Anträge können ab morgen beim Landesumweltamt gestellt werden Die von den Spätfrösten im April existenziell betroffenen sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe können ab Freitag, dem 15. November 2024, die EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau 2024 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beantragen. Die Anträge für die EU-Krisenhilfen können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden, zusätzlich zu bereits möglichen Landeshilfen. Die Unterlagen stehen ab morgen im Internet bereit.Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung.…