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Das Stadt- und Regionalportal

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 42,4. Gegenüber dem Vortag sind 13 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute damit insgesamt 17.587 positiv getestete Personen, wobei zum Vortag zwei Fälle korrigiert wurden. 196 positiv auf das Coronavirus getestete Personen befinden sich gegenwärtig ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 131 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 603 Personen.
Großröhrsdorf, Johann-Sebastian-Bach-Straße
15.09.2021, 15:45 Uhr
 
Stand: 15.09.2021, 22:00 Uhr
 
Eine junge Frau ist am Mittwochnachmittag nach einem Gewaltverbrechen an der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Großröhrsdorf gestorben. Der bislang unbekannte männliche Tatverdächtige befindet sich derzeit auf der Flucht.

Ein Zeuge meldete um 15:45 Uhr eine schwer verletzte junge Frau im Bereich eines Garagenkomplexes. Polizisten des örtlichen Reviers und Kräfte des Rettungsdienstes begaben sich sofort an die Örtlichkeit. Sanitäter und Notarzt kümmerten sich um die Schwerverletzte, mussten sie reanimieren. Die Helfer brachten die junge Frau unverzüglich in ein umliegendes Krankenhaus. Dort erlag die 16-Jährige ihren schweren Verletzungen.

Polizisten sperrten den möglichen Tatort weiträumig ab. Im umliegenden Bereich fahndeten die Beamten nach dem flüchtigen Tatverdächtigen. Ein Fährtenhund nahm seine Arbeit auf. Die Fahndungsmaßnahmen dauern an.

Die Mordkommission übernahm in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen in alle Richtungen. Die Tatortgruppe und mehrere Kriminaltechniker sicherten Spuren. Die Tatortarbeit dauert an. Angaben zum Tatmotiv, zur Begehungsweise, zu den Todesumständen und zur Todesursache sind Gegenstand der Ermittlungen.

Die Ermittler suchen Zeugen der Tat. Wer hat Beobachtungen oder verdächtige Wahrnehmungen gemacht. Hinweise nimmt das Führungs- und Lagezentrum der Polizei unter der Rufnummer 03581 468 - 0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Donnerstag, 16 September 2021 01:35

Corona - Situation im Landkreis Meißen (15.09.2021)

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 47,4. Gegenüber dem Vortag sind 45 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute damit insgesamt 17.576 positiv getestete Personen, von denen sich 196 in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Zudem sind 115 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 603 Personen.

Der Landkreis Meißen hat am Montag den fünften aufeinander folgenden Tag die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Damit ist ab heute zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Schutzmaßnahmen beim Zugang zu Veranstaltungen oder Einrichtungen bzw. bei der Nutzung von bestimmten Angeboten und Dienstleistungen die 3-G-Regel (Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises) einzuhalten und besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.

Nach § 4 Abs. 4 der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ein Testnachweis nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt dies nicht nur am Tag des Testes in der Schule, sondern generell. Weiter hat das SMS dem Landkreis auf Anfrage mitgeteilt, dass diese Regelung für alle Schülerinnen und Schüler, einschließlich Gymnasium, gilt. Besteht Zweifel an der Eigenschaft als Schülerin bzw. Schüler, kann dies – wenn vorhanden – durch einen Schülerausweis nachgewiesen werden. Es gibt jedoch keine Vorgaben hinsichtlich der Erforderlichkeit des Nachweises als Schülerin oder Schüler.

Weitere Informationen zu den im Landkreis Meißen aktuell geltenden Regelungen können den Hinweisen zur Bekanntmachung des Landkreises zur Überschreitung der Inzidenz von 35 entnommen werden. Diese wurde am 13. September 2021 auf der Homepage des Landkreises unter Aktuelles / Bekanntmachungen veröffentlicht. Zu finden ist die Bekanntmachung unter dem Link https://www.kreis-meissen.org/3345.html.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 46,1. Gegenüber gestern sind zwei weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Aufgrund von zwei korrigierten Fällen im Vergleich zum Vortag gibt es im Landkreis Meißen unverändert insgesamt 17.531 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 167 Personen ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne befinden wie 108 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bisher 603 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.

Seit gestern ist das Impfzentrum in Riesa geschlossen. Informationen zu Impfmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Website https://drksachsen.de/impfaktionen.html. Weitere Informationen zum Thema Impfen bietet derzeit auch die Website des Landkreises Meißen: Landkreis Meißen - Coronavirus (kreis-meissen.org).
Die Infektionsraten bei Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal fallen auch nach den Sommerferien sehr gering aus. Das ist das Ergebnis der Antigen-Selbsttests (nicht PCR-Tests), die an den Schulen in der ersten Schulwoche durchgeführt wurden.

Insgesamt wurden unter den Schülerinnen und Schülern 1.070.564 Tests durchgeführt, darunter waren 219 positive Ergebnisse. Das entspricht einer Infektionsrate von 0,02 Prozent. Unter dem Schulpersonal wurden 43.719 Tests durchgeführt, davon waren 22 positiv. Dieses entspricht einer Infektionsrate von 0,05. Die Infektionsraten waren damit ähnlich niedrig wie vor den Sommerferien.
Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal sind die einzigen Bevölkerungsgruppen, die seriell so umfangreich getestet werden. Bei den festgestellten Infektionen handelt es sich meist um Einträge von außen. Durch die Infektionsschutzmaßnahmen sind Schulen vergleichsweise sichere Orte.

Derzeit müssen sich das Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen sich nicht testen.
Zeit: 13.09.2021, gegen 14:00 Uhr
Ort: Dresden-Zschachwitz


Stand: 14.09.2021, 13:35 Uhr

Nachdem es gestern Nachmittag zu einem flächendeckenden Stromausfall im Großraum Dresden kam, untersucht die Dresdner Kriminalpolizei dessen Ursache mit Blick auf eine mögliche Straftat.

Aktuellen Erkenntnissen zufolge hat ein handelsüblicher Folienballon den Stromausfall ausgelöst. Gemeinsam mit den zuständigen Elektrotechnikern stellten Kriminalisten die Reste des Ballons in einem Umspannwerk im Dresdner Stadtteil Zschachwitz fest. Offensichtlich war der Ballon zwischen zwei stromführende Leiter geraten und hatte einen Kurzschluss ausgelöst, der dann zum Stromausfall führte.

Die Untersuchungen der Kriminalpolizei dauern an.

Die Polizei fragt: Wer hat Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Vorfall gemacht? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen. (ml)
Am heutigen Montag, dem 13.09.2021 um 13:53 Uhr gab es einen großflächigen Stromausfall in der Stadt Dresden und im Dresdner Umland. Grund dafür war ein Ausfall der 110-kV-Anlage aufgrund einer Störung im Umspannwerk Dresden-Süd. Betroffen waren zunächst das Umspannwerk Altenberg, Ulberndorf, Leupoldishain, Heidenau, Dresden Süd Stadt und Land, die DB Energie und Pirna-Copitz. Eine Störungsausweitung im Anschluss sorgte für einen Störungsausfall im gesamten Stadtgebiet Dresden sowie im Umspannwerk Radeberg, Radebeul, Radeburg, Weixdorf, Großröhrsdorf, Freital, Nossen und Döhlen. Davon betroffen waren vorübergehend 300.000 Haushalte im gesamten Versorgungsgebiet, darunter Hoch-, Mittel- und Niederspannungskunden der SachsenEnergie (Landnetz) der Stadt Dresden und Industriekunden.

Die Ursache für die Störung wird derzeit vor Ort untersucht.

Seit 15:00 Uhr sind 95% der Kundinnen und Kunden wieder versorgt; seit 16 Uhr ist das Umspannwerk Tolkewitz wieder am Netz. Wir setzen Sie in Kenntnis, sobald weitere Informationen zur Störung vorliegen.


Update

Zur Störungsursache des heutigen, großflächigen Stromausfalls in Dresden und im Dresdner Umland liegen jetzt erste Erkenntnisse vor: Bei der Untersuchung der Störungsursache wurden verschmorte Reste eines Flugobjektes gefunden. Nach jetzigem Kenntnisstand wurde ein Sammelschienenkurzschluss von extern durch einen metallbeschichteten Ballon verursacht. Ob dieser Ballon gezielt gesteuert oder zufällig an die neuralgische Stelle des Einspeise-Umspannwerks Dresden Süd gelangte, wurde im Laufe des Abends von der Kriminalpolizei vor Ort untersucht. Die Auswertungen der Untersuchungen dauern noch an.

Die Kolleginnen und Kollegen der SachsenNetze arbeiteten mit Hochdruck an der Behebung der Störung, sodass bereits um15:00 Uhr 95% der Kundinnen und Kunden wieder versorgt und seit 16:00 Uhr das Umspannwerk Tolkewitz wieder am Netz war.

 


Zum Hintergrund

Am heutigen Montag, dem 13.09.2021 um 13:53 Uhr gab es einen großflächigen Stromausfall in der Stadt Dresden und im Dresdner Umland. Grund dafür war ein Ausfall der 110-kV-Anlage aufgrund einer Störung im Umspannwerk Dresden Süd. Betroffen waren zunächst das Umspannwerk Altenberg sowie Ulberndorf, Leupoldishain, Heidenau, Dresden Süd Stadt und Land, die DB Energie und Pirna-Copitz. Eine Störungsausweitung im Anschluss sorgte für einen Störungsausfall im gesamten Stadtgebiet Dresden sowie im Umspannwerk Radeberg in Radebeul, Radeburg, Weixdorf, Großröhrsdorf, Freital, Nossen und Döhlen. Davon betroffen waren vorübergehend über 300.000 Haushalte im gesamten Versorgungsgebiet, darunter Hoch-, Mittel- und Niederspannungskunden der SachsenEnergie (Landnetz) der Stadt Dresden und Industriekunden sowie die Wasserwerke in Coschütz, Hosterwitz und Tolkewitz.

 

Herausgeber SachsenEnergie, Dresden, 13.09.2021

Im Landkreis Meißen hat heute am fünften Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 überschritten. Daher gelten ab dem 15. September 2021 strengere Corona-Schutzmaßnahmen.
 
Zusätzlich zu den ohnehin bereits bestehenden Schutzmaßnahmen ist beim Zugang zur Veranstaltungen und Einrichtungen bzw. bei der Nutzung von bestimmten Angeboten und Dienstleistungen u. a. die 3-G-Regel (Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises) einzuhalten und es besteht die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Strengere Schutzmaßnahmen gelten zudem bei der Durchführung von Großveranstaltungen.

Die nach § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO erforderliche Bekanntgabe ist heute durch den Landkreis Meißen erfolgt. Sie finden diese auf der Homepage des Landkreises unter "Bekanntmachungen".
Letzte Änderung am Montag, 13 September 2021 23:44
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 48,2. Gegenüber dem Vortag sind 2 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen, ein Fall wurde korrigiert.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute damit insgesamt 17.531 positiv getestete Personen, von denen sich 182 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Zudem sind 106 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt.

Unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 603 Personen.

Der Landkreis Meißen hat heute den fünften aufeinander folgenden Tag die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Damit gelten ab 15. September 2021 verschärfte Schutzmaßnahmen (insbesondere 3-G-Regelung beim Zugang zu und der Nutzung von Angeboten oder Dienstleistungen). Die nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nunmehr erforderliche offizielle Bekanntgabe des Überschreitens dieses Schwellenwertes wird noch heute im Laufe des Tages veröffentlicht.
Montag, 13 September 2021 23:38

Corona als Berufskrankheit

Wie Angestellte die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen
 
Infizieren sich Angestellte bei der Arbeit mit Corona, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch. Wie man seine Ansprüche am besten anmeldet, zeigt die neue Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
 
Wer sich bei der Arbeit mit Corona angesteckt hat, sollte die Infektion zunächst dem Arbeitgeber melden und darauf achten, dass dieser die Diagnose bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angibt. Um bei eventuellen Langzeitfolgen abgesichert zu sein, sollten Erkrankte sich selbst bei milden Symptomen um die Anerkennung bei der gesetzlichen Unfallversicherung bemühen, erklärt Finanztest.

Einige Arbeitgeber wollen sich einen Ansteckungsfall im Unternehmen trotz Hygienekonzept nicht eingestehen, erklärt Karin Wüst, Leiterin der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten. Weigert sich der Arbeitgeber den Fall zu melden, können Angestellte dies selbst tun, indem sie sich an Beratungsstellen, Gewerkschaften oder den Betriebsrat wenden. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Zeitschrift Finanztest anhand von vier Punkten.

Bis Ende Juni 2021 hat die gesetzliche Unfallversicherung 117.000 Corona-Fälle als Berufskrankheit sowie 27.800 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt. Covid-19 gilt aber nur in bestimmten Fällen als Berufskrankheit: Bei Berufen, bei denen ein deutlich erhöhtes Erkrankungsrisiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besteht, z. B. im Gesundheitsdienst. Bei Lehrerinnen, Erziehern oder Kassiererinnen ist dies nicht der Fall. Sie können eine Corona-Infektion aber als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

Alle weiteren Informationen zu Corona im Job erhalten Sie in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/job-corona.