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Das Stadt- und Regionalportal

14 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind gegenüber gestern hinzugekommen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 36,2.
 
Bislang sind insgesamt 17.722 Personen im Landkreis Meißen positiv getestet worden. Drei Fälle wurden gegenüber dem Vortag korrigiert. 194 positiv getestete Personen sowie 111 Kontaktpersonen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sechs Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird keine Person auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Die neue Deutsche Weinkönigin heißt Sina Erdrich und kommt aus Baden. In einem spannenden, zweistündigen Finale setzte sich die 24-Jährige gegen ihre fünf Mitbewerberinnen durch. Als Deutsche Weinprinzessinnen stehen ihr Saskia Teucke aus der Pfalz und Linda Trarbach von der Ahr zur Seite.

Als die Geschäftsführerin des Deutschen Weininstituts (DWI), Monika Reule, die Entscheidung der rund 70-köpfigen Fachjury im Saalbau von Neustadt an der Weinstraße verkündete, war Sina Erdrich die Überraschung deutlich anzusehen. Freudestrahlend und sichtlich bewegt nahmen sie und die beiden neugewählten Weinprinzessinnen unter lautstarkem Applaus des etwa 400-köpfigen Publikums die Kronen von ihren Vorgängerinnen entgegen.„Ich bin völlig überwältigt, es war wie eine emotionale Achterbahnfahrt", sagte die frisch gekrönte Weinkönigin.

Sina Erdrich wird als 73. Deutsche Weinkönigin ein Jahr lang für die heimischen Weine und deren Erzeuger im Auftrag des Deutschen Weininstituts (DWI) auf rund 200 Terminen im Inland und auf internationalen Bühnen unterwegs sein – soweit es das Infektionsgeschehen zulässt. „Die sechs Finalistinnen haben es der Jury nicht leicht gemacht“, berichtete Monika Reule. „Mit dem gewählten Majestäten-Trio werden drei außerordentlich kompetente und souveräne Fachfrauen als neue Botschafterinnen die heimischen Weine weltweit repräsentieren“, so die DWI-Chefin.


Messlatte lag hoch

Nachdem die Finalistinnen bereits im Vorentscheid die fachliche Messlatte sehr hoch gelegt hatten, ging es in der finalen Wahlgala auch um ihre rhetorischen Fähigkeiten und Persönlichkeit. So galt es etwa als fiktive Reporterin "live" von einer Veranstaltung zu berichten oder im „Weinimprovisationsspiel“ mit dem renommierten Bonner Improvisationstheater Springmaus in drei Szenen ihre Spontanität unter Beweis zu stellen. Großen Respekt hatten die Kandidatinnen auch vor der Aufgabe, in 30 Sekunden einen Wein verdeckt zu erkennen.


Wer wird Nummer eins?

Der vorläufige Höhepunkt der Wahl-Gala war gegen 22 Uhr erreicht, als die Jury nach der Zwischenabstimmung aus den sechs Finalistinnen die drei Kandidatinnen für das neue Majestäten-Trios auswählte.

Entsprechend spannungsgeladen war die Stimmung auf der Bühne und im Saal bei den letzten beiden alles entscheidenden Aufgaben. Nach der Beantwortung von drei schwierigen Fragen sollten die drei Bewerberinnen abschließend die Jury mit einer kurzen Rede zum Thema „My Challenge“ von sich überzeugen. Darin berichteten sie sehr emotional und persönlich, welche Situationen für sie in ihrem Leben zu den größten Herausforderungen zählen und wie sie diese meistern.

Sina Erdrich, die auch schon bei den Aufgaben zuvor mit ihrer souveränen Bühnenpräsenz gepunktet hatte, überzeugte hier mit Eloquenz und Natürlichkeit und qualifizierte sich so für das Amt der 73. Deutschen Weinkönigin.


Abschied und Neubeginn

Holger Wienpahl moderierte den live vom SWR-Fernsehen übertragenen Wahlabend, in dem Kabarettist Bernd Stelter mit einem „Weinseminar“ und Sänger Andy Ost für unterhaltsame und humorvolle Zwischentöne sorgten.

Vor ihrer Verabschiedung ließ Eva Lanzerath im Gespräch mit dem Moderator ihr Jahr als 72. Deutsche Weinkönigin Revue passieren, welches sich pandemiebedingt und durch die Flutkatastrophe an der Ahr in vielerlei Hinsicht gänzlich anders als das ihrer Vorgängerinnen gestaltet hatte. Bereits zu Beginn der Wahlgala hatte die aus dem Ahrtal stammende Deutsche Weinkönigin auf die noch immer sehr ernste Situation in ihrer Heimat hingewiesen und weiterhin zur Solidarität mit der Ahr aufgerufen. Dies kam auch während der Wahlgala zum Ausdruck: Die Finalistinnen hatten vorab die Aufgabe bekommen, mit ihren Fans die Buchstaben des Wortes „SolidAHRität“ bildlich darzustellen. Der Dank von Eva Lanzerath galt allen, die ihr und ihrem Weinköniginnen-Team in diesem besonderen und schwierigen Jahr zur Seite standen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 38,7. Im Vergleich zu gestern sind 16 weitere positiv getestete Personen zu verzeichnen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.687 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. Für 176 positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt ebenso behördlich angeordnete Quarantäne wie für 147 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon liegt keine Person auf der Intensivstation. 603 Personen sind bisher im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 36,2. Gegenüber gestern sind 13 positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es damit im Landkreis Meißen 17.672 positiv getestete Personen, bei drei gegenüber gestern korrigierten Fällen. In behördlich angeordneter Quarantäne befinden sich gegenwärtig 173 positiv getestete Personen sowie 149 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon keine Person auf der Intensivstation. 603 Personen sind insgesamt bisher im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Donnerstag, 23 September 2021 00:45

Corona-Situation im Landkreis Meißen (22.09.2021)

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 35,8. 22 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind im Vergleich zu gestern hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 17.662 positiv getestete Personen, wobei gegenüber gestern ein Fall korrigiert wurde. Gegenwärtig befinden sich 183 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne, ebenso wie 143 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon keine auf der Intensivstation. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beläuft sich unverändert auf 603 Personen.

Am morgigen 23. September 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 20. Oktober 2021. Mit ihr wird das neue optionale 2G-Modell eingeführt. Mit der Verordnung werden zudem die bereits bestehenden Schwellenwerte um einen weiteren ergänzt: die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen.

Für die Bundestagswahl am Sonntag gelten Ausnahmen von den Corona-Regelungen. Die 3G-Regelung findet für Wahllokale keine Anwendung und eine Kontakterfassung findet nicht statt. Jedoch müssen alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.

Die neue Verordnung soll im Laufe des heutigen Tages auf der Internetseite https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht werden.
Letzte Änderung am Donnerstag, 23 September 2021 00:51
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 44,9. Gegenüber gestern sind 13 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 17.641 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Zwei Fälle wurden gegenüber gestern korrigiert. Gegenwärtig befinden sich 189 positiv getestete Personen ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 108 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sechs Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 603 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Dienstag, 21 September 2021 23:37

Einführung des 2G-Optionsmodells für Sachsen

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
 
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 23. September 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Oktober 2021.

Die Staatsregierung führt mit der neuen Verordnung das optionale 2G-Modell ein: Unter anderem folgende Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstige Angebote können somit sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen und die Maskenpflicht nur dann aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher anwesend sind:

* Innengastronomie
* Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
* Sport im Innenbereich
* Hallenbäder und Saunen
* Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
* Großveranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 5.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern
* touristische Bahn- und Busfahrten
* Diskotheken, Bars, Clubs im Innenbereich
* Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich

Ausnahmen gelten für Besucherinnen und Besucher, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sie können auch ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus teilnehmen. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen über einen negativen Testnachweis verfügen und während der Dauer der Veranstaltung oder des Angebots einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Sofern von der 2G-Option Gebrauch gemacht werden soll, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt drei Werktage vorher anzuzeigen. Die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfällt mit Erreichen der Überlastungsstufe. Dann wird 2G verpflichtend – Maskenpflicht wie auch Kapazitätsbeschränkungen sind zu beachten.

Alle körpernahen Dienstleistungen, Kantinen und Mensen sowie Angebote von Bädern und Saunen oder Fitnessstudios, sofern sie medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sind von der Möglichkeit des optionalen 2G-Modells grundsätzlich ausgenommen.

Mit der Verordnung werden die bereits bestehenden Schwellenwerte um einen weiteren ergänzt: Die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen. Der neue Wert gibt die Anzahl der in Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.
Die Vorwarnstufe ist damit fortan am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinander folgenden Tagen

* die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 7,00 überschreitet und
* 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen sächsischer Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten belegt sind.

Die Überlastungsstufe ist am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinanderfolgenden Tagen:

* die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 12,00 überschreitet und
* 1.300 Betten auf den Normalstationen oder 420 Betten auf den Intensivstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind.

Für die Bundestagswahlen gelten Ausnahmen von den Corona-Regelungen. Die 3G-Regelung findet für Wahllokale keine Anwendung und eine Kontakterfassung findet nicht statt. Jedoch müssen alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wie in der bisher geltenden Corona-Schutz-Verordnung auch sind Schülerinnen und Schüler auch weiterhin von Testverpflichtungen nach der 3G-Regelung befreit, da sie im Rahmen der Corona-Schulverordnung bereits regelmäßig einer Testpflicht unterliegen.

Die neue Verordnung wird im Laufe des morgigen Tages auf der Internetseite https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht.
Letzte Änderung am Dienstag, 21 September 2021 23:39
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 34,9. Gegenüber gestern sind 24 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit Stand heute 17.630 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 213 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne, ebenso sind 99 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sechs Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 603 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 38,2. 14 weitere positiv getestete Personen sind gegenüber dem Vortag hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.596 positiv auf das Coronavirus getestete Personen, fünf Fälle sind gegenüber gestern korrigiert worden. 198 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 134 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell fünf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen liegt unverändert bei 603 Personen.
Samstag, 18 September 2021 01:28

Wo Sachsens Pilze wachsen

Landesumweltamt veröffentlicht Pilzatlas für Sachsen
 
In Sachsen gibt es 3.682 Ständerpilzarten. Gelistet und beschrieben werden sie in dem neuen Atlas »Pilze in Sachsen«, den das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie heute veröffentlicht hat.

Der zweibändige Atlas gibt Einblicke in die Formen- und Farbenvielfalt der Ständerpilzarten und enthält Verbreitungskarten sowie Angaben zur Ökologie der sächsischen Pilzflora. Zu allen Arten sind Diagramme zur Fundzahl je Monat und Angaben zur Häufigkeit, Verbreitung und Gefährdung aufgeführt. Informiert wird auch über Erstfunde, auffällige Merkmale, Speisewert und Verwechslungsmöglichkeiten. Der insgesamt 1.720 Seiten umfassende Pilzatlas enthält mehr als 900 Bilder.

Ständerpilze bilden die wichtigste Artengruppe im Reich der Pilze. Neben beliebten Speisepilzen wie den Steinpilzarten oder dem Maronenröhrling sind gefürchtete Giftpilze wie der Grüne und Weiße Knollenblätterpilz darunter. Es gibt in Sachsen Giganten wie den Riesenbovist, dessen Fruchtkörper mehrere Kilogramm wiegen kann, oder den Riesenschirmling mit einem Hutdurchmesser von bis über 30 Zentimetern, aber auch winzige Arten wie den Gemeinen Heftelnabeling, der sein oranges, oft nur etwa einen Millimeter breites Hütchen aus dem Moos emporreckt. Die zarten Schwindlinge verschwinden bei Trockenheit und leben bei Feuchtigkeit wieder auf.

Einige Pilzarten wie der Buchen-Stachelbart gelten als Urwald-Relikte. Sie sind nur in Urwäldern oder naturnahen Wäldern mit sehr alten Bäumen zu finden. Eine besondere Rarität ist der vom Aussterben bedrohte Tannen-Stachelbart, der in Sachsen nur noch an einer einzigen alten Tanne im Nationalpark Sächsische Schweiz zu finden ist. Zu den Ständerpilzen gehören aber auch die Brand- und Rostpilze, die Schäden an Kulturpflanzen hervorrufen können.

Der Pilzatlas basiert auf über 30 Jahren überwiegend ehrenamtlicher Forschungs- und Kartierungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Mykologen. Für den Atlas wurden rund 476.700 Datensätze erfasst und ausgewertet, darunter auch historische Quellen. Die älteste Quelle stammt aus dem Jahr 1594. So sind auch 209 Arten beschrieben, die in Sachsen bereits ausgestorben oder verschollen sind.

Der zweiteilige Atlas kann gegen eine Schutzgebühr von 65,00 Euro über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen bestellt werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/38192