Der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul musste die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße in Radebeul beantworten. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 entschieden.Der Kläger, ein Stadtrat der Stadt Radebeul, wollte von dem beklagten Oberbürgermeister anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Radebeuler Mohrenstraße wissen, ob der Stadt Informationen darüber vorliegen, aus welchen Gründen die Straße Anfang des 20. Jahrhunderts ihren heutigen Namen erhielt. Der Oberbürgermeister lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, in Ermangelung eines aktuellen Lebenssachverhalts…