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Das Stadt- und Regionalportal

Heute beträgt der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen 120,6. Im Vergleich zum Vortag sind 107 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 18.332 positiv getestete Personen. Gegenüber gestern wurden zwei Fälle korrigiert. Gegenwärtig befinden sich 416 Personen ebenso wie 157 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden drei auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind bisher im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.

Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen in Kraft, die bis einschließlich 17. November 2021 gilt. Die bisherigen Regelungen bleiben weitgehend bestehen. Geändert haben sich die Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe: Fortan reicht es bereits aus, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder Intensivstation erreicht sind. Außerdem wurde in der Verordnung eine Ausnahmeregelung für Weihnachtsmärkte und Bergparaden eingefügt sowie das 2G-Optionsmodell optimiert. Nähere Informationen zur Verordnung unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Zeitgleich tritt morgen eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung in Kraft. Neu ist, dass ab dem 8. November 2021 in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Unterricht besteht. Ausführlichere Informationen zur neuen Verordnung für Kita und Schule sind abrufbar unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 95,7. Gegenüber gestern sind 8 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 18.227 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 349 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Diese gilt auch für 167 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 3 Personen auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich unverändert auf 603 Personen.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.

Die Vorwarn- und Überlastungsstufe sind auch weiterhin an die Bettenkapazität und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen geknüpft, jedoch kommt es zu einer Änderung hinsichtlich der Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe: Fortan gilt, dass es bereits ausreicht, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder Intensivstation erreicht sind. Die Grenzwerte liegen für die Vorwarnstufe bei 650 Covid-19-Patienten auf Normalstation und 180 Covid-19-Patienten auf Intensivstation, für die Überlastungsstufe bei 1300 Patienten auf Normalstation bzw. 420 Intensiv-Patienten.


Ausnahmeregelung für Weihnachtsmärkte und Bergparaden

Weihnachtsmärkte, Bergparaden und ähnliche landestypische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern sollen in diesem Jahr wieder stattfinden können. Die Gesundheitsämter können in diesen Fällen bis zum Erreichen der Vorwarnstufe im Rahmen von genehmigten Hygienekonzepten Ausnahmen von der Kontakterfassung, der 3G-Regelung und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes zulassen.

Auch mit Erreichen der Vorwarn- oder Überlastungsstufe sind die Veranstaltungen weiterhin möglich. Sofern die Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt wird, kann in den Flanierbereichen auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden.

In den Verweilbereichen entfallen die genannten drei Einschränkungen, wenn sich nicht mehr als 1.000 Personen zur gleichen Zeit in dem Bereich aufhalten. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 3G-Regel anzuwenden und es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.


Änderungen beim 2G-Optionsmodell

Entscheidet sich ein Veranstalter – unabhängig davon, ob weniger oder mehr als 1.000 Besucher zeitgleich anwesend sind – für das 2G-Optionsmodell, entfällt mit der neuen Verordnung die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es können zudem ungeimpfte Personen teilnehmen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die die STIKO aus medizinischen Gründen keine Impfempfehlung vorgelegt hat. Beide benötigen jedoch einen negativen Test für den Zutritt und ggf. ein medizinisches Attest.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung wird im Laufe des morgigen Tages hier veröffentlicht:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Mittwoch, 20 Oktober 2021 01:57

Neue Corona-Verordnung für Schulen und Kitas

Weiter hohe Schutzmaßnahmen an Schulen, aber keine Maskenpflicht im Unterricht ab 8. November
 
Das Sächsische Kabinett hat heute (19. Oktober) eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet. Neu ist, dass ab dem 8. November in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Unterricht besteht. »Kaum eine Bevölkerungsgruppe muss am Tag so lange Maske tragen wie die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Wir dürfen von Kindern und Jugendlichen nicht mehr abverlangen als von Erwachsenen. An der Testpflicht als Infektionsschutz halten wir fest. Damit haben wir einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen an den Schulen und können gegebenenfalls einschreiten«, so Kultusminister Christian Piwarz. Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebäude eine Maske getragen werden muss, ist das am Sitzplatz und im Unterricht ab dem 8. November keine Pflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht im Unterricht setzt erst wieder ein, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COCVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern erreicht oder überschritten werden.

Zur Absicherung des Schulstarts nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen vom 1. bis 14. November wieder gesonderte Schutzmaßnahmen. So bleibt die Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen in der ersten Woche (1. bis 7. November) nach den Ferien für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal bestehen. Hinzu kommt eine dreimalige Testpflicht für die zwei Wochen nach den Ferien (1. bis 14. November). Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Nach den zwei gesonderten Schutzwochen finden dann die Tests wieder zweimal wöchentlich statt, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im entsprechenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt über 10 liegt. Liegt sie darunter, reicht es, einmal wöchentlich einen Testnachweis zu erbringen.

Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. »Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir müssen auch wieder ein Stück zurück zur Normalität mit Augenmaß«, so Piwarz.

Die Möglichkeiten der Schutzimpfungen ab 12 Jahren und die funktionierenden AHA-L-Regeln sowie die Tests bilden zusammen weiterhin einen weitestgehend sicheren Schutz, um größere Ausbreitungen in der Schule zu verhindern und den Präsenzunterricht sicherzustellen. Sachsenweit wird der Präsenzunterricht erst eingeschränkt, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die sogenannte Überlastungsstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen erreicht oder überschritten werden. Erst dann wechseln alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen oder Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung weiterhin nicht vorgesehen.

Ausführlichere Informationen zur neuen Verordnung für Kita und Schule sind abrufbar unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/

Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 21. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. November 2021 außer Kraft.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 98,6. Gegenüber gestern sind 16 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 18.220 positiv auf das Coronavirus getestete Personen, von denen sich 366 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Diese gilt ebenfalls für 129 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden 3 Personen auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind bisher insgesamt verstorben.
77,4 beträgt der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen heute. Im Vergleich zum Vortag sind 36 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 18.116 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 293 Personen ebenso wie 181 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 15 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden drei auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind bisher im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 69,1. Gegenüber gestern sind 43 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.

Mit drei im Vergleich zum Vortag korrigierten Fällen gibt es im Landkreis Meißen bisher 18.080 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 269 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne – ebenso wie 158 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell zwölf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden zwei auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt 603 Personen sind bisher im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Gegenüber gestern sind 47 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 67,8.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 18.040 positiv getestete Personen, wobei gegenüber dem Vortag ein Fall korrigiert wurde. 257 positiv getestete Personen befinden sich gegenwärtig ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 97 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell zwölf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon liegen zwei Personen auf der Intensivstation. 603 Personen sind bisher insgesamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 55,3. Gegenüber gestern sind 13 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.994 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig 234 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Diese gilt auch für 68 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell elf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden drei Personen auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich weiterhin auf 603 Personen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 54,9. Gegenüber gestern sind 16 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.981 positiv auf das Coronavirus getestete Personen, von denen sich 251 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Diese gilt ebenfalls für 67 Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell acht Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon werden drei Personen auf der Intensivstation behandelt. 603 Personen sind bisher insgesamt verstorben.