit Aufnahme des Impfangebotes endet das Angebot der Corona-Schnelltests. So sind ab 11. Oktober 2021 keine Bürgertestungen mehr im Elblandklinikum Meißen möglich.

Weitere mobile Impfangebote im Landkreis Meißen sind derzeit in Vorbereitung. Sobald konkrete Orte und Zeiten feststehen, wird das Landratsamt dazu informieren.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 49,5. Nur sechs weitere positiv getestete Personen sind im Vergleich zu gestern hinzugekommen.
 
Mit einem gegenüber dem Vortag korrigierten Fall gibt es damit bislang im Landkreis Meißen 17.855 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 198 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Diese gilt ebenfalls für 52 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Person beläuft sich unverändert auf 603.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 53,7. Gegenüber gestern sind acht weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.850 positiv getestete Personen, wobei gegenüber dem Vortag ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig halten sich 213 positiv getestete Personen sowie 58 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich weiterhin unverändert auf 603 Personen.
Bis zum 1. November haben sächsische Bürgerinnen und Bürger noch Zeit, ihre selbst erstellte Steuererklärung für das Jahr 2020 fristgerecht bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die normalerweise am 31. Juli endende Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr einmalig um drei Monate verlängert. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch diejenigen Personen verpflichtet, die sonst keine Erklärung abgeben mussten, aber im letzten Jahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von über 410 Euro bezogen haben.
Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen, läuft die Frist bis zum 31. Mai 2022.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt für eine komfortable Abgabe das Onlineportal »Mein ELSTER«. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Das erleichtert nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den Finanzamtsdaten kommt.
Daneben können seit dem 1. Oktober 2021 über das Onlineportal »Mein ELSTER« u.a. folgende Anträge bequem auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden:
• Antrag auf Steuerklassenwechsel
• Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben
• Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).


Servicehinweis

Die 24 sächsischen Finanzämter sind für den Besucherverkehr unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln regulär geöffnet.
Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 52,8. Im Vergleich zu gestern sind 29 positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.812 positiv getestete Personen. 210 positiv getestete Personen und 96 Kontaktpersonen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind insgesamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.


Regelungen zur Absonderung angepasst

Die Neunzehnte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen berücksichtigt Änderungen, die mit der Neufassung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Kontaktpersonenmanagement notwendig wurden. Sie wurde heute auf der Website des Landkreises veröffentlicht (https://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Unter anderem nehmen die Gesundheitsämter eine Priorisierung vor, bevor die eigentliche Kontaktpersonennachverfolgung beginnt. Die Priorisierung erfolgt nach den Lebenssituationen/Umständen, in denen die Infektion erfolgte und zielt vor allem darauf, vulnerable Personengruppen zu schützen. Dazu gehören insbesondere Personen mit Vorerkrankungen sowie eingeschränkter Immunität (z. B. Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen).

Zudem gilt es weiterhin, Infektionsketten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Übertragung zu unterbrechen (z. B. im Hausstand). In der neuen Allgemeinverfügung wurde daher festgelegt, dass als Folge der Priorisierungsprüfung stets die Absonderung enger Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Die Präzisierung, dass das Gesundheitsamt die Anordnung der engen Kontaktperson ausspricht, dient der Klarstellung, dass nicht per se jede Person mit einem engen Kontakt zu einer infizierten Person sich selber absondert. Lediglich Hausstandsangehörige haben sich weiterhin sofort auch ohne Anordnung des Gesundheitsamts abzusondern, sobald sie von der Infektion des Quellfalls erfahren haben.

Genesene und vollständig geimpfte enge Kontaktpersonen müssen sich nicht absondern. Sie sind jedoch verpflichtet, innerhalb von drei Tagen gegenüber dem Gesundheitsamt den entsprechenden Nachweis zu erbringen.

Die Pendelquarantäne ist als generelle Regelung in der Allgemeinverfügung entfallen. Sie kann im Härtefall (Gefahr von Leib und Leben) durch das Gesundheitsamt angeordnet werden.

Neu ist auch, dass die Absonderung von engen Kontaktpersonen bereits früher beendet werden kann, wenn ein frühestens am fünften Tag der Absonderung vorgenommener PCR-Test oder ein frühestens am siebten Tag vorgenommener Antigenschnelltest negativ ausfällt. Das bedeutet, dass die Absonderung mit dem Vorliegen des negativen Testnachweises für die Person endet und nicht mit der Übermittlung an das Gesundheitsamt. Das negative Testergebnis muss aber unverzüglich dem Gesundheitsamt übermittelt werden.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 47,0. 23 positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind im Vergleich zu gestern hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.783 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern zwei Fälle korrigiert wurden. 191 positiv getestete Personen und 74 Kontaktpersonen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind insgesamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Donnerstag, 30 September 2021 01:31

Corona-Situation im Landkreis Meißen (29.09.2021)

30 weitere positiv getestete Personen sind gegenüber gestern hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt damit heute 42,0.
 
Insgesamt sind im Landkreis Meißen bislang 17.762 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 181 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Diese gilt auch für 109 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird momentan keine Person auf der Intensivstation behandelt. Im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind bisher insgesamt 603 Personen verstorben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 38,7. Zwölf weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind im Vergleich zum Vortag zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.731 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern drei Fälle korrigiert wurden. 163 positiv getestete Personen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf, ebenso wie 116 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sechs Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich unverändert auf 603 Personen.